Rahmensetzung für Nachhaltigkeitsarbeit in Unternehmen

Steuererleichterungen als Anreize für nachhaltiges Unternehmertum?

Um den Rahmen für eine machbare, aber trotzdem ambitionierte Nachhaltigkeitsarbeit in den Unternehmen von politischer Seite aus zu gestalten, brauchen die Unternehmen eine klare Orientierung, mit welchen Instrumenten sie eine gute Nachhaltigkeitsberichterstattung erreichen können. Das machte Christian Geßner, Leiter des Zentrums für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU) an der Universität Witten/Herdecke, am 08.02.2023 während eines öffentlichen Fachgespräches des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zum Thema „Nachhaltige Unternehmensführung“ deutlich.

Bundestagsausschuss – Foto © Gerhard Hofmann – Agentur-Zukunft – für Solarify

Zugleich müsse von Seiten der Politik die Transparenz erhöht werden, damit deutlich werde, was die jedes Jahr zu begutachtenden Nachhaltigkeitsaspekte seien. Auf EU-Ebene müsse außerdem dafür gesorgt werden, dass die in Deutschland anerkannten Systeme auch dort in die Diskussion um die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) eingingen und Berücksichtigung fänden. Wichtig, so Geßner, sei auch eine Bildungsoffensive für unternehmerische Nachhaltigkeit. An Schulen und Hochschulen müsse das Thema größere Bedeutung erlangen.

Ein weiterer Vorschlag des Experten zielte darauf ab, „Multi-Stakeholder-Runden“ zu fördern, in denen die wesentlichen Themen festgelegt werden. „Idealerweise wäre es so, dass es von staatlicher Seite eine Webseite gibt, wo alle wesentlichen Themen für die einzelnen Branchen festgelegt wären und sich auch kleinere Unternehmen auf diese Webseite beziehen könnten“, sagte Geßner. Das sollte gemeinsam mit Brancheninitiativen erarbeitet werden.

Anreize für nachhaltiges Unternehmertum zu schaffen, sei eine weitere Möglichkeit politischer Unterstützung. Denkbar seien etwa Steuererleichterungen. Mit Blick auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die spätestens ab 2026 auch berichterstattungspflichtig würden, könne er sich eine zweijährige Förderung des Reportings vorstellen, „damit die KMU Schritt halten können“.

Von Vorteil sei es auch, digitale Lösungen für mehr Nachhaltigkeit zu fördern. Das betreffe digitale Managementsysteme aber auch das Thema Mess-, Steuer- und Regeltechnik in den Betrieben, womit Innovationen ausgelöst werden könnten.

Geßner machte vor den Abgeordneten deutlich, dass es bei der Bewertung nicht das nachhaltige Produkt oder das nachhaltige Unternehmen gebe. „Es gibt vielmehr ein nachhaltigeres Unternehmen und ein nachhaltigeres Produkt.“ Jedes Bio-Produkt könne beispielsweise im sozialen oder ökonomischen Bereich besser werden, jedes konventionelle Produkt im ökologischen Bereich. Ziel sei eine systematische Weiterentwicklung in Richtung mehr Nachhaltigkeit. „Es geht darum, mehr Verantwortung zu übernehmen, auch wenn ich schon relativ weit bin – für Mensch und Natur, die Wertschöpfungskette, für den offenen Dialog mit Anspruchsgruppen“, erläuterte er. Aus diesem Spannungsfeld heraus entstünden Innovationen und ein Mehrwert für die Wirtschaft.

Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, von der aktuell in Deutschland etwa 550 Unternehmen betroffen seien, werde künftig den kompletten Mittelstand erfassen, sagte Geßner. Allein dadurch, dass sie in der Lieferkette berichtspflichtiger Unternehmen stehen, seien davon auch sehr kleine Unternehmen betroffen. Für diese stelle das Ganze ein Bürokratiemonster dar, da es nicht auf die Praktikabilität der KMU ausgerichtet sei. Es müsse also verhindert werden, „dass Nachhaltigkeit dazu führt, dass kleine und mittlere Unternehmen letztendlich von den Märkten ausgeschlossen werden“, betonte Geßner. (hib/HAU)

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