Schutz von Umwelt und Gesundheit
Die Kommission hat am 25.09.2023 einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der Umwelt unternommen: Sie verabschiedete Maßnahmen zur Beschränkung von Mikroplastik, das Produkten im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH absichtlich zugesetzt wird. Die neuen Vorschriften werden die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern. Sie verbieten den Verkauf von Mikroplastik als solchem und von Erzeugnissen, denen Mikroplastik absichtlich zugesetzt wurde und die dieses Mikroplastik bei ihrer Verwendung freisetzen. In hinreichend begründeten Fällen gelten Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Vorschriften.
Die angenommene Beschränkung verwendet eine weit gefasste Definition von Mikroplastik – sie umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter fünf Millimetern, die organisch und unlöslich sind und sich nicht abbauen lassen. Ziel ist es, die Emissionen von Mikroplastik aus so vielen Produkten wie möglich zu reduzieren. Einige Beispiele für gängige Produkte, die unter die Beschränkung fallen, sind:
Granuliertes Füllmaterial für künstliche Sportböden – die größte Quelle von Mikroplastik in der Umwelt;
Kosmetika, bei denen Mikroplastik für verschiedene Zwecke verwendet wird, z. B. als Peeling (Mikroperlen) oder um eine bestimmte Textur, einen bestimmten Duft oder eine bestimmte Farbe zu erzielen;
Waschmittel, Weichspüler, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Medikamente und medizinische Geräte, um nur einige zu nennen.
Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei deren Verwendung kein Mikroplastik freigesetzt wird, sind von dem Verkaufsverbot ausgenommen, aber ihre Hersteller müssen Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Mikroplastikemissionen zu vermeiden.
Nächste Schritte
Die ersten Maßnahmen, z. B. das Verbot von losem Glitter und Mikroperlen, gelten ab dem Inkrafttreten der Beschränkung in 20 Tagen. In anderen Fällen wird das Verkaufsverbot erst nach einem längeren Zeitraum in Kraft treten, um den betroffenen Akteuren Zeit für die Entwicklung und Umstellung auf Alternativen zu geben.
Hintergrund
Die Kommission hat sich verpflichtet, die Verschmutzung durch Mikroplastik zu bekämpfen, wie im Europäischen Green Deal und dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft dargelegt. Im Aktionsplan „Null Verschmutzung“ hat sich die Kommission das Ziel gesetzt, die Verschmutzung durch Mikroplastik bis 2030 um 30 % zu reduzieren.
Im Rahmen dieser Bemühungen arbeitet die Kommission daran, die Verschmutzung durch Mikroplastik aus verschiedenen Quellen zu verringern: Kunststoffabfälle und -müll, unbeabsichtigte Freisetzungen (z. B. durch den Verlust von Kunststoffpellets, die Zersetzung von Reifen oder die Freisetzung aus Kleidung) sowie die absichtliche Verwendung in Produkten.
Um die Verschmutzung durch Mikroplastik in den Griff zu bekommen und gleichzeitig das Risiko einer Fragmentierung des Binnenmarktes zu vermeiden, beauftragte die Kommission die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), das von Mikroplastik ausgehende Risiko zu bewerten, das Produkten absichtlich zugesetzt wird, und zu prüfen, ob weitere Regulierungsmaßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Die ECHA kam zu dem Schluss, dass Mikroplastik, das bestimmten Produkten absichtlich zugesetzt wird, unkontrolliert in die Umwelt gelangt, und empfahl, das zu beschränken.
Auf der Grundlage der von der ECHA vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse erarbeitete die Kommission einen Vorschlag für eine Beschränkung im Rahmen von REACH, der von den EU-Ländern befürwortet wurde und vor seiner Verabschiedung die Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgreich durchlief.
Zitate
- Diese Beschränkung trägt zum ökologischen Wandel der EU-Industrie bei und fördert innovative, mikroplastikfreie Produkte – von Kosmetika über Reinigungsmittel bis hin zu Sportbelägen. Die EU-Bürger werden Zugang zu sichereren und nachhaltigeren Produkten erhalten, und die EU-Industrie – insbesondere die KMU -, die in solche innovativen Produkte investiert und sie entwickelt hat, wird wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger sein.
Thierry Breton, Kommissar für Binnenmarkt – 25/09/2023 - Das Verbot von absichtlich zugesetztem Mikroplastik ist ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Mikroplastik findet sich in den Meeren, Flüssen und an Land sowie in Lebensmitteln und im Trinkwasser. Die heutige Beschränkung betrifft sehr kleine Partikel, ist aber ein großer Schritt zur Verringerung der vom Menschen verursachten Verschmutzung.
Virginijus Sinkevicius, Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei – 25/09/2023
->Quellen weitere Informationen:
- ec.europa.eu//ip_23_4581
- ec.europa.eu/ip_23_4581/IP_23_4581_EN.pdf
- Fragen und Antworten zur Beschränkung absichtlich hinzugefügten Mikroplastiks
- Link zur angenommenen Beschränkung
- Europäische Chemikalienagentur zu Mikroplastik
- Aktionsplan „Null Verschmutzung
- Neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft