Effizienz von Gebäuden stärken
Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Im Kern geht es darum, dass ab 2024 nur noch der Einbau von neuen Heizungen erlaubt sein soll, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens fordern Umwelt-, Verbraucherschutz- und Unternehmensverbände gemeinsam die Bundesregierung auf, auch den Betrieb von Gebäuden in den Blick zu nehmen. Neben der notwendigen, umfassenden Sanierungswelle gebe es hier ein großes, einfach und schnell zu hebendes Einsparpotenzial von zig Milliarden Euro in den nächsten Jahren. Damit befasst sich die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz in einem Policy Brief und einem Brief an Bauministerin Geywitz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Was Politik jetzt tun kann, um Gebäudenutzern Milliarden zu sparen
Zu viele Gebäude verursachen unnötig hohe Energiekosten und CO2– Emissionen, weil sie ineffizient geplant sind und vor allem ineffizient betrieben werden. Das kostet laut Deneff jedes Jahr Milliarden, gefährdet den Wohlstand der Nutzenden, das Erreichen der Klimaziele und unsere Energiesicherheit – obwohl hochwirtschaftliche Lösungen für Betriebsoptimierungen existieren, die sich oft innerhalb weniger Monate rechnen, kommen sie zu selten zum Einsatz. Der Markt versagt an dieser Stelle. Deshalb muss die Gebäudepolitik neben wirkungsvollen Maßnahmen für mehr umfassende Sanierungen in Förderung und Ordnungsrecht zusätzlich Transparenz für alle Beteiligten schaffen und Anreize setzen, den Energieverbrauch im laufenden Betrieb zu minimieren. Die anstehenden Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie das kommende Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bieten jetzt die Gelegenheit, das Thema Betriebseffizienz strukturell zu verankern. Aufgebaut werden kann dabei auf den im September 2022 verabschiedeten Energiesicherungsverordnungen, die erste überfällige Maßnahmen eingeführt haben, und auf der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).
Eine Digitalisierungs- und Qualitätsoffensive für den Gebäudebestand sollte mindestens folgende fünf Kernbestandteile enthalten, die schon für die Heizperiode 2023/24 Wirkung entfalten (siehe Policy-Steckbriefe auf den folgenden Seiten):
- Verbraucherschutz durch Qualitatssicherung bei Heizungen Gerade privaten Hauseigentümern und -eigentümerinnen fehlt meist das Wissen, ob und wie ihre Heizungsanlage optimiert werden könnte. Beim Einbau neuer Heizungsanlagen sorgen deshalb Datentransparenz und neue Qualitätssicherungsmaßnahmen für optimalen Betrieb. Für Bestandsheizungen werden Heizungschecks durch Bezirksschornsteinfeger („Heizungs-TÜV“) eingeführt, die Einsparpotenziale identifizieren und heben.
- Heizkostenbremse fur Mietende durch Effizienzgarantie Da Vermietende Heizkosten nicht selbst tragen, haben sie bislang wenig Anreize, Anlagen zu optimieren. Sie werden daher verpflichtet, den effizienten Betrieb bzw. die Durchführung von Optimierungsmaßnahmen (je nach Gebäudegröße) auch gegenüber den Mietenden nachzuweisen, die ansonsten ihre Zahlungen reduzieren dürfen.
- Immobilienprofis bei Grosgebauden in die Pflicht nehmen Große, professionell gemanagte Gebäude haben das größte ungehobene Einsparpotenzial. Für sie wird ein einfaches, digitales Gebäude-Energiemanagementsystem ebenso Standard, wie eine jährliche Energieverbrauchsmeldung. Das ermöglicht mehr Wettbewerb durch Benchmarking und einen Soll-Ist-Vergleich mit Planungswerten.
- Forderung starker an echten Energieeinsparungen ausrichten Bisher reizt die Gebäude-Förderung nur Maßnahmen an, aber keine nachgewiesenen Einsparungen. Wer künftig eine Förderung in Anspruch nimmt, muss daher Jahresverbrauchsdaten melden. In einigen Jahren kann darauf aufbauend Förderung anteilig vom Nachweis der Erreichung der prognostizierten Performance abhängig gemacht werden. Energiedienstleistungsmodelle mit garantierten Einsparungen werden parallel gestärkt.
- Mit digitalem Gebauderegister alle energierelevanten Informationen nutzbar machen Die fehlende Verfügbarkeit selbst von bereits erhobenen Daten behindert Eigentümer und Eigentümerinnen, deren Dienstleister und den Staat. Ein digitales, nationales Gebäuderegister schafft hier kurzfristig Abhilfe und findet pragmatische Lösungen für Datenschutz und Föderalismus.
Warum zahlen wir eigentlich jedes Jahr Milliarden an unnötigen Energiekosten? Markt- und Politikversagen verhindert Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen
Spätestens in der aktuellen Energiekrise ist klar geworden: Deutschlands Gebäude verbrauchen zu viel Energie, die teuer bezahlt werden muss. Besonders betroffen davon sind diejenigen, die energetisch unsanierte Gebäude nutzen. Es braucht dringend eine umfassende Sanierungswelle (Hülle, Technik, Erneuerbare). Aber auch unabhängig vom Sanierungsstand bleiben Gebäude beim Energieverbrauch oft hinter ihren Möglichkeiten zurück, denn sie werden nicht gut betrieben. Das gefährdet unseren Wohlstand, das Erreichen der Klimaziele und unsere Energiesicherheit.1 Studien haben gezeigt, dass im Schnitt 10–15 % zusätzliche Einsparung durch einfachste technische Maßnahmen fast immer möglich wären, in vielen Fällen deutlich mehr. Das sind viele Milliarden Euro an unnötigen Energiekosten und Millionen Tonnen CO2, die sich vergleichsweise leicht, schnell, hoch wirtschaftlich und ohne Komfortverluste einsparen ließen. Es passiert jedoch nicht.
Dort finden Sie auch den Link zu einer (nicht abschließenden) Liste mit beispielhaften technischen Maßnahmen zur Optimierung der Gebäudeperformance. Die Empfehlungen in diesem Papier spiegeln die Ergebnisse des Forschungsprojekts PERFORM wider, das die DENEFF und co2online mit Unterstützung der European Climate Foundation 2021–2022 unter Beteiligung zahlreicher Experteninnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis durchgeführt haben. Die hier vorgestellten Ansätze stellen nicht zwingend abgestimmte Positionen der im Papier hervorgehobenen Verbände und Organisationen dar. Denn bislang gibt es ein Marktversagen. Weder die Betreibenden noch die Politik wissen Genaueres über die echte, aktuelle Performance von Anlagen und Gebäuden. Und was nicht gemessen wird, wird auch nicht gemanagt. Selbst zwischenzeitlich hohe Energiepreise haben nicht zu einer breiten Nachfrage nach digitaler Messtechnik oder betriebsoptimierenden Maßnahmen geführt. Falsche Anreize (z.B. Eigentümer-Nutzer-Dilemmata) und ein Mangel an Transparenz und Wissen sorgen dafür, dass sich fast niemand in der Kette Planen – Umsetzen – Betreiben dafür zuständig fühlt, dass Gebäude in der Praxis wirklich optimal laufen. Dadurch bedingt war auch die Lösungsanbieterseite jahrelang kleinteilig und wenig standardisiert organisiert, was die Transaktionskosten erhöhte. Geschäftsmodelle mit garantierter Einsparkomponente waren Nischenprodukte. Dies beginnt sich allmählich zu ändern, aber lange traf bescheidene Nachfrage auf ein unübersichtliches Angebot. Die Politik hat jedoch nicht ausreichend auf das Marktversagen beim effizienten Gebäudebetrieb reagiert: Es gab jahrelang kaum Vorgaben hierzu und erst recht keinen Vollzug. Selbst bestehende EU-Richtlinien wurden nicht umgesetzt, weswegen mittlerweile Vertragsverletzungsverfahren anhängig sind. Die Förderung für energetische Maßnahmen an Gebäuden vertraut auf gute Umsetzung und schätzt ihre Wirkung am liebsten theoretisch. Echte Einsparungen werden demnach weder gefördert noch gefordert, für alle entlang der Wertschöpfungskette Immobilien gilt „Compliance“ statt „Performance“ als Ziel.
Was jetzt zu tun ist: Digitalisierungsund Qualitatsoffensive 2023
Mit den im September 2022 verabschiedeten Energiesicherungsverordnungen rückt die jahrelang vernachlässigte Betriebseffizienz endlich ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Der Ansatz der Bundesregierung, über das Ordnungsrecht bestimmte Optimierungsschritte zu adressieren, war in diesem Fall richtig; es bleibt weder energie- noch klimapolitisch genug Zeit, um weiter auf die indirekte Wirkung von Preissignalen zu hoffen. Die Verordnungen enthalten einzelne wichtige, überfällige Vorgaben wie Heizungschecks und hydraulische Abgleiche. Sie sind aber zeitlich befristete Notverordnungen mit eingegrenztem Wirkungsbereich. Ein reines „Optimierungs-Strohfeuer“ mit anschließender Rückkehr in alte Muster muss verhindert werden. Notwendig ist vielmehr eine Verstetigung und strukturelle Verankerung von klaren Regeln und Anreizen, die dafür sorgen, dass zukünftig niemand mehr unnötig hohe Heizrechnungen zahlt oder Klimaziele verfehlt werden. Industrie, Handwerk und Dienstleister erhielten zusätzlich eine belastbare, langfristige Perspektive. Mit den anstehenden Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat die Politik jetzt eine ideale Gelegenheit, in Förderung und Ordnungsrecht Anreize für alle Beteiligten schaffen, die tatsächlichen Energieverbräuche in der Praxis zu minimieren. Die nachfolgend skizzierten fünf Politikmaßnahmen unter dem Dach einer „Digitalisierungs- und Qualitätsoffensive für den Gebäudebestand“ tun dies, indem sie Sie tun dies dezidiert Denn alle Energie wird auf absehbare Zeit kostbar sein und muss so effizient wie möglich eingesetzt werden, wenn die Energie- und Klimawende bezahlbar und versorgungssicher gelingen soll. Schnell eingeführt würden diese Maßnahmen schon für die Heizperiode 2023/24 Wirkung entfalten.
Beim Einbau neuer (auch erneuerbarer) Heizungsanlagen sorgen Transparenz und Qualitätssicherung für optimalen Betrieb und so auch für hohe Akzeptanz:
- Eine Effizienzanzeige und digitale Schnittstelle wird ebenso Pflicht wie eine korrekte Einregelung inkl. hydraulischem Abgleich und einer Inbetriebnahmemessung, nachzuweisen durch Fachunternehmererklärung als einfache, auch für Kunden und Kundinnen nachvollziehbare Checkliste.
- So soll ab 2024 bei neuen Anlagen auch der digitale Nachweis erbracht werden, dass 65 % erneuerbare Energien nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis erreicht werden.
- Die Heizungserneuerung wird zum verbindlichen Anlass, um nachgeschaltete Anlagen wie Pumpen, Rohrleitungsdämmung und Warmwasserbereitung zu optimieren und auf den Stand der Technik zu bringen. Notwendige Optimierungs- und schnelle Einsparpotentiale von Bestandsheizungen („low hanging fruits“) werden durch die Einführung verpflichtender Heizungschecks durch Bezirksschornsteinfeger („Heizungs-TÜV“) festgestellt. Zu diesem Zweck wird auf die etablierte Feuerstättenschau aufgesattelt und der Check wird für alle Heizungsarten, auch erneuerbare, in sinnvollen Abständen zum Standard. So kann ebenfalls die Einhaltung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung nachgehalten werden.
WO MÜSSTE MAN WANN RAN?
Novelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023
GEHT DAS DENN?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht Effizienzanzeigen für neue Heizungen ohnehin ab 2023 zur Fördervoraussetzung. Die Hersteller haben sich bereits darauf eingerichtet. Die Mittelfrist-Energiesicherungsverordnung (September 2022) sieht bereits verpflichtende Heizungschecks für Bestandsanlagen vor. Allerdings ist dies auf Gasheizungen beschränkt und es gibt praktisch keinen Vollzug. Eine Ausweitung auf alle Heizungsarten und langfristige Verstetigung im GEG sind notwendig. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2018) ermuntert Mitgliedsstaaten, geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Installation von technischen Anlagen zu ergreifen und fordert regelmäßige Heizungsinspektionen, um die Effizienz zu erhöhen. Deutschland hat bisher nichts davon umgesetzt. Bezirksschornsteinfeger übernehmen bereits heute hoheitliche Aufgaben und vergeben z.B. das verpflichtende Heizungslabel.
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Heizungsanlagen effizient laufen. Durch eine entsprechende Überprüfung aller Anlagen lässt sich sicherstellen, dass keine Energie verschwendet wird.“ Dr. Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Vermietende in Gebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten werden verpflichtet, ab der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 dieser einen leicht verständlichen Nachweis über die messtechnisch ermittelte Effizienz der Heizungsanlage im Vergleich zu üblichen Benchmarks beizufügen. Kommen Vermietende der Pflicht zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlage bis zu einem festgelegten Stichtag nachweislich nicht nach, so können die entstandenen Heizkosten nur noch bis zu 80 % auf die Mietenden umgelegt werden, da erwartet werden kann, dass die nicht durchgeführten Optimierungsmaßnahmen zu Einsparungen von bis zu 20 % hätten führen können. Vermietende in Gebäuden mit weniger als 10 Wohneinheiten müssen ab der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024 mindestens per Checkliste nachweisen, dass das Heizungssystem hydraulisch abgeglichen ist und im Rahmen eines Heizungschecks in den letzten fünf Jahren die Einstellung der Anlage optimiert wurde. Sofern eine nach 2023 installierte Heizungsanlage eingebaut ist, sind die vorliegenden Effizienz-Messwerte anzugeben. Auch hier haben Mietende bei Nichterfüllung Anrecht auf Rückzahlungen. Bezirksschornsteinfeger prüfen, ob Maßnahmen durchgeführt wurden. Um den sparsamen Umgang mit kostbaren erneuerbaren Energien zu befördern und Kostenfallen frühzeitig vorzubeugen, wird die bereits eingeführte, monatliche individuelle Verbrauchsinformation an Mietende auch für erneuerbare Heizungsanlagen Standard.
„Schlecht betriebene Heizungsanlagen führen zu unnötig hohen Heizkosten für Mietende. Es ist Zeit, die Bewohner:innen hier nachhaltig zu entlasten und die Vermietenden in die Pflicht zu nehmen.“ Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin, Deutscher Mieterbund
WO MÜSSTE MAN WANN RAN?
Novelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 Novelle Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
GEHT DAS DENN?
In den Niederlanden wird das Mieter- Vermieter-Dilemma bei der Heizungseffizienz schon effektiv ausgehebelt: Dort wird jährlich eine Preisobergrenze für Wärme festgelegt, die sich u.a. an Effizienz-Benchmarks orientiert. Alle darüber hinausgehenden Kosten müssen Vermietende selbst tragen. Dies bietet Mietenden nicht nur einen effektiven Schutz vor Nachteilen bei Heizkosten, Vermietende haben zudem einen Anreiz, unter dem Maximalpreis zu bleiben und einen optimierten Heizungsbetrieb sicherzustellen. Die deutsche Mittelfrist-Energiesicherungsverordnung vom September 2022 sieht bereits verpflichtende Heizungschecks und Heizungsoptimierungen inkl. hydraulische Abgleiche für Gas-Bestandsanlagen bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten vor. Hierauf lässt sich im GEG und der HeizkostenV aufbauen, denn u.a. effektive Kontrollen fehlen bislang.
Digitale Gebäude-Energiemanagementsysteme können für Einsparungen von bis zu 30% sorgen (in manchen Fällen noch deutlich mehr) und überwiegen in ihrem Nutzen bei Weitem die für sie anfallenden Kosten. Für alle Gebäude mit einer Größe von über 1.000 m2 (Energiebezugsfläche) oder einer Heizleistung von über 70 kW wird daher gestuft ein digitales Gebäude-Energiemanagementsystem Pflicht. Für einfache Gebäude reicht ein digitales Energiemonitoring plus Benennung klarer Verantwortlichkeiten für das Energiemanagement; Gebäude, die bereits über eine Gebäudeleittechnik verfügen, müssen ein Gebäude- Energiemanagementsystem ergänzen, das auch steuern kann. Im Wohnsektor können die – meist geringen – Kosten dafür bis zu einem festgelegten Prozentsatz der erreichten Einsparungen als Betriebskosten auf die Mietenden umgelegt werden. Für Neubauten dieser Größe muss zudem verpflichtend bei Inbetriebnahme ein Commissioning durchgeführt werden, v.a. die Einregelung komplexer Gebäudetechnik, damit die verschiedenen Systeme harmonieren und nicht gegeneinander arbeiten. Eine verpflichtende, jährliche Energieverbrauchsmeldung für alle Gebäude über 1.000 m2 und für alle öffentlichen Gebäude erlaubt ein effektives Benchmarking und regt den Wettbewerb um echte Einsparungen an. Es ist auch eine Voraussetzung für regelmäßiges Fortschritts-Monitoring durch Politik und öffentliche Verwaltung. Bei Neubauten können so zudem die tatsächliche Performance mit den Planungsdaten aus dem Energieausweis abgeglichen und bei groben Abweichungen nach oben von der Bauaufsicht Nachsteuerungen eingefordert werden. Dies regt von Anfang an ein „design for performance“ in der Planung und Ausführung an.
WO MÜSSTE MAN WANN RAN?
Novelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 Novelle Betriebskostenverordnung (BetrKV) Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 2023
GEHT DAS DENN?
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht seit 2018 vor, dass große Nichtwohngebäude bis 2025 verpflichtend mit Energiemanagementfähigkeiten ausgestattet werden müssen, für Wohngebäude wird dies empfohlen. Anders als z.B. Frankreich ist Deutschland mit der Umsetzung in Verzug. In Australien ist die Offenlegung von jährlichen Energieverbräuchen für größere Büro- und andere Nichtwohngebäude schon seit 2009 verpflichtend. Mit dem darauf aufbauenden Benchmarking des NABERS-Energiebewertungsprogramms wurde ein Wettbewerb um die niedrigsten Praxis-Verbräuche entfacht. So konnten bereits Energieeinsparungen von über 35 % erreicht werden. Schweden nutzt in seinen Neubaustandards bereits heute Vorgaben, die „outcome-based“ sind: Für die ersten 2-3 Jahre nach Inbetriebnahme muss bei errichteten Gebäuden nachgewiesen werden, dass sie zulässige Maximalverbräuche nicht überschreiten.
Forderung starker an echten Energieeinsparungen ausrichten – die Lösung
Wer ab 2023 eine Bundesförderung für eine Heizungsanlage, eine Vollsanierung oder einen Neubau in Anspruch genommen hat, muss nach der Durchführung bzw. Inbetriebnahme drei Jahre lang die Jahresverbrauchsdaten sowie die erreichten Werte zur Heizungseffizienz an den Fördergeber melden. Dies dient ausschließlich der Auswertung zu Qualitätssicherungszwecken (keine Pönalisierung bei Nichterreichen von Planungswerten). Ab 202X, nach ausführlicher Auswertung der Praxiswerte, kann für neue Projekte die Auszahlung einer letzten Tranche der Fördersumme (z.B. das letzte Fünftel) an den Nachweis der Erreichung der prognostizierten Performance geknüpft werden. Energiedienstleister können mit Contractingmodellen und Performancegarantien echte Einsparungen und deren Finanzierung aus einer Hand liefern. Damit diese Modelle jedoch noch mehr Breitenwirkung entfalten, müssen Contractingprojekte anderen Umsetzungsformen u.a. in den einschlägigen Förderprogrammen gleichgestellt werden. Performancebasierte Geschäftsmodelle können zusätzlich z.B. über einen staatlichen Forderungsankauf von umfassenden Einsparcontracting-Projekten oder über andere Risikoabsicherungsinstrumente für Projekte mit langer Laufzeit unterstützt werden.
WO MÜSSTE MAN WANN RAN?
Novelle Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2023 Neue Bundesförderung „Klimafreundliches Bauen“
GEHT DAS DENN?
Eine kleine Ergänzung in den Förderbedingungen würde ausreichen, um die Verbrauchs- und Effizienzdaten von den Geförderten einfordern zu können. Die lokale Effizienzmessung und -anzeige ist ab 2023 ohnehin Bestandteil aller förderfähigen Heizungsanlagen. In Kalifornien werden seit Jahren unter dem Label P4P – Pay for Performance – echte, über Smart Meter nachgewiesene Einsparungen belohnt. Werden durch Einsparmaßnahmen zusätzlich Lastspitzen bei Stromknappheit geglättet, werden sie extra vergütet. Lettland hat mit seinem Sonderfonds LABEEF finanzschwachen Wohnungseigentümergemeinschaften umfassende energetische Sanierungen ermöglicht: Ein Energiedienstleister (Contractor) finanziert die Investition, führt die Sanierung durch und garantiert die Energieeinsparungen. Zwei Jahre nach Ende der Sanierungsmaßnahmen überprüft LABEEF, ob die versprochenen Einsparungen bislang erreicht wurden und kauft ihm 80 % der Zahlungsflüsse und damit den Großteil des vorhandenen Restrisikos ab.
Mit digitalem Gebäuderegister relevante Informationen nutzbar machen – Gebaudeeigentümer und -eigentümerinnen, öffentliche Verwaltung, alle Dienstleister rund um das Gebäude
Bis Ende 2023 wird ein digitales, nationales Gebäuderegister in Betrieb genommen. In diesem sind alle Gebäude in Deutschland mit einer eindeutigen ID-Nummer und Standort in einem groben 3D-Modell verzeichnet. Jedes Gebäude bekommt eine Registerkarte (Gebäudelogbuch). In dieser können bzw. müssen Baupläne, der Energieausweis, ein Sanierungsfahrplan oder Ressourcenpass inkl. der dahinterliegenden Daten genauso hinterlegt werden wie jährliche Verbrauchsmeldungen. Dies ermöglicht es, datenschutzkonform und mit abgestuften Zugangsrechten Informationen aus dezentral geführten Registern abzurufen und anlassbezogen zusammenzuführen (z.B. digitale Kehrbücher der Bezirksschornsteinfeger mit Informationen über die Heizungsanlage), ohne langwierig eine riesige, schwer zu pflegende Kartei aufbauen zu müssen. Staatliche Stellen erhalten wo sinnvoll Zugang zu relevanten, qualitätsgesicherten Daten. Zugangsrechte für die fünf wichtigsten Anwendungsfälle (Energieberatung/Energieausweise, Finanzierung und Taxonomie-Reporting, kommunale Wärmeplanung, Vollzug mit einem Klick, anonymisiertes Energiewende-Monitoring) werden in einer Verordnung geregelt. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden maßgeblich, wem sie Zugang zu welchen Daten gewähren.
WO MÜSSTE MAN WANN RAN?
Novelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 Evtl. Gebäuderegistergesetz, Schornsteinfegerhandwerksgesetz ( wg. Datenschnittstellen)
GEHT DAS DENN?
Die derzeit in Vorbereitung befindliche Novelle der EU-Gebäuderichtlinie sieht die Einrichtung transparenter, nationaler Datenbanken für Energieausweisdaten sowie die Einführung von sog. Gebäudelogbüchern vor, in denen einer Gebäudeakte gleich die relevanten Informationen zusammengeführt werden können. Länder wie die Niederlande und Dänemark, die dem gleichen EU-Datenschutzrecht unterliegen wie Deutschland, haben bereits seit Jahren entsprechende Datenbanken. In den Niederlanden kann aus dem Gebäudemodell sogar schon für die meisten Gebäude ein indikativer Energieausweis generiert werden. Technisch wie rechtlich gibt es keinen triftigen Grund, warum ein entsprechendes Gebäuderegister nicht bis Ende 2023 in Deutschland an den Start gehen sollte. Die 3-D-Gebäude-Datenbanken sind u.a. auf Länderebene bereits vorhanden, es fehlt hauptsächlich die eindeutige, landesweit gültige Gebäude-ID und die Schnittstelle zu dezentralen Datenquellen für eine Gebäude-Registerkarte.
->Quellen: