EU-Kommission: E-Fuels für neue Verbrenner müssen 100% klimaneutral sein

Dafür kein Verbrennerverbot ab 2035

E-Fuels für neue Verbrenner-Autos, die nach 2035 verkauft werden sollen, müssen 100 Prozent klimaneutral sein. Dies geht aus einem neuen Verordnungsentwurf hervor, der einen Streit innerhalb der EU-Kommission beilegen soll, schreibt Jonathan Packroff am 15.09.2023 auf EURACTIV.de. Im März 2023 verabschiedeten die EU-Staaten aktualisierte Regeln für neue Kfz, die ab 2035 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zulassen und die Zulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren nach diesem Datum de facto verbieten.

„Nichts ist erldigt“ – Horrorvision: Benzinfressender Verbrenner – Hummer-Stretchlimousine vor Berliner Akademie der Künste – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Nach einer Intervention Deutschlands wurde jedoch eine Ausnahme aufgenommen, welche die Zulassung neuer Verbrenner-Fahrzeuge auch nach 2035 erlaubt, sofern sie „ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen“ betrieben werden. Damit dies umgesetzt werden kann, hat sich die EU-Kommission verpflichtet, eine neue Fahrzeugkategorie von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu schaffen, die nur mit synthetischen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels, betankt werden können.

Die Kommission stellt nun klar, dass E-Fuels nur dann für diese Kategorie infrage kommen, wenn sie vollständig klimaneutral sind, also eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 100 Prozent. Dies legt einen internen Streit zwischen der Abteilung für den Binnenmarkt (GD GROW) und der für den Klimaschutz zuständigen Abteilung der EU-Kommission bei.

Ein früherer von der GD GROW verfasster und von Euractiv eingesehener Entwurf, sah vor, dass E-Fuels die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen nur um 70 Prozent reduzieren müssen, wie in der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) festgelegt ist. Dies wurde von Umweltorganisationen und innerhalb der Kommission scharf kritisiert. Die für Klimamaßnahmen zuständige Abteilung (GD CLIMA) warnte, dass dies einen Präzedenzfall dafür schaffen könnte, dass Technologien als „CO2-neutral“ angesehen werden, obwohl sie keine tatsächliche CO2-Neutralität erreichen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), der den Stein für die Ausnahmeregelung für E-Kraftstoffe ins Rollen gebracht hatte, forderte stattdessen „praktikable“ Lösungen. Er sagte, dass es sich dabei nicht um eine 100-prozentige Emissionsreduzierung handeln könne und unterstützte damit den Vorschlag der GD GROW.

E-Fuels, für deren Herstellung große Mengen an Strom benötigt werden, können klimaneutral hergestellt werden, wenn sie mit grünen Energiequellen produziert werden. Dabei wird u.a. mittels „Direct Air Capture“ (DAC) der Atmosphäre CO2 entzogen. Hierbei werden die Emissionen, die bei der Verbrennung im Verbrennungsmotor entstehen, durch CO2 ausgeglichen, das der Atmosphäre bereits bei der Herstellung des Kraftstoffs entzogen wird. Befürworter von E-Kraftstoffen haben jedoch argumentiert, dass es aufgrund der Emissionsberechnungsmethode „derzeit technisch nicht möglich“ sei, E-Fuels vollständig klimaneutral zu produzieren.

Die neuen CO2-Flottengrenzwerte für Autos und kleine Nutzfahrzeuge, die von den Mitgliedstaaten im März angenommen wurden, enthalten eine sogenannte Erwägungsklausel, die normalerweise nicht bindend ist, welche die Grundlage für den neuen Vorschlag der Kommission bildet. In einem zweiten Schritt wird die Kommission einen delegierten Rechtsakt vorlegen, um zu klären, wie Fahrzeuge der neuen Kategorie auch nach 2035 noch zugelassen werden können, obwohl sie Emissionen aufweisen.

->Quelle: euractiv.de/eu-kommission-e-fuels-fuer-neue-verbrenner-muessen-klimaneutral-sein/