KFZ-Umweltbonus wird konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet

Habeck: „Ab Januar 2023“ – Kritik aus der Autoindustrie

Die Bundesregierung richtet laut einer Medienmitteilung vom 26.07.2022 die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderungen für elektrische Fahrzeuge ab 01.01.2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, also auf auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge. Der Hochlauf der Elektromobilität hat in den letzten Jahren deutlich an Schwung gewonnen und ein neues Niveau erreicht. Die Anzahl von Autos mit Batterieantrieb steigt stetig an. Die Zwei-Millionen-Marke wird 2023 voraussichtlich überschritten werden. Die Reduzierung der E-Auto-Förderung wird von der Autoindustrie scharf kritisiert. Aus der Politik und von Umweltverbänden kommen hingegen Forderungen nach weitergehenden Maßnahmen.

„Käufer von Plug-In-Hybriden gehen künftig leer aus. Die Branche tobt.“ (Berliner Morgenpost)

Doppel-Ladesäule in Berlin-Westend – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 01.09.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hierzu: „Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1- Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.“

Die NZZ: „Käufer von Elektroautos sollen spätestens im kommenden Jahr weniger Unterstützung vom Staat bekommen – und der Fördertopf soll gedeckelt werden. Wer seinen Antrag zu spät stellt, droht damit leer auszugehen. Die Förderung soll im nächsten Jahr weiterlaufen, aber nur so lange, bis insgesamt 2,5 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Geplant sind zwei Reformschritte – im zweiten Schritt sollen die staatlichen Kaufprämien nur noch für private Autos ausgezahlt werden, nicht mehr für Dienst- oder Handwerkerfahrzeuge. Darum ist es wichtig: Mit einem Förderdeckel könnte es zu einem Run auf die staatlichen Kaufprämien kommen. Für dieses Jahr sind noch rund fünf Milliarden Euro dafür eingeplant. Laut dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurden 2021 mehr als drei Milliarden Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Mit Stand 1. Juli 2022 wurden mehr als 1,3 Millionen Förderanträge gestellt – davon rund 554 000 an Privatpersonen und rund 671 500 an Unternehmen. Dazu kamen Anträge etwa von kommunalen Betrieben.“

BMWK: Die Eckpunkte im Detail:
1) Förderung ab dem 01.01.2023

  • Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 01.01.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
    –  mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
    –  mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.

2) Förderung ab dem 01.09.2023

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
  • Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.

3) Förderung ab dem 1.1.2024

  • Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt – so das BMWK. Bei den oben genannten Fördersätzen handele es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller solle, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu sei das BMWK mit den Herstellern im Austausch.

Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.

Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.08.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entstehe für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liege unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.

Kritik: VDA – „Heftiger Dämpfer“

„Das ist ein heftiger Dämpfer für den Anreiz, sich ein E- Auto anzuschaffen“, sagte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller; sie warnte zudem laut dpa in der Süddeutschen Zeitung davor, die Auszahlung der Prämien weiterhin an das Datum der Zulassung zu binden. „Durch die zusätzliche Deckelung der Förderung und den unklaren Vergabezeitpunkt droht die Prämie zu einem Glücksspiel für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu werden“, sagte sie. Die Hersteller seien bereit, die Auszahlung an das Kaufdatum zu koppeln. Die Förderung für Elektroautos einseitig und umfassend zu kürzen, sei nicht nachvollziehbar. Zur Erreichung der Ziele der jüngst verabschiedeten EU-Flottengrenzwerte hätte es jetzt eigentlich eines „kraftvolleren Signals im Markt“ bedurft. Der VDA kritisiert auch, dass der Umweltbonus weiter erst nach der Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden kann. Dass die Prämie nur noch an private Autokäufer ausgezahlt werden solle, sei ebenso nicht nachvollziehbar. Es seien „gerade die Dienstwagen, die anschließend zu günstigeren Preisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt kommen und somit für eine insgesamt klimafreundlichere Flotte sorgen“, so Müller.

ZDK: „E-Auto-Ziel ohne Förderung nicht erreichbar“

Auch der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Thomas Peckruhn bemängelte die Pläne: „Im Gegensatz zur Bundesregierung sind wir der Meinung, dass die massive Verbreitung der Elektromobilität mit dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel von 15 Millionen Elektro-Pkw bis 2030 ohne Förderung nicht zu erreichen ist. Zudem wird der geplante Wegfall der Förderung von Plug-in-Hybridfahrzeugen als Einstiegstechnologie für E-Mobilität diesen Markt massiv beeinträchtigen, wenn nicht gar zum Erliegen bringen.“

Außerdem sei die Planbarkeit für Käufer von E-Fahrzeugen jetzt noch unsicherer als vorher. Das geplante reduzierte Fördervolumen mit einer Deckelung auf 2,5 Milliarden Euro sowie das Absenken der Förderschwelle im Laufe des Jahres 2023 werde viele Kunden abschrecken, jetzt noch ein E-Fahrzeug zu bestellen. „Denn bei den aktuellen Lieferzeiten von oft 12 Monaten und länger weiß ich als Kundin oder Kunde ja gar nicht genau, wie hoch mein Prämienanspruch ist und ob ich überhaupt noch in den Genuss einer Prämie komme. Da ist zwischen 4.500 Euro und Null alles möglich“, so der ZDK.

Nicht nachvollziehbar ist für den ZDK, dass gerade die gewerblichen Kunden keine Förderung mehr erhalten sollen. „Damit lässt die Regierung den für unsere Wirtschaft so wichtigen Mittelstand, etwa Logistikunternehmen und das Handwerk, das ja mit seiner Expertise mit vielen Gewerken zum Klimaschutz beitragen soll, ausgerechnet bei den eigenen Fuhrparks außen vor. Das halten wir für einen Fehler.“

VDIK: „Schlechte Nachricht für den Klimaschutz“

Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), sagte: „Die Diskussion über Kaufprämien für Elektrofahrzeuge hat in den vergangenen Wochen zu schwerer Verunsicherung bei den Herstellern von E-Fahrzeugen und ihren Kunden geführt. Es ist zwar erfreulich, dass die Bundesregierung nun zumindest diese Spekulationen beendet. Die massive Kürzung der Förderung der Elektromobilität ist allerdings eine schlechte Nachricht für den Klimaschutz.“ Denn durch die Kürzung werde sich der Markt für E-Fahrzeuge in Deutschland möglicherweise in den kommenden Monaten und Jahren weit weniger dynamisch entwickeln, als es notwendig wäre, um die CO2-Emissionen des Verkehrs schnell zu senken. Das gelte umso mehr, als auch die Ladeinfrastruktur bisher keinen Anreiz für einen E-Auto-Kauf biete. „Die Streichung der Förderung von Plug-In-Hybriden steht zudem im Widerspruch zu den Ankündigungen des Koalitionsvertrags“, so der VDIK-Präsident weiter.

Kritik aus der Wirtschaft gibt es auch an einer weiteren geplanten Neuerung: Die Ampelkoalition will die Förderung ab dem 01.09.2023 nur noch an private Käufer auszuzahlen. Wer der Elektromobilität zum Durchbruch verhelfen wolle, dürfe „Handwerksunternehmen, Kurierdienste oder Gewerbetreibende nicht benachteiligen“, sagte Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des Mittelstandsverbandes, der Berliner Morgenpost.

Für viele E-Autos gibt es lange Wartezeiten. ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte, es sei nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher, die bereits einen batterieelektrischen Pkw bestellt hätten, nun vor dem Hintergrund von Lieferschwierigkeiten deutlich weniger Förderung erhielten. Es müsse einen Bestandsschutz geben.

Mitte 2020 war die bis dahin gültige Kaufprämie („Umweltbonus“) durch eine „Innovationsprämie“ aufgestockt wurde. Der Bund verdoppelte seine Förderung, während der Preisnachlass der Hersteller unverändert blieb. Dies führte zu einem Run auf die milliardenschwere Förderung. Die Zahl der Neuzulassungen von reinen E-Autos und Plug-in-Hybriden stieg deutlich an.

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