Parlament unterstützt Förderung
Bis 2030 sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments Erneuerbare Energien deutlich mehr genutzt und der Energieverbrauch stark reduziert werden. Am 14.09.2022 stimmten die Abgeordneten dafür, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 45 % zu erhöhen – so eine Medienmitteilung aus dem EU-Parlament. Das sieht die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor – ein Ziel, das auch von der Europäischen Kommission im Rahmen ihres „RepowerEU“-Pakets unterstützt wird.
Gleichzeitig sind die europäischen Energieeinsparziele auf 40% des Endenergieverbrauchs und 42,5% des Primärenergieverbrauchs erhöht worden. Die geplante Überarbeitung zweier Gesetzen wird zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erhöhung der Energiesicherheit beitragen.
In den Rechtsvorschriften werden auch Unterziele für Branchen wie Verkehr, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte festgelegt. Im Verkehrssektor soll der Einsatz Erneuerbarer Energien zu einer 16-prozentigen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen, und zwar durch einen höheren Anteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen und eine ehrgeizigere Quote für Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie Wasserstoff. Die Industrie sollte ihre Nutzung Erneuerbarer Energien um 1,9 Prozentpunkte pro Jahr steigern, die Fernwärmenetze um 2,3 Punkte.
Je zwei grenzüberschreitende Projekte zum Ausbau von Ökostrom
Jeder Mitgliedsstaat muss zwei grenzüberschreitende Projekte zum Ausbau von Ökostrom entwickeln. Mitgliedstaaten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 TWh müssen bis 2030 ein drittes Projekt entwickeln.
Die Abgeordneten nahmen auch Änderungsanträge an, die eine schrittweise Senkung des Anteils von Primärholz als Erneuerbare Energie fordern. Der Text wurde mit 418 Stimmen gegen 109 bei 111 Enthaltungen angenommen.
Energieeinsparungen
In einer weiteren Abstimmung sprachen sich die Abgeordneten für die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie aus, die Ziele für Energieeinsparungen sowohl beim Primär- als auch beim Endenergieverbrauch in der EU festlegt.
Die Abgeordneten erhöhten das EU-Ziel für die Senkung des End- und Primärenergieverbrauchs, so dass die Mitgliedstaaten gemeinsam sicherstellen müssen, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 40 % und der Primärenergieverbrauch um 42,5 % im Vergleich zu den Prognosen von 2007 gesenkt wird. Dies entspricht 740 bzw. 960 Mio. t RÖE (Millionen Tonnen Rohöleinheiten) für den End- und Primärenergieverbrauch. Die Mitgliedstaaten sollten verbindliche nationale Beiträge zur Erreichung dieser Ziele festlegen. Die Ziele sollen durch Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene in verschiedenen Sektoren – z. B. öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen, Datenzentren – erreicht werden. Der Text wurde mit 469 Stimmen gegen 93 bei 82 Enthaltungen angenommen.
Zitate
„Nur der Ausbau der Erneuerbaren Energien bedeutet echte Unabhängigkeit“, sagte Markus Pieper (EVP, DE), Berichterstatter für die Richtlinie über Erneuerbare Energien. „Wir unterstützen nachdrücklich das erhöhte Ziel von 45% für 2030. Wir bekräftigen die Notwendigkeit einer stärkeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, um den Einsatz Erneuerbarer Energien auszubauen, und fordern eine diversifizierte Importstrategie für Wasserstoff. Wir haben auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Biomasse und Kraftstoffen erhöht und Wege aufgezeigt, wie biogene Stoffe einen echten wirtschaftlichen Beitrag zur Energiewende leisten können.“
Niels Fuglsang (S&D, DK), Berichterstatter für die Energieeffizienzrichtlinie, sagte: „Wir befinden uns in einer Krise, in der Putin das Gas abdreht. Eine unserer wirksamsten Antworten darauf ist die Energieeffizienz. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Parlament heute für ehrgeizige und verbindliche Energieeffizienzziele für die EU und für die einzelnen Mitgliedstaaten gestimmt hat.“
Nächste Schritte
Die Abgeordneten und die tschechische Ratspräsidentschaft werden nun in die Verhandlungen über die Gesetzentwürfe eintreten, zu denen die EU-Minister im Juni ihren Standpunkt festgelegt haben.
Hintergrund
Am 14. Juli 2021 verabschiedete die Europäische Kommission das Paket „Fit for 55″, mit dem die geltenden auf Klimaschutz und Energie bezogenen Rechtsvorschriften angepasst werden, um das neue EU-Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 zu erreichen. Ein Element des Pakets ist die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), die der EU helfen wird, das neue THG-Ziel von 55 % zu erreichen. Nach der derzeit geltenden Gesetzgebung ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 % ihres Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energiequellen zu decken.
Das „Fit for 55″-Paket umfasst auch eine Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED), deren Bestimmungen an das neue 55%-THG-Ziel angepasst werden. Die EED legt derzeit die Höhe der Energieeinsparungen fest, die die EU erzielen muss, um das vereinbarte Ziel einer Verbesserung von 32,5 % der Energieeffizienz bis 2030 zu erreichen.
->Quelle: europarl.europa.eu/parlament-unterstutzt-forderung-der-nutzung-erneuerbarer-energien