Neue Zuständigkeiten beim Klimaschutz

Mehr Effizienz und Effektivität der Klimapolitik

Die Bundesregierung erwartet – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag -, dass die Neuordnung der Zuständigkeiten für den Klimaschutz die Erarbeitung und Umsetzung von Klimamaßnahmen beschleunigt und insgesamt zu einer Stärkung des Klimaschutzes in Deutschland und darüber hinaus führen wird. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/3081) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/2718) nach „Zukünftigen Zuständigkeiten beim Klimaschutz innerhalb der Bundesregierung“ hervor. So habe die Regierung durch Bündelung von Klimaschutzmaßnehmen und Ausbau erneuerbarer Energien in einem Haus bereits innerhalb weniger Monate wichtige Gesetzgebungsverfahren abschließen können.

Bundeskanzleramt – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Die Bundesregierung rechnet zudem damit, dass die Neuordnung die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Klimaschutzbereich voranbringen wird. Insgesamt werde die Neuordnung zu mehr Effizienz und Effektivität der Klimapolitik führen.

Die Union hatte in ihrer Anfrage die ihrer Auffassung nach mangelnde Zentralisierung der Zuständigkeiten im Klimaschutzbereich kritisiert. Die Abgeordneten wollten wissen, wie durch die neue Aufteilung der Kompetenzen das wichtige Thema Klimaschutz in Zukunft vorangebracht werden soll, wenn neben dem neuen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowohl das Auswärtige Amt als auch die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zentrale Zuständigkeiten für sich reklamieren und auch die Abteilung 4 im Bundeskanzleramt durch einen ihr vorstehenden Staatssekretär eine größere Koordinierungskompetenz beanspruche.

Dazu teilte die Regierung mit: Die neue Aufteilung der Klimaschutzkompetenzen trage dem Gesamtansatz der Bundesregierung Rechnung, wonach jedes Ressort seine fachliche Expertise im Rahmen der Gesamtverpflichtungen einbringe. Um den Gesamtansatz im internationalen Klimaschutz kohärent zu vertreten und in abgestimmtem, dabei arbeitsteiligem Vorgehen entsprechend der spezifischen Ressortzuständigkeit wirksam voranzubringen, stimmten sich die Ressorts unter anderem in ressortübergreifenden, beispielsweise länderspezifischen Arbeitsgruppen eng ab.

Auf eine entsprechende Frage hin heißt es in der Regierungsantwort, künftig solle das jeweils federführende Ressort seine Gesetzentwürfe auf ihre Klimawirkung und die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen hin prüfen und mit einer entsprechenden Begründung versehen (Klimacheck).

Wann externer Sachverstand bei klimapolitischen Fragenstellungen hinzugezogen werde, werde im Einzelfall entschieden. Mit dem Expertenrat für Klimafragen und der Wissenschaftsplattform Klimaschutz ständen der Bundesregierung zwei externe unabhängige Sachverständigengremien zur Verfügung. Weiterer externer Sachverstand könne fallweise durch Beauftragung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen eingeholt werden. Ferner stellen die Sachstands- und Sonderberichte des Weltklimarats (IPCC) zentrale wissenschaftliche Grundlagen für klimapolitische Fragestellungen dar. Das deutsche Engagement im Rahmen des IPCC gestalten BMBF und AA aktiv mit. (hib/MIS)

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