Bauschutt als Rohstoffquelle bleibt größtenteils ungenutzt

Erste Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung: Regelung zum Abfallende fehlt

Ab 01.08.2023 gilt die neue Ersatzbaustoffverordnung, um mehr Recycling am Bau zu ermöglichen. Noch vor deren Inkrafttreten hat am 11.05.2023 der Deutsche Bundestag über die erste Anpassung der Verordnung entschieden, die aus Sicht von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, erneut nicht weit genug geht:

Baustelle in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, sür Solarify

„Die Ersatzbaustoffverordnung ist ein dringend notwendiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft am Bau. Mit den 228 Mio. Tonnen, die jährlich an Bauschutt anfallen, stünde der Bauwirtschaft eine immense Rohstoffquelle zur Verfügung. Dieses Potential bleibt jedoch zum Großteil ungenutzt. Es fehlt auch in der Anpassung der Verordnung eine Regelung, die festlegt, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Bauprodukte. Nur wenn Recyclingmaterial nicht mehr der Makel des Abfalls anhängt, wird es als neues Baumaterial eingesetzt werden. Kein Bauherr wird Recyclingmaterial verwenden, wenn er damit rechtlich gesehen Abfall verbaut. Im Sinne einer funktionierenden, nachhaltigen Kreislaufwirtschaft am Bau fordern wir deshalb vom Bundesumweltministerium jetzt umgehend eine Regelung zum sogenannten Abfallende vorzulegen, damit sich Ersatzbaustoffe als gleichwertige Bauprodukte am Markt durchsetzen können. “

->Quelle:  zdb.de/erste-anpassung-der-ersatzbaustoffverordnung-regelung-zum-abfallende-fehlt