Regierung einigt sich doch – schneller als gedacht

Details der neuen Regeln für Bau und Reparatur von Heizungen

Die Ampelkoalition hat sich nach dem fast dritägigen Ausschuss-Marathon erstaunlich schnell auf einen Kompromiss im Umgang mit fossilen Heizungen geeinigt. Demnach sollen ab 2024 neue Regeln für Bau und Reparatur von Heizungen gelten. Eine Austauschpflicht für existierende Öl- und Gasheizungen soll es, wie tagesschau.de und andere  aus Kreisen des BMWK erfahren haben, nicht geben. Ab 2024 soll „möglichst“ jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Heizungssparschwein der BMWi-Effizienz-Kampagne 2017 – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung sollen Teil des Gebäudeenergiegesetzes werden. Außerdem seien Härtefallregelungen vorgesehen. Aus den zuständigen Ministerien verlautete, das Gesetz schaffe Planungssicherheit für Haus- und Wohnungseigentümer, Hersteller und Handwerker. Der vorliegende Entwurf soll schnell in die Anhörungen von Ländern und Verbänden gehen.

Fossile Heizungen dürfen repariert werden, wenn nicht mehr möglich, sollen übergangsweise auch erneut Gas- oder Ölkessel eingebaut werden können, aber nur für drei Jahre, um die Vorgaben für 65 Prozent erneuerbare Brennstoffe zu erfüllen. Ausgenommen von der Umrüstungspflicht sind über 80jährige. Auch sogenannte H2-Ready-Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden, können ebenso wie Solarthermie, eingebaut werden.

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