„Kurzfristig realisierbarer, kostengünstiger und wirksamer Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs“
Basierend auf von der Bundesanstalt für Straßenwesen 2019 veröffentlichten Daten zu den mittleren Geschwindigkeiten und Geschwindigkeitsverteilungen auf Bundesautobahnen hat das Umweltbundesamt die Treibhausgaseinsparungen eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen in Deutschland neu berechnet: Dessen Einführung wäre demnach ein kurzfristig realisierbarer, kostengünstiger und wirksamer Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs. Zudem würde auch die Verkehrssicherheit erhöht und die Lärm- und Schadstoffemissionen gemindert.
2020 verursachten Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf Bundesautobahnen in Deutschland 30,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äquivalente). Durch die Einführung eines generellen Tempolimits von 120 km/h auf Bundesautobahnen würden die Emissionen um jährlich 2,0 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduziert. Selbst ein Tempolimit von 130 km/h würde die Treibhausgasemissionen bereits um 1,5 Millionen Tonnen, ein Tempolimit von 100 km/h sogar um 4,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr mindern.
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat im November ein Tempolimit für Dienstfahrten eingeführt. Danach werden Mitarbeiter aufgefordert, auf Autobahnen eine Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h und auf Landstraßen von 80 km/h einzuhalten. Damit möchte die evangelische Kirche insbesondere Treibstoff einsparen, die Treibhausgasemissionen spürbar reduzieren und insgesamt den Klimaschutz unterstützen.
Diese Werte stimmen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich nicht alle an das vorgegebene Tempolimit halten. Die jetzt ausgewiesenen Minderungen fallen aufgrund der durch Corona bedingten reduzierten Fahrleistung und der damit auch geringen Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 niedriger aus als bisher vom UBA veröffentlichte Werte für ältere Jahre. Würden alle Verkehrsteilnehmer die Höchstgeschwindigkeit (Tempo 100) befolgen, fiele die Einsparung sogar rund 20 Prozent höher aus. (UBA-Kurzpapier
Tempolimit auf Außerortsstraßen
Auf Autobahnen, Straßen mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen pro Richtung sowie Straßen, deren Richtungen durch bauliche Einrichtungen getrennt sind (autobahnähnliche Straßen) gilt in Deutschland kein generelles Tempolimit. Allerdings gilt auf den anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, umgangssprachlich auch Landstraßen genannt, in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h
Auf solchen Straßen würde eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auf diese Weise könnten bezogen auf das Jahr 2020 rund 1,0 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Doch nicht nur für den Klimaschutz wäre eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Außerortsstraßen vorteilhaft: Auch die Emissionen von Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickoxiden würden gesenkt und die Lärmemissionen verringert. Zudem würde die Anzahl an Verkehrstoten sowie Schwerverletzen durch ein Tempolimit von 80 km/h auf Außerortsstraßen aller Voraussicht nach reduziert werden.
„Erst in den vergangenen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen als unzulässig abgewiesen. Der Vorwurf gegenüber dem Gesetzgeber lautete, man verstoße gegen Klimaschutzgebot sowie Freiheitsrechte, indem kein Tempolimit eingeführt wird. Das Verfassungsgericht sieht eine Notwendigkeit für den Klimaschutz als „nicht ausreichend belegt“. So urteilten die Verfassungsrichter, dass nicht klar wird, warum weitergehende Einsparungen gerade durch ein Tempolimit erbracht werden müssen. Die Ampelkoalition scheiterte damit, das Tempolimit einzuklagen.
Einige Tage später geht aus einer Studie des Umweltbundesamtes nun hervor, dass ein Tempolimit das Klima zumindest stärker schützt, als man das bislang angenommen hatte. So würde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen den Kohlenstoffdioxid-Ausstoß stärker mindern, als man das vonseiten der Behörde bisher veranschlagte. So beziffert man die Einsparungen einer Maximalgeschwindigkeit von 120 Kilometern pro Stunde auf 6,7 Millionen Tonnen CO2 im Jahr. Zum Vergleich: Zuvor ging man mit 2,6 Millionen Tonnen von weit weniger als der Hälfte an CO2-Einsparungen im Straßenverkehr durch ein Tempolimit aus. Diese CO2-Einsparungen modellierte 2020 eine Studie, ebenfalls im Auftrag des Umweltbundesamtes.
Geforscht hatten im Auftrag des Umweltbundesamtes unter anderem Mitarbeiter der Universitäten Stuttgart sowie Graz zum Thema „Flüssiger Verkehr für Klimaschutz und Luftreinhaltung“. Auf über 360 Seiten führt man die Resultate detailliert im Abschlussbericht in deutscher sowie englischer Sprache auf. Ein Grund dafür sei eine geänderte Methodik, denn ein Tempolimit würde auch die Routenführung der Autofahrer beeinflussen. So gehen die Forscher davon aus, dass durch die sinkende Attraktivität der Autobahn durch ein Tempolimit im Vergleich zur Landstraße oftmals die Landstraße genutzt wird, anstatt den Umweg zur Autobahn in Kauf zu nehmen. Im Rahmen der Studie geht man von einer Abnahme von 1,1 Prozent der Autobahnnutzung beim PKW aus, während diese auf andere Straßen ausweichen. Dies habe abermals Auswirkungen auf einen stärker sinkenden CO2-Ausstoß. Andere könnten wiederum das Auto stehen lassen und aufgrund des Tempolimits zu alternativen Verkehrsmitteln greifen.“ (stadt-bremerhaven.de/umweltbundesamt-tempolimit-auf-autobahnen-schuetzt-klima-mehr-als-bislang-angenommen)
->Quellen:
- umweltbundesamt.de/tempolimit-auf-autobahnen
- stadt-bremerhaven.de/umweltbundesamt-ein-tempolimit-auf-autobahnen-schuetzt-das-klima-mehr-als-bislang-angenommen
- tagesschau.de/tempolimit-klage-scheitert-im-bundesverfassungsgericht
- Umweltbundesamt-Kurzpapier „Tempolimit auf Straßen außerorts“ veröffentlicht
- Umweltbundesam-Kurzpapier „Tempolimit auf Autobahnen„
- Tempolimit auf Innerortsstraßen