BMDV startet Prozess für Mobilitätsdatengesetz

Wissing: „Daten sind Grundlage für Fortschritt“

Das BMDV arbeitet an einem Mobilitätsdatengesetz, das 2024 verabschiedet werden soll. In die Erarbeitung bezieht das BMDV Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft mit ein. Der Konsultationsprozess wurde am 28.10.2022 mit einer Kick-off-Veranstaltung gestartet. Damit soll eine transparente Beteiligung und Gestaltung im Gesetzgebungsprozess ermöglicht werden.

Verkehr in Berlin – Stau oder S-Bahn, eine Alternative – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Daten sind die Grundlage unseres digitalen Fortschritts. Mobilitätsdaten helfen etwa Kommunen, ihr ÖPNV-Angebot zu verbessern. Und sie helfen Pendlern dabei, einfach per App den für Sie besten Verkehrsmittelmix für den Weg von der Haustür bis zur Arbeit zu finden. In unserer Digitalstrategie haben wir vereinbart, dass wir Daten häufiger und besser zugänglich machen wollen. Deshalb starten wir jetzt einen Beteiligungsprozess für das Mobilitätsdatengesetz. Dabei sprechen wir mit Unternehmen, Zivilgesellschaft und Forschung, wie wir Anreize für das sichere Datenteilen schaffen können und welche Herausforderungen wir dabei lösen müssen. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit allen Beteiligten unsere Mobilität modern, digital und klimafreundlich zu gestalten.“

An der hybriden Veranstaltung im BMDV nahmen rund 75 Vertreterinnen und Vertreter von öffentlichen und privaten Verkehrs- und Mobilitätsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Zivilgesellschaft und Bundesländern teil. In den kommenden Wochen werden zu einzelnen Themen Workshops mit unterschiedlichen Stakeholdergruppen organisiert. In diesen Workshops sollen Aspekte wie Datenverfügbarkeit, Datenqualität und Regeln der Datennutzung vertieft diskutiert und erarbeitet werden. Der erste Workshop findet am 8. November 2022 u.a. mit Mobilitätsplattformen statt. Insgesamt sind 6 Fachworkshops geplant. Ziel ist es, sich zu den Bedürfnissen und Herausforderungen der Stakeholder auszutauschen und diese bei der Erstellung von Eckpunkten für ein Mobilitätsdatengesetz zu berücksichtigen.

Auf der Basis der Ergebnisse des Stakeholder-Konsultationsprozesses werden Eckpunkte für ein Mobilitätsdatengesetz erarbeitet. Bei der Erarbeitung des Gesetzes werden auch die auf europäischer Ebene erwarteten Rechtsakte zu Mobilitätsdaten und die Ergebnisse des Data Acts berücksichtigt. Erste Eckpunkte sollen im Frühjahr 2023 vorliegen. Der Referentenentwurf eines Mobilitätsdatengesetzes soll Ende 2023 in die Ressortabstimmung gehen, damit das Gesetz 2024 verabschiedet werden kann.

->Quelle: bund.de/wissing-mobiliitaetsdatengesetz