Wärmewende gelingt nur mit gesamtem Erneuerbaren-Energien-Mix
Das Bundesministerium für Wirtschaft- und Klimaschutz hat den Entwurf einer Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) vorgelegt. An der Verbändeanhörung war auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) beteiligt, der am 13.04.2023 seine Stellungnahme abgegeben hat. „Die EEW-Novelle macht einen Schritt vor, aber gleichzeitig wieder drei zurück“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE. „Vor allem die massive Beschränkung der Bioenergie, aber auch das Aussparen solarer Anwendungen lässt die vielfältigen Möglichkeiten der heimischen Energieträger bei der Wärmewende außen vor. Somit bleibt das EEW ein Stückwerk.“
Begrüßenswert sei die Einführung des neuen Fördertatbestandes Geothermie als sehr effiziente Form der Bereitstellung von Prozesswärme im Temperaturbereich bis 200 °C und von Kälte. „Geothermie in die Förderung aufzunehmen ist überfällig, kann aber nur ein erster Schritt sein, denn andere thermische Wärmelösungen wie Solarthermie und Concentrated Solar Power bleiben in der Förderkulisse weiter außen vor.“ Angesichts der Mammutaufgabe Wärmewende seien hier weitere Weichenstellungen notwendig.
Zudem sollen Holzfeuerungsanlagen aus der Prozesswärmeförderung ausgenommen werden. „Das ist völlig unverständlich, damit wird eine bislang erfolgreich geförderte Erneuerbare Technologie abrupt gestoppt. Das muss revidiert werden“, fordert Peter. Äußerst kritisch sei auch die Beschränkung der Förderung auf die ausschließliche Nutzung holziger biogener Rest- und Abfallstoffe. „Unter diesen Umständen werden Industriebetriebe nicht in die Holzenergieanlagen investieren. Das Holzangebot unterliegt starken Schwankungen. Durch eine Einschränkung auf Baumschnitt und Erdbeerkisten lässt sich die Brennstoffversorgung nicht garantieren“, so Peter. Es müsse im Wesentlichen sichergestellt werden, dass die eingesetzten Hölzer nachhaltig erzeugt wurden.
Auch in die Förderung von Biogasanlagen greife die EEW-Novelle massiv und unbegründet ein. „In Deutschland gibt es 9.000 Biogasanlagen. Durch die Deckelung bestimmter Substrate werden ad hoc 7.000 Anlagen von der Förderung ausgeschlossen. Das ist mit Blick auf deren Back-up-Leistung im künftig vor allem von Sonne und Wind getragenen Energiesystem unverständlich“, so Peter. Auch die Vorgabe, dass mindestens 50 Prozent des produzierten Biogases im Unternehmen selbst genutzt werden müsse, sei zu streichen. Das verhindere eine flexible und strommarktgeführte Fahrweise der Anlagen.
Die Bundesregierung solle sich nach Ansicht des BEE dringend noch mal zur Beratung zurückziehen und den Entwurf überarbeiten. Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Prozesswärme liege aktuell bei nur sechs Prozent. Durch die EEW-Reform drohe der niedrige Anteil zu stagnieren. „Die Förderung Erneuerbarer Energien muss ausgeweitet und darf nicht eingeschränkt werden. Alle Potenziale sind zu nutzen“, so Peter. Auch dass man die Beteiligung der Verbände durch kurze Fristen beschneide, sei fast schon zur traurigen Gewohnheit geworden. „Aber dass die Verbände zu einem bereits final abgestimmten Reformvorschlag Stellung beziehen sollen, ist neu und führt demokratische Beteiligungsprozesse ad absurdum“, so Peter abschließend.
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