Bis 2030 müssen EU-Staaten Emissionen im Vergleich zu 2005 verringern
Reduktionsziele für jeden Mitgliedsstaat richten sich nach Pro-Kopf-BIP und Kostenwirksamkeit
– Weniger Möglichkeiten, Emissionen zu übertragen, vorwegzunehmen und anzuhäufen
– Mehr Transparenz durch Veröffentlichung von Informationen über Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Nach der überarbeiteten Lastenteilungsverordnung müssen alle EU-Staaten die Treibhausgasemissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft bis 2030 zurückfahren. Das Parlament nahm am 14.03.2023 mit 486 zu 132 Stimmen bei 10 Enthaltungen die überarbeitete Lastenteilungsverordnung an. Sie legt für jeden EU-Mitgliedstaat verbindliche jährliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen fest und deckt zurzeit etwa 60 % aller EU-Emissionen ab – in den Bereichen Straßenverkehr, Gebäudebeheizung, Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und Abfallwirtschaft.
Durch die Überarbeitung der Verordnung wird der Zielwert für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 für die gesamte EU von 30 % auf 40 % gegenüber dem Stand von 2005 angehoben. Zum ersten Mal müssen nun alle EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen verringern, und zwar um 10 bis 50 %. Die Zielvorgaben für 2030 für jeden einzelnen Mitgliedstaat richten sich nach dessen Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem dafür sorgen, dass sie ihre jährlichen Treibhausgasemissionszuweisungen nicht überschreiten.
Flexibilität und Transparenz
Die Vorschriften bringen mehrere Erfordernisse miteinander in Einklang: Zum einen müssen die Mitgliedstaaten flexibel sein, um ihre Ziele zu erreichen, und zugleich für einen fairen und sozial gerechten Übergang sorgen, zum anderen müssen Schlupflöcher geschlossen werden, damit das Gesamtreduktionsziel der EU erreicht wird. Deshalb können die Mitgliedstaaten in Zukunft weniger Emissionen aus früheren Jahren anhäufen oder aus künftigen Jahren vorwegnehmen und weniger Zuweisungen untereinander übertragen.Um die Mitgliedstaaten in die Verantwortung nehmen zu können, veröffentlicht die Kommission künftig – wie vom Parlament gefordert – leicht verständliche Informationen über die einzelstaatlichen Maßnahmen.
Zitat
Berichterstatterin Jessica Polfjärd (Renew, Schweden) erklärte nach der Abstimmung: „Mit diesen Vorschriften machen wir einen großen Schritt hin zur Verwirklichung der Klimaschutzziele der EU. Die neuen Regeln für die Verringerung der einzelstaatlichen Emissionen sorgen dafür, dass alle Mitgliedstaaten ihren Beitrag leisten und die bisherigen Schlupflöcher geschlossen werden. So können wir ein klares Signal senden, dass es der EU ernst damit ist, weltweit Vorkämpfer für eine wettbewerbsfähige und effiziente Klimaschutzagenda zu sein.“
Nächste Schritte
Der Text muss nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und 20 Tage später tritt er in Kraft.
Hintergrundinformationen
Die Lastenteilungsverordnung ist Teil des Pakets „Fit für 55“, mit dem die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 reduzieren will, wie im Europäischen Klimagesetz vorgesehen.
Weitere Informationen
- Angenommener Text unter folgendem Datum: 14.3.2023
Merkblatt zu den Verfahrensschritten - Pressemitteilung des Europäischen Parlaments: „Fit for 55“: Strengere Regeln für die Treibhausgasemissionen in der EU (08.11.2022)
- Denkfabrik des Europäischen Parlaments: Überarbeitung der Lastenteilungsverordnung für den Zeitraum 2021-2030: das Paket „Fit für 55“ (Februar 2023)
- Denkfabrik des Europäischen Parlaments: Infografik zu „Fit für 55“
- Kostenlose audiovisuelle Materialien
- Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit