Kohle und Abfälle sollen künftig CO2-Bepreisung unterliegen

Als Querschnittsinstrument erforderlich

Um die nationalen Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen, ist am 19.12.2019 als Teil des Klimapaketes der damaligen Bundesregierung das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen verkündet worden – zunächst für die Sektoren Wärme und Verkehr. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten und – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – am 20.09.2022 im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie behandelten Gesetzentwurf (20/3438) sollen nunmehr auch ab 2023 die Brennstoffe Kohle und Abfälle in das Gesetz aufgenommen werden. Die Aufhebung der bisherigen Brennstoffbeschränkung sichere eine umfassende CO2-Bepreisung aller fossilen Brennstoffemissionen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetze (BEHG).

Dampf, Rauch und CO2 im Berliner Nordwesten – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Diese CO2-Bepreisung sei als Querschnittsinstrument erforderlich, da sämtliche fossilen Brennstoffemissionen Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets sind, das nach den Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung einem jährlich vorgegebenen Reduktionspfad folgen muss, heißt es im Entwurf.

Die Bepreisung der fossilen Brennstoffemissionen werde laut Entwurf zu einem Anstieg der Kosten der Abfallverbrennung führen. Gleichzeitig erhöhten sich mit einem steigenden CO2-Preisniveau für die preissetzenden Kraftwerke im EU-Emissionshandel auch die Marktpreise von Abfallverbrennungsanlagen, die im unteren einstelligen Prozentbereich produzieren.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf forderte der Bundesrat, solche Anlagen auszunehmen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle ist. Die Sonderabfallverbrennung diene im Hauptergebnis der Vernichtung des Schadstoffpotenzials in den gefährlichen Abfällen; ein Brennstoffcharakter sei nicht vorhanden und trete gegenüber diesem Hauptzweck völlig zurück. (hib/MIS)

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