Erlösabschöpfung und Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen kommen
Der Bundestag hat dem Gesetz zur Strompreisbremse zugestimmt. Damit können – nach der Zustimmung des Bundesrates – Übergewinnabschöpfung und die Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen kommen. Allerdings wird sich auch der Bundesrat noch mit dem Gesetz am Freitag befassen. Ebenso mit dem Jahressteuergesetz. Darin ist festgelegt, die Mehrwertsteuer ab 2023 für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt und Speicher auf 0 Prozent zu setzen. Dies will Enpal auch an seine Kunden weitergeben, auch wenn für Mietanlagen noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht werden soll. Für die Refinanzierung der Anlagen hat sich Enpal 855 Millionen Euro frisches Kapital beschafft, berichtet Sandra Enkhardt in pv magazine.
Der Bundestag hat mit 373 Ja-Stimmen bei 187 Nein-Stimmen und 101 Enthaltungen den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse angekommen. Am Freitag muss nun der Bundesrat noch abschließend das Gesetz absegnen. Es ist in der geänderten Ausschussfassung angenommen worden. Damit sind die möglichen Anhebungen der Höchstwerte in den Photovoltaik-Ausschreibungen um 25 Prozent enthalten. Ebenso Teil des Gesetzes ist die umstrittene Abschöpfung der Übergewinne am Strommarkt.
Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium setzt mit der Abschöpfung von Zufallsgewinnen, die zur Refinanzierung der Strompreisbremse genutzt werden soll, auch gleich die Vorgaben aus der EU-Notfall-Verordnung 2022/1854 um. Während in der Erneuerbaren-Branche große Skepsis herrscht und die künftige Investitionssicherheit in Frage gestellt wird, heißt es aus dem Ministerium: „Die Abschöpfung wird so ausgestaltet, dass einerseits ein angemessener Erlös zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleistetet, andererseits ein substanzieller Beitrag zur Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft geleistet wird. Adressiert werden nur Gewinne in einer Höhe, mit der niemand gerechnet hat.“
Starten soll die Abschöpfung der Mehrerlöse an der Strombörse ab dem 01.12.2022 und Anlagen ab einem Megawatt betreffen. Nur bei ausgeförderten EEG-Anlagen ist die Bagatellgrenze auf 100 Kilowatt gesenkt. „Die Laufzeit der Abschöpfung ist zunächst bis zum 30.06.2023 befristet, kann aber – im Lichte der Review durch die EU-Kommission – zu einem späteren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung verlängert werden, höchstens jedoch bis zum 30.04.2024“, heißt es aus dem Ministerium weiter. Die Abschöpfung betrifft sowohl Anlagen die über das EEG gefördert werden, als auch solche mit PPAs.
Zu Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen hieß es, dass dies die Investitionsbedingungen in Photovoltaik und Windkraft verbessere. Die Bundesnetzagentur sei nun berechtigt, diese um bis zu 25 Prozent anzuheben, was auch angesichts der Inflation wichtig sei, hieß es aus dem Ministerium. Aus der Solar- und Erneuerbaren-Branchen kamen bereits die Forderungen, diese Neuregelung möglichst direkt für die Ausschreibungen 2023 umzusetzen. Zuletzt waren nicht nur die Windkraft-, sondern auch Photovoltaik-Ausschreibungen für Freiflächen- und Dachanlagen stark unterzeichnet. Ein Grund dafür sind die niedrigen Preise, die geboten werden können.
Zudem hatte Green Planet Energy eine Klage angekündigt, wenn die Abschöpfung in der vorliegenden Form verabschiedet werden sollte. Noch muss der Bundesrat abstimmen, aber eine Verabschiedung am Freitag ist doch wahrscheinlich.
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