Förderung von E-Fuels und Biokraftstoffen
Mit etwa 1,9 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transaktionsfonds will die Bundesregierung bis 2026 die Weiterentwicklung von strombasierten Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels, und „fortschrittlichen Biokraftstoffen“ fördern. Das geht aus der Antwort (20/5047) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum „Verbrenner-Aus“ (20/4842) hervor. Aufgrund der noch ausstehenden Notifizierung von Fördermaßnahmen durch die Europäische Kommission sei aber eine Aussage über die Mittelbindung im Jahr 2023 noch nicht möglich, heißt es dort. Aktuell weise die Zuwendungsdatenbank unter den Stichworten „Kraftstoff“ und „Fuel“ 426 Förderprojekte aus, die vom Bund mit insgesamt 369 Millionen Euro gefördert würden, schreibt die Bundesregierung.
Die Unionsfraktion hatte in ihrer Anfrage das für 2035 geplante Aus für Verbrenner-Motoren im Verkehr als „Rückschlag für die Technologieoffenheit“ kritisiert. Es geht der Union offenbar mehr darum, die Uneinigkeit der Ampelregierung anzuprangern. Unter anderem erkundigte sich die Union nach den Konsequenzen des ab 2035 EU-weit geltenden Neuzulassungsverbots für Pkw mit Diesel- und Ottomotoren und fragte in diesem Zusammenhang unter anderem auch nach der Förderung von synthetischen Kraftstoffen. Die Regierung legte die 426 Förderprojekte in Form einer Liste vor.
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Verbrenner-Aus wurde nach Auffassung der Fragesteller auf EU-Ebene im Zuge der Trilog-Verhandlungen am 27.10.2022 besiegelt. Ab 2035 dürfen nur noch emissionsfreie Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden. Auch wenn die Entscheidung im Jahr 2026 erneut überprüft wird, ist das nach Ansicht der Fragesteller ein Rückschlag für die Technologieoffenheit.
Die Bundesregierung interpretiert die Entscheidung zum Verbrenner-Aus jedoch unterschiedlich: Bundesminister Christian Lindner twittert über „Technologie-Optionen, auch beim #Verbrenner“ (vgl. https://twitter.com/c_lindner/status/1585717862437507072), während sich Grünen-Politiker nach Ansicht der Fragesteller öffentlich darüber lustig machen, dass sich die FDP bei den E-Fuels nicht durchsetzen konnte (vgl. https://twitter.com/micha_bloss/status/1585705737770221571), und eindeutig vom „#VerbrennerAus“ und „Technologieklarheit“ sprechen (vgl. https://twitter.com/GrueneBundestag/status/1585932541327990784).
- Wie bewertet die Bundesregierung den im Rahmen der Trilog-Verhandlungen getroffenen Beschluss, und hat die Bundesregierung damit eine Lösung im Sinne der Technologieoffenheit erreicht?
- Wie bewertet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Entscheidung im Rahmen der Trilog-Verhandlungen ab dem Jahr 2035?
Die Fragen 1 und 2 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die im Rahmen der Trilog-Verhandlungen getroffene Einigung, mit der eine klare, wie auch technologieoffene Lösung gefunden wurde. Mit dieser Einigung erhält unsere Industrie die erforderliche Planungssicherheit, damit die sozialverträgliche Transformation des Sektors gelingen kann und industrielle Wertschöpfung in Deutschland gesichert wird.
3. Durch wen war das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) an den vorbereitenden Sitzungen für die Trilog-Verhandlungen vertreten?
Das umfassende Verhandlungsmandat der Ratspräsidentschaft für den Trilog wurde im Rahmen der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Teil 1 (der sich aus den Stellvertretern der Ständigen Vertreter zusammensetzt), vom 21. Oktober 2022 vorbereitet. Entsprechend wurde die Bundesregierung dort durch ihre Stellvertretende Ständige Vertreterin vertreten. Eine Teilnahme durch BMUV oder andere Bundesministerien ist dort nicht vorgesehen und hat auch nicht stattgefunden.
4. Für welche Lösungen im Sinne der Technologieoffenheit hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene eingesetzt, und welche Position haben jeweils das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das BMUV vertreten?
Die Bundesregierung hat den Kommissionsvorschlag zu den CO2-Flottengrenzwerten unterstützt und zudem in den Verhandlungen erfolgreich den folgenden Erwägungsgrund 9a eingebracht: „Following consultation with stakeholders, the Commission will make a proposal for registering after 2035 vehicles running exclusively on CO2 neutral fuels in conformity with EU law, outside the scope of the fleet standards, and in conformity with the Union’s climate neutrality objective.“
5. Was versteht die Bundesregierung unter dem Prüfauftrag, nach dem die Kommission prüfen soll, wie Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die mit CO2-neutralen Kraftstoffen angetrieben werden, auch nach dem Jahr 2035 zugelassen werden können?
a) Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung dabei um einen klaren Arbeitsauftrag oder um eine „windelweiche Bitte“ (vgl. https://twitter.com/micha_bloss/status/1585705737770221571) an die Europäische Kommission?
b) Muss nach Ansicht der Bundesregierung die Europäische Kommission die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Verbrennermotoren nach dem Jahr 2035 mit klimaneutralen E-Fuels oder fortschrittlichen Biokraftstoffen betrieben werden können?
c) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Europäische Kommission dem Prüfauftrag nachkommt?
d) Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine schnelle Umsetzung des Erwägungsgrunds 9a ein, und wenn ja, was wurde bisher getan?
e) Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission gemäß Erwägungsgrund 9a?
Die Fragen 5 bis 5e werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechend des Koalitionsvertrags setzt sich die Bundesregierung außerhalb des bestehenden Systems der Flottengrenzwerte dafür ein, dass nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können. Die Bundesregierung sieht den von den Fragestellern aufgegriffenen Erwägungsgrund 9a als einen Schritt zur Umsetzung dieser Vereinbarung an. Auf Bitten der Bundesregierung hat die Europäische Kommission bereits konkrete Schritte zur Umsetzung des Erwägungsgrunds 9a dargelegt.
6. Wie passt das Ergebnis im Rahmen der Trilog-Verhandlungen nach An-sicht der Bundesregierung zu den vom Europäischen Parlament und Rat beschlossenen E-Fuel-Quoten für den Kraftstoffmarkt?
Aus Sicht der Bundesregierung sind EU-weite Vorgaben sowohl über CO2-Emissionsnormen für Fahrzeuge als auch über nachhaltige erneuerbare Kraftstoffe erforderlich. Das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen stellt diesen Grundsatz nicht in Frage.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Bundesminister Volker Wissing vom 28. Juni 2022, dass das Verbrenner-Aus vom Tisch sei (vgl. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Video/Youtube/verbot-verbrennungsmotor.html) vor dem Hintergrund der Trilog-Einigung?
Die Bundesregierung bewertet nicht die Aussagen von Ministerinnen und Ministern.
8. Bekennt sich die Bundesregierung zur Technologieoffenheit für den gesamten Verkehrsbereich?
Die Bundesregierung unterstützt auch im Verkehrsbereich den bewährten Ansatz, Emissionen von Schadstoffen und Treibhausgasen durch Grenzwerte oder ökonomische Instrumente zu begrenzen ohne vorzuschreiben, mit welchen Technologien diese zu erreichen sind. Zugleich strebt die Bundesregierung Rahmenbedingungen an, die hinreichende Planungssicherheit für die sehr hohen Investitionssummen schaffen, die der Übergang zu einem treibhausneutralen Verkehrssektor erfordert. Dadurch wird der Innovationsstandort Deutschland gestärkt.
9. Wird die Bundesregierung in den nächsten drei Monaten aktiv werden, damit vor dem Jahr 2026 ein Vorschlag zur Berücksichtigung von regenerativen Kraftstoffen ausgearbeitet wird, und wenn nein, warum nicht?
Das Mandat zur Umsetzung von Erwägungsgrund 9a liegt bei der Europäischen Kommission. 10.Ist der Evaluierungszeitraum bis zum Jahr 2026 aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um die Regelungen zum Verbrenner-Aus zu über-prüfen und ggf. zu einer anderen Bewertung zu gelangen?
Die Bundesregierung unterstützt die vorgesehene Überprüfung der Verordnung im Jahr 2026.
11. Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss bezüglich der Vorlage der LCA (Lebenszyklusanalyse)-Bilanzierungsmethode für Fahrzeuge bis zum Jahr 2025?
Die Bundesregierung unterstützt die Regelung im Rahmen des erzielten Kompromisses.
12. Für welche Fahrzeughersteller, die weniger als 10 000 Autos pro Jahr produzieren, wird es nach Erkenntnissen der Bundesregierung Ausnahmen geben, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ausnahmeregelungen?
Hierzu wird auf die bereits geltende Ausnahmeregelung in Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/631 verwiesen. Diese Ausnahmeregelung wurde im Rahmen der Trilog-Einigung bis einschließlich 2035 verlängert. Die Bundesregierung unterstützt die Regelung im Rahmen des erzielten Kompromisses.
13. Wird sich das Ergebnis des Prüfauftrags, wie Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die mit CO2-neutralen Kraftstoffen angetrieben werden, auch nach dem Jahr 2035 zugelassen werden können, nur auf Sonderfahrzeuge oder auch auf Pkw und Lkw oder Busse auswirken?
Es wird die Antwort auf Frage 9 verwiesen.
14. Besteht aus Sicht der Bundesregierung nun Planungssicherheit für Unternehmen, die synthetische Kraftstoffe herstellen?
a) Ist nach Auffassung der Bundesregierung nun ein ausreichender Investitionsanreiz für die industrielle Produktion von E-Fuels gegeben?
b) Hält die Bundesregierung einen Markthochlauf für die Produktion synthetischer Kraftstoffe in Deutschland und Europa im nächsten Jahr für realistisch, und wenn nein, warum nicht?
c) Setzt sich die Bundesregierung für die Nutzung von E-Fuels in Pkws mit Verbrennungsmotoren ein, und wenn ja, inwiefern?
d) Plant die Bundesregierung in den kommenden sechs Monaten Energiepartnerschaften, um den Hochlauf der Produktion von E-Fuels voranzutreiben, und wenn ja, mit welchen Staaten, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14d werden gemeinsam beantwortet.
Durch die in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundestag beschlossene Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote besteht aufgrund der sehr ambitionierten Verpflichtung, die jährlich steigt, ein Anreiz, erneuerbare Kraftstoffe einzusetzen.
Zur Erfüllung der Verpflichtung zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) können erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (Wasserstoff und -folgeprodukte) eingesetzt werden, auch zur Verwendung in Straßenfahrzeugen. Ähnlich wie bei Biokraftstoffen steht es den Marktteilnehmern frei, diese Kraftstoffe zukünftig aus internationalen Vorzugsstandorten zu importieren oder in Deutschland zu produzieren.
Aufgrund ausstehender delegierter Rechtsakte der Europäischen Kommission zu Strombezugskriterien für die Produktion von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs sowie für deren Treibhausgasbilanzierung besteht aktuell noch Rechtsunsicherheit, was Investitionen hemmt.
15. Sind aufgrund der Festlegung auf die Elektromobilität und des faktischen Verbrenner-Aus aus Sicht der Bundesregierung Arbeitsplätze in der Automobilbranche inklusive Zulieferbetrieben in Deutschland in Gefahr, wenn ja, wie viele, und was plant die Bundesregierung dagegen zu unter?nehmen, und wenn nein, warum nicht?
16. Mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung für den Automobilstandort Deutschland, wenn die Verbrennerfertigung zunehmend in Regionen außerhalb Europas verlagert wird?
Die Fragen 15 und 16 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsambeantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4797 verwiesen.
17. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Mobilität für alle Menschen in Deutschland bezahlbar bleibt?
Die Bundesregierung setzt sich mithilfe einer breiten Maßnahmenpalette für die Bezahlbarkeit der Mobilität ein. So wurden etwa bundesseitig die nötigen Voraussetzungen für eine zügige Einführung des Deutschlandtickets geschaffen oder die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent/km ab dem 21. km erhöht.
18. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um eine Importabhängigkeit zu vermeiden, wenn einseitig auf die Elektromobilität gesetzt wird, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
Der gesicherte Zugang zu hochwertigen und CO2-arm produzierten Batteriezellen ist für die Automobilbranche sowie für andere von Elektrifizierung betroffene Branchen von höchster strategischer Relevanz. Zur Sicherung der technologischen Souveränität und zur ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Abdeckung der Batterie-Wertschöpfungskette unterstützt die Bundesregierung daher den Aufbau von Kapazitäten für die Batteriezellproduktion in Deutschland und Europa. Diese trägt zudem zu einem erfolgreichen Strukturwandel im Mobilitätsbereich bei und sichert Wertschöpfung und Arbeitsplätze am Industriestandort Deutschland.
Um Investitionen in den Aufbau von Kapazitäten für die Batteriezellfertigung gezielt anzustoßen und durch eigene Produktionskapazität in Deutschland in diesem zentralen Zukunftsfeld künftig unabhängig von Importen zu werden, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die industrielle Fertigung von Batteriezellen für mobile und stationäre Energiespeicher als einen Förderschwerpunkt festgelegt. Eine entsprechende Förderung kann im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) finanziert werden. Damit soll die technologische Kompetenz zur Batteriezelle am Standort Deutschland gebündelt und gestärkt werden. Auf Basis von Forschung und Innovation soll dabei eine großskalige Produktion von Batterien in Deutschland und Europa etabliert werden.
Dazu hat die Bundesregierung zusammen mit weiteren EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in zwei „Wichtigen Vorhaben gemeinsamen europäischen Interesses“ (IPCEI – „Important Project of Common European Interest“) zur Batteriezellfertigung jeweils mehrere Unternehmen aus ganz Europa seit dem Jahr 2019 zusammengebracht. Die IPCEIs umfassen dabei die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette von der Gewinnung der Rohstoffe über die Aufbereitung und Elektrodenmaterialproduktion, Zellfertigung, Integration in Produkte bis zu Nachnutzung und Recycling. Sie reduzieren dabei in ganzheitlicher Weise und auf allen Wertschöpfungsstufen die Abhängigkeit von Drittstaaten.
Die Bundesregierung steht in engen Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, um weitere Maßnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Batterieökosystems angesichts gestiegener Energie- und Rohstoffpreise sowie staatlicher Förderungen in Drittstaaten auf den Weg zu bringen.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung bereits seit vielen Jahren auch Anwendungen im Bereich der Elektromobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzellen, z. B. im bereits seit 2007 bestehenden Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) auf Grundlage des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026.
19. Welche Haltung hat die Bundesregierung zur noch ungeklärten Lkw-Flottenregulierung? Wie sollten nach Ansicht der Bundesregierung E-Fuels und andere regenerative Kraftstoffe berücksichtigt werden?
Die Bundesregierung setzt sich für die Weiterentwicklung der CO2-Flottengrenzwerte für schwere neue Nutzfahrzeuge ein und wird den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für diese Fahrzeuge prüfen, wenn dieser vorliegt und auf dieser Grundlage eine Position erarbeiten.
20. Welche Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die sich auf Kraftstofflösungen auswirken könnten, plant die Bundesregierung?
Mit der Verpflichtung von Inverkehrbringern fossiler Otto- und Dieselkraftstoffe zur Treibhausgasminderung (THG-Quote des BImSchG) werden die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) umgesetzt. Da die Verhandlungen auf EU-Ebene nur Novellierung der Richtlinie noch laufen, sind derzeit keine Änderungen geplant.
21. Wann ermöglicht die Bundesregierung den öffentlichen Verkauf von Reinkraftstoffen wie HVO100 und perspektivisch von synthetischem Diesel (eDiesel) als Klimaschutzlösung für Pkw und Lkw und alle sonstigen Fahrzeuge?
Eine Aufnahme der Norm DIN EN 15940 in die 10. BImSchV wird nach Abschluss der aktuell laufenden Verhandlungen zur Kraftstoffqualitätsrichtlinie erneut geprüft. Aktuell findet bereits eine erneute umfassende Bestandsaufnahme zu allen relevanten Entscheidungsaspekten statt.
22. Wie lautet der Umsetzungsstand der PtL (Power to Liquid)-Roadmap der Bundesregierung, die für das Jahr 2030 einen Anteil von 2 Prozent E-Fuels im inländischen Flugverkehr vorsieht?
Die genannte Verpflichtung wurde in der letzten Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom Bundestag beschlossen. § 37a Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4a des BImSchG sieht vor, dass Inverkehrbringer von Flugturbinentreibstoff ab dem Kalenderjahr 2026 einen Mindestanteil von 0,5 Prozent, ab dem Kalenderjahr 2028 1 Prozent und ab dem Kalenderjahr 2030 2 Prozent an Kraftstoff aus erneuerbaren Energien nicht-biogenen Ursprungs (Wasserstoff und -folgeprodukte) einsetzen müssen. Die Verpflichtung gilt für den gesamten, in einem Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Kraftstoff unabhängig von der Flugdestination.
23. Inwieweit wurde bei der anstehenden Änderung der Lkw-Maut durch die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes berücksichtigt, dass Lkw mit regenerativen Kraftstoffen als CO2-neutrale Fahrzeuge genutzt werden können?
Die geltende Richtlinie 1999/62/EG (Eurovignetten-Richtlinie), die die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren auf EU-Ebene abschließend regelt, sieht CO2-Emissionsklassen unabhängig von der Kraftstoffart vor.
24. Welche Förderprojekte sind im Bundeshaushalt 2023 für synthetische Kraftstoffe enthalten, und wie werden sie finanziert (bitte nach Einzelplan, Titel und Betrag auflisten)?
Im Bundeshaushalt werden einzelne Förderprojekte nicht explizit vermerkt. Das Ergebnis einer Abfrage der Zuwendungsdatenbank des Bundes für die Stichworte „Kraftstoff“ und „Fuel“ wird als Anlage beigefügt. Es wurden dabei insgesamt 426 Förderprojekte identifiziert, die über die jeweiligen Projektlaufzeiten vom Bund mit insgesamt rund 369 Mio. Euro gefördert werden.
Grundsätzlich sollen im KTF-Titel 686 25 und 892 04 für das Gesamtkonzept Erneuerbare Kraftstoffe des BMDV für den Zeitraum 2022 bis 2026 etwa 1,9 Mrd. Euro für die Weiterentwicklung und den Markthochlauf von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen bereitgestellt werden. Aufgrund der noch ausstehenden Notifizierung von Fördermaßnahmen durch die Europäische Kommission ist eine Aussage über die Mittelbindung im Jahr 2023 nicht möglich.
25. Wie plant das BMDV die Ziele, die das geplante Klimaschutz-Sofortprogramm vorgibt, zu erreichen?
a) Welche Rolle spielen klimaneutrale E-Fuels oder fortschrittliche Biokraftstoffe im Hinblick auf die Pkw-Bestandsflotte?
b) Warum kann sich das BMDV nicht mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf die Einsparziele im Verkehrsbereich einigen, wodurch unnötig Zeit verloren geht, in der bereits Emissionen eingespart werden könnten?
Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Im Fokus der Klimaschutzpolitik im Verkehrssektor stehen Maßnahmen, die langfristig hohe Treibhausgas-Minderungspotenziale erwarten lassen. Hierzu zählen insbesondere die Förderung der Schiene und des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs sowie der Ausbau der Elektromobilität und die Digitalisierung der Mobilitätssysteme. Maßstab für die Erarbeitung des Klimaschutz-Sofortprogramms sind die Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Die Beratungen über das Klimaschutz-Sofortprogramm laufen und konnten bislang noch nicht abgeschlossen werden. Jedoch wurden in der Zwischenzeit viele Maßnahmen bereits vorbereitet, auf den Weg gebracht oder beschlossen, auch im Verkehrsbereich. Bezogen auf die Pkw-Bestandsflotte tragen die verschiedenen Erfüllungsoptionen für die THG-Quote, darunter auch E-Fuels und fortschrittliche Biokraftstoffe, zur Minderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors bei.
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