Regierung lehnt Ausnahmen von CO2-Bepreisung ab

Unterrichtung im Aussschuss für Klimaschutz und Energie am 06.10.2022

Die Bundesregierung will ausnahmslos jede emittierte Tonne CO2 bepreisen. Deshalb sollen – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – sämtliche fossilen Brennstoffemissionen mit einem Preis versehen werden – auch in den Sektoren Wärme und Verkehr. Ab 2023 soll das auch für die Brennstoffe Kohle und Abfälle gelten. In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelgesetzes (20/3438) forderte der Bundesrat, solche Anlagen auszunehmen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle ist. Das lehnt die Bundesregierung ab.

Müllverbrennungsanlage Berlin-Ruhleben – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

In ihrer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung (20/3819) heißt es zur Begründung: „Emissionen aus Sonderabfallverbrennungsanlagen sind Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets, welches zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzverpflichtungen unter der europäischen Klimaschutzverordnung zu verringern ist.“ Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sei ein zentrales Instrument zur Erreichung dieses Ziels. Und: „Kohlendioxidemissionen aus Sonderabfallverbrennungsanlagen belasten das deutsche Emissionsbudget genauso wie Emissionen aus anderen Abfallverbrennungsanlagen, nicht erbrachte Minderungen in diesem Bereich müsste die Bundesrepublik Deutschland demzufolge durch Zukauf entsprechender Mengen an Emissionszuweisungen aus anderen Mitgliedstaaten ausgleichen.“ Daher sei es folgerichtig, dass sämtliche Abfallverbrennungsanlagen, einschließlich der Sonderabfallverbrennung, in die CO2-Bepreisung einbezogen würden. (hib/MIS)

Wörtlich endet die Unterrichtung: „Schließlich wäre eine Privilegierung von Sonderabfallverbrennungsanlagen auch vor dem Hintergrund langfristig wirksamer Substitutionsprozesse nicht gerechtfertigt, da sich nachhaltige Aufbereitungstechnologien (z.B. Lösemittelrecycling, Altölaufarbei-tung) ohne eine wirksame CO2-Bepreisung in vielen Fällen wirtschaftlich nicht rech-nen. Ein Verzicht auf die Einbeziehung der Sonderabfallverbrennung in den nationalen Brennstoffemissionshandel würde insoweit eine wirksame Emissionsminderungsmaß-nahme in Bereich der Vermeidung von Sonderabfällen behindern.“

->Quellen: bundestag.de/kurzmeldungen-914306