Regierungsbericht zu Forschung und Innovation

Technologieoffenheit zur Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation erhöhen

Die Bundesregierung hat den Bericht „zur Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ als „Unterrichtung“ (20/9756) vorgelegt. Darin wird – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 28.12.2023  – die Neuausrichtung der Forschungs- und Innovationspolitik dargestellt, „um die Innovationskraft Deutschlands zu stärken und die technologische Souveränität Europas zu sichern“, wie es heißt. In der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation werden vor allem drei Punkte beschrieben, welche die Forschungspolitik in den kommenden Jahren bestimmen sollen. Zum einen will die Bundesregierung den Forschungstransfer stärker voranbringen und Forschungsergebnisse schneller umsetzen. Zum anderen soll für mehr Technologieoffenheit gesorgt werden.

Gleaming Lights of the Souls, Yayoi Kusama, Museum Lousiana, Kopenhagen – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

„Wir müssen die Technologieoffenheit in allen gesellschaftlichen Bereichen erhöhen“, so der Bericht. Die Entwicklung unterschiedlicher Technologien soll gefördert werden, um auch in Zukunft „Handlungsfreiheit für uns und kommende Generationen“ zu gewährleisten. Als dritter Punkt wird das „Anstreben von Technologieführerschaft“ genannt. Deutschland und die Europäische Union müssten in der Lage sein, Schlüsseltechnologien „zu verstehen, sie zu entwickeln und zu produzieren“ (hib/NKI). Solarify dokumentiert.

Deutscher Bundestag – Drucksache 20/9756 – 20.Wahlperiode – 07.12.2023

Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

Deutschland steht vor großen Aufgaben – selten zuvor waren sie so zahlreich und so verschieden. Einige erfordern einen langen Atem, etwa die Anpassung an den Klimawandel oder das Sichern der technologischen Souveränität Europas. Andere verlangen sehr kurzfristiges Handeln. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns vor Augen geführt, wie einseitig abhängig Deutschland bei Energieimporten war. Und der Terror der Hamas gegen Israel samt Echo auf unseren Straßen haben schmerzlich gezeigt, wie viel stärker wir uns gegen Antisemitismus und Hass aller Art aufstellen müssen.

So unterschiedlich diese Herausforderungen sind, sie haben eine Gemeinsamkeit: Wir bewältigen sie nur mit multidisziplinären Lösungen. Deswegen liegt mir unsere Zukunftsstrategie Forschung und Innovation so am Herzen. Mit ihr wollen wir eingefahrene Strukturen aufbrechen und Silodenken überwinden. Es geht um agile Governance und die bestmögliche Verknüpfung von Politikfeldern. Genau das sollen unsere sechs Missionen erreichen – von der Transformation der Industrie bis zur Resilienz unserer Gesellschaft. Deswegen arbeiten unsere Missionsteams ressortübergreifend.

Dem  Forum #Zukunftsstrategie kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Neben der Beratung der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger unterstützen die Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft insbesondere die Missionsteams. Sie arbeiten direkt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerialverwaltung zusammen. Auch künftig schlägt das  Forum #Zukunftsstrategie Brücken zu unseren Stakeholdern. Sie waren von Beginn an wichtige Impulsgeber der Strategie und sollen ihre Erfahrungen weiter hin einbringen können.

Der zweite Teil des Berichts widmet sich dem Thema Transfer, insbesondere dem Erfolg neuer Ideen. Unser wichtigstes Ziel: Deutschland soll ein starker Innovationsstandort bleiben. Es gilt, den vielfältigen Entwicklungen und Herausforderungen Rechnung zu tragen und vorauszuschauen. Die Zukunftsstrategie ist deshalb eine lernende Strategie, die wir kontinuierlich weiterentwickeln – in viele Richtungen. Empfehlungen aus dem Gutachten 2023 der Expertenkommission Forschung und Innovation fließen beispielsweise genauso ein wie unsere Überzeugung: Diese Strategie soll dank ihrer konkreten Missionen den Fortschritt für unsere Gesellschaft als Ganzes erlebbar machen.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

1 Ressortübergreifendes Handeln mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation

1.1 Unser systemischer Ansatz der Innovationspolitik

Es gehört zu den zentralen Erfolgsfaktoren der Innovationspolitik Deutschlands, auf Erkenntnisse der Forschung aufzubauen. Auch die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation als lernende Strategie folgt diesem Grundsatz. So entwickelt sie die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung im Sinne der neuen Missionsorientierung weiter. Missionen stellen ein innovationspolitisches Instrument dar, das die Lösungen zum Erreichen der Ziele der Missionen noch nicht vorgibt. Gleichzeitig adressieren sie die großen Herausforderungen unserer Zeit und ermöglichen einen aktiven, interministeriellen und interdisziplinären Wissensaustausch in der Forschungs- und Innovationspolitik. Der Zukunftsstrategie liegt dabei ein ganzheitliches Innovationsverständnis zugrunde, welches technologische Innovationen, neue Geschäftsmodelle sowie Dienstleistungen und Soziale Innovationen betrachtet.

Die Transformationsprozesse hin zu einer ressourceneffizienten und zugleich wettbewerbsfähigen Wirtschaft, einer modernen Energieversorgung, einer erfolgreichen Digitalisierung und resilienten Gesellschaft verlangen eine systemische Perspektive. Der Einstieg in eine Wasserstoffwirtschaft wird beispielsweise nur gelingen, wenn wir industrielle Prozesse auf Basis innovativer Technologien und Verfahren umstellen, hinreichende Elektrolysekapazitäten aufbauen, die notwendigen Netze schaffen und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.

Angesichts knapper werdender Ressourcen müssen wir gleichzeitig den schnellen Umstieg in eine echte Kreislaufwirtschaft schaffen. Gegen weltweite Pandemien müssen wir uns mit neuen Impfstoffen besser wappnen. Sicherheitspolitische Herausforderungen erfordern es zudem, sich im Bereich der Digitalisierung zukunftsfähig und innovativ aufzustellen. Eine alternde Gesellschaft braucht weitere Innovationen im Gesundheitswesen und digitale Prozesse, die den Fachkräftemangel abmildern. Für all diese Prozesse braucht es innovative Technologien und Soziale Innovationen. Dabei sollen nicht nur die Fähigkeiten zur vorausschauenden Bewältigung von Krisen gestärkt werden, sondern zusätzlich auch jene zur proaktiven und innovationsgetriebenen Gestaltung von Transformationsprozessen. Wir brauchen mehr denn je Forschung und Innovation – als Vordenker und Problemlöser. Die Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, sind systemischer Natur. Daher müssen auch unsere Lösungsansätze systemisch sein. Eine zukunftsfähige Innovationspolitik muss optimale Rahmenbedingungen für unterschiedlichste Ansätze bieten und die Problemlösungsfähigkeit in Hinblick auf definierte Ziele in den Mittelpunkt stellen.

Mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation werden die Voraussetzungen geschaffen, um ressortübergreifend und agil alle notwendigen Prozesse innerhalb von sechs Missionen zusammenzuführen und noch bestehende Lücken zu schließen. Die Missionen ergeben sich aus den zentralen Zukunftsfeldern des Koalitionsvertrages:

    1. Ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen
    2. Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität voranbringen
    3. Gesundheit für alle verbessern
    4. Digitale und technologische Souveränität Deutschlands und Europas sichern und Potenziale der Digitalisierung nutzen
    5. Raumfahrt stärken; Weltraum und Meere erforschen, schützen und nachhaltig nutzen
    6. Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken

Am 8. Februar 2023 hat das Kabinett die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation beschlossen. Dies war das Startsignal für einen neuen Politikansatz, der die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung ressortübergreifend verknüpft. Die Zusammenarbeit der Ressorts soll mithilfe der Zukunftsstrategie gestärkt, Aktivitäten sollen gebündelt, Doppelstrukturen und Mehrfachförderungen identifiziert und verringert werden, während die inhaltlichen Schwerpunkte priorisiert werden sollen. Die Förderung von Forschung und Innovation wird über die Missionen auf die gemeinsam gesetzten Ziele ausgerichtet.

Zudem ist die aktive Mitarbeit vielfältiger Stakeholder ein zentraler Aspekt der Zukunftsstrategie. Neu im Vergleich zur Entwicklung der Vorgängerstrategien war eine Beteiligung von über 100 zentralen Stakeholdern aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vor Kabinettsbeschluss. Die Rückmeldungen bestätigen, dass Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft die zentrale Bedeutung der Zukunftsstrategie für die Zukunft des Forschungs- und Innovationssystems in Deutschland erkennen und diese gemeinsam gestalten möchten. Die umfangreiche Auseinandersetzung der Stakeholder mit den Zielsetzungen der Zukunftsstrategie ist ein gutes Zeichen für die gesamte deutsche Forschungs- und Innovationslandschaft. Neben vielen weiteren Aspekten braucht es auch diese Zusammenarbeit, um Deutschland zukunftsfähig zu machen.

Mit der Zukunftsstrategie stellt die Bundesregierung die Forschungs- und Innovationspolitik auf ein neues Fundament, um die Rahmenbedingungen national und international zu verbessern. Dazu hat sie sich drei übergeordnete Ziele gesetzt: Forschungstransfer und Technologieoffenheit voranbringen, Technologieführerschaft verteidigen sowie Letztere in Teilen neu gewinnen. Zusätzlich wurden Querschnittsaufgaben definiert, um zum Beispiel die Qualifizierung von Fachkräften oder die Förderung des Wissens- und Technologietransfers in allen Missionen gleichermaßen voranzubringen. In diesem Kontext versteht die Bundesregierung auch das Thema Forschungssicherheit und Dual Use als aktuelle, die Missionen übergreifende Thematik und greift diese im Sinne der Zukunftsstrategie unter innovationspolitischen Aspekten auf.

Erörtert werden sollen Fragen zum Umgang mit internationalen Kooperationen, zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung oder zum Verhältnis von ziviler und militärischer Forschung.

Zusätzlich nutzt die Zukunftsstrategie bewährte Stärken des deutschen institutionellen Gefüges: Insbesondere in Zeiten multipler Krisen ist es entscheidend für den Erfolg von Strategien, dass diese in ihrer Anlage und Umsetzung auf etablierten beziehungsweise realisierbaren Strukturen aufbauen. Dies ermöglicht es, adäquat auf Krisen und veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren, ohne dass weitreichende und zeitaufwendige Eingriffe in das institutionelle Gefüge notwendig sind, wie teilweise in externen Empfehlungen gefordert wird. Die Governance der Zukunftsstrategie stellt dadurch einen Rahmen bereit, der eine größtmögliche Handlungsfähigkeit der Bundesregierung sicherstellt, ohne dringend benötigte Kapazitäten in großflächigen Restrukturierungen zu binden, die häufig mit hohen Anlaufkosten und größeren Zeithorizonten verbunden sind.

1.2 Der systemische Ansatz der Innovationspolitik in der Anwendung

Die Governance der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation stellt die Weichen für den Erfolg und setzt sich in ihrer Umsetzung eine effiziente, interministerielle Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Politikfeldern zum Ziel. Sie entwickelt einen neuen Rahmen für die ressortübergreifende Zusammenarbeit und die Etablierung moderner Arbeitsweisen. Durch die Verflechtung der Ressortaktivitäten und deren gute Koordinierung werden forschungs- und innovationspolitische Programme, Initiativen und Vorhaben der Ressorts in ihrer Wirksamkeit verstärkt. Gleichzeitig sollen Doppelstrukturen und Mehrfachförderungen identifiziert und verringert werden. Es gilt, Synergien zu nutzen, Komplementarität zu schaffen und Anschlussfähigkeit herzustellen, indem die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung auf gemeinsam erarbeitete Ziele ausgerichtet wird. Dabei stehen alle in diesem Bericht genannten oder sich daraus ergebenden Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt beziehungsweise bilden eine Grundlage für die ressortinterne finanzielle Prioritätensetzung sowie unter dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz und Zuständigkeit des Bundes. Sie beinhalten weder eine (Vor-)Festlegung im Hinblick auf den Etat noch präjudizieren sie den Haushaltsgesetzgeber. Etwaige für den Bund resultierende Mehrbedarfe an Personal- und Sachmitteln sind im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanung im jeweiligen Einzelplan vollständig und dauerhaft gegenzufinanzieren.

In der Governance der Zukunftsstrategie sind die folgenden, neu etablierten Akteure und Formate zentral:

  1. Die Umsetzung der Zukunftsstrategie wird durch sechs Missionsteams gesteuert. Mit der Einrichtung dieser agilen, ressortübergreifenden und themenspezifischen Koordinierungseinheiten trägt die Bundesregierung unmittelbar dem Koalitionsvertrag Rechnung. Jedes Missionsteam ist dabei einer der sechs in der Zukunftsstrategie verankerten Missionen zugeordnet und koordiniert den ressortübergreifenden Austausch zu missionsspezifisch festgelegten Zielen.
  2. Zusätzlich erfolgt durch das Forum #Zukunftsstrategie neben der Beratung der politischen Entscheiderinnen und Entscheider auch eine Unterstützung der umsetzenden Missionsteams durch Missionspatenschaften.

Missionsteams und Forum #Zukunftsstrategie werden von der im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) angesiedelten zentralen Prozessbegleitung und einem Projektbüro inhaltlich und organisatorisch unterstützt. Diese neuen Akteure und Formate adressieren drei Ebenen: die Ebene der Governancestruktur, die Ebene der Implementierung sowie die Strategieebene.

Mit der Governancestruktur wird durch die Einrichtung der Missionsteams in der Ministerialverwaltung der administrative Rahmen für eine kohärente und politikfeldübergreifende Zusammenarbeit gesetzt. Mit der Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation stellt die Bundesregierung die Forschungs- und Innovationspolitik damit auf ein neues Fundament und ermöglicht neben bereits existierenden ressortübergreifenden Austauschformaten und Gremien neue Formen der interministeriellen Zusammenarbeit. Lösungsansätze können so jenseits der Ressortgrenzen systemisch entwickelt werden und das vielfach kritisierte „Silodenken“ überwunden werden. Im Sinne einer offenen und lernenden Strategie setzt die Bundesregierung zudem auf Austausch und Mitwirkung zentraler Akteure des nationalen und internationalen Innovationsgeschehens. Daher ist das Forum #Zukunftsstrategie ein weiteres zentrales Element des Politikdesigns, das als Beratungsgremium sowohl die Bundesregierung zu übergreifenden Fragen als auch die Missionsteams zu fachlichen Fragen berät und so eine breite gesellschaftliche Beteiligung sicherstellt.

Für eine erfolgreiche und zügige Umsetzung der Zukunftsstrategie auf der Implementierungsebene sind ressortübergreifende Teams, ein effizientes Verwaltungshandeln und schlanke Verfahren essenziell. Die sich kontinuierlich beschleunigenden Innovationszyklen und der intensiver werdende Wettbewerb stellen auch die öffentliche Verwaltung vor die Herausforderung, sich flexibler an Veränderungen anzupassen. Die Forschungs- und Innovationspolitik setzt auf modernisierte Prozesse und neue Arbeitsweisen. Dies ist Voraussetzung, um einerseits vorausschauend und langfristig zu planen und andererseits auch kurzfristige Anpassungen zu ermöglichen. Dabei unterstützen die Prozessbegleitung und das Projektbüro.

Auf der Strategieebene verfolgt die Governance der Zukunftsstrategie einen offenen und reflexiven Ansatz. Die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation ist eine Dachstrategie, die Ziele, Prioritäten und Meilensteine der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung bündelt. Im Austausch der Ressorts werden bei der Umsetzung der Zukunftsstrategie zugleich laufende Aktivitäten integriert und neue Vorhaben angestoßen. Sie legt gemäß Koalitionsvertrag ein besonderes Augenmerk auf die Messbarkeit ihrer Ergebnisse an möglichst international vergleichbaren Zielkriterien. Im Sinne einer „lernenden Strategie“ soll die anspruchsvolle Indikatorik der Zukunftsstrategie während der Umsetzung kontinuierlich weiterentwickelt und an neue Erfordernisse angepasst werden. Zusätzlich werden relevante Stakeholder bei der Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie beteiligt. Im Folgenden werden die Aufgaben, Ziele und Zusammensetzung der Elemente sowie deren gemeinsame Arbeitsweise im Detail erläutert.

Forum #Zukunftsstrategie

Unter der Schirmherrschaft des BMBF vereint das Forum #Zukunftsstrategie bedeutende Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft und repräsentiert mit seinen insgesamt 21 Mitgliedern ein breites Portfolio an Fachwissen, persönlichen Erfahrungswerten und institutionellen Hintergründen. Diese Zusammenstellung und das enge Zusammenwirken von externer Expertise und Umsetzungsebene ermöglichen eine vielfältige, repräsentative und gesellschaftlich relevante Ausrichtung zur Weiterentwicklung der Forschungs- und Innovationsstrategie.

Das Forum bündelt durch sein vielfältiges Netzwerk eine breite Expertise und fördert ein umfassendes und gemeinschaftliches Verständnis des Forschungs- und Innovationsprozesses. Es schafft dadurch eine Plattform für einen breiten Austausch von Ideen und Ansichten der Akteure verschiedener Sektoren. Erstmalig adressiert damit ein hochrangiges Beratungsgremium neben der ministeriellen Leitungsebene auch direkt die Fachebene in den Ministerien. So können Impulse aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft noch direkter ihren Eingang in die missionsorientierte Politikgestaltung finden. Diese neuartige Beratungsstruktur ist thematisch den Missionen zugeordnet und ergänzt Impulse der wissenschaftlichen Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), die als Kommission unabhängiger Expertinnen und Experten selbstständig Themen setzt und Empfehlungen abgibt. Die EFI leistet zusammen mit dem Forum #Zukunftsstrategie gemeinsam entscheidende Beiträge zur Weiterentwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik.

Missionspatenschaft

Jeweils drei Mitglieder des Forums übernehmen eine Patenschaft für eine Mission; die Mitglieder des Forums #Zukunftsstrategie beraten damit nicht nur die Bundesregierung, sondern treten auch in den unmittelbaren Austausch mit den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern der Bundesressorts. Mit dem neuartigen und innovativen Ansatz der Missionspatenschaft kann die Expertise und Erfahrung der Missionspatinnen und -paten direkt in die Arbeit der Missionsteams eingebracht werden. So werden diese bedarfsorientiert unterstützt, wertvolle Impulse für die Erfüllung der Missionsziele geliefert und die Agilität der Arbeitsweise durch passgenaue Ausgestaltung der Zusammenarbeit erhöht. Der Austausch zwischen den Missionsteams und den Missionspatinnen und -paten soll möglichst offen und transparent erfolgen. Die Patinnen und Paten agieren beratend als Impulsgeber und Diskussionspartner.

Exkursbox 1 – ALLIANZ FÜR TRANSFORMATIONDie Allianz für Transformation ist ein im Koalitionsvertrag beschlossenes Dialogformat des Bundeskanzlers, in dem die Bundesregierung mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammenkommt, um sich zu zentralen Transformationsfeldern und ihren Wechselwirkungen zu beraten. Ziel des festen Bündnisses ist es, gemeinsam den Wandel zu gestalten, der Deutschland klimaneutral, digitaler und resilienter machen soll.

Exkursbox 2 – ZUKUNFTSRATDer Zukunftsrat wurde 2022 als Beratungsgremium des Bundeskanzlers für die 20. Legislaturperiode geschaffen. Der Zukunftsrat nimmt neue Entwicklungen, Erkenntnisse und Trends im Innovationskreislauf in den Blick und erarbeitet Vorschläge zur Stärkung der Resilienz und technologischen Souveränität bei Schlüsseltechnologien und in der Digitalisierung. Sein Ziel ist es, die Potenziale aus Forschung und Unternehmen für den Standort und zur Bewältigung der Transformationsaufgaben bestmöglich zu heben. Dabei werden auch Fragen der gesellschaftlichen Akzeptanz und ethische Aspekte diskutiert.

Regierungsseitig nehmen neben Bundeskanzler Olaf Scholz auch der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck, der Bundesminister und Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger teil. Zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bilden sie den Zukunftsrat.

Mitglieder des Forums #Zukunftsstrategie

    • Vorsitz Prof.’in Dr. Tanja Brühl, Technische Universität Darmstadt
    • Wolfgang Rohe, Stiftung Mercator
    • Dr. Siegfried Russwurm, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.

Mission I: Ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen

    • Prof.’in Dr.-Ing. Christine Ahrend, Technische Universität Berlin
    • Alexandra Dehnhardt, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung
    • Melanie Maas-Brunner, BASF SE

Mission II – Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität voranbringen

    • Dr. Ottmar Edenhofer, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
    • Dr. Frank Ewert, Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF)
    • Dr. Christian Wirth, Universität Leipzig

Mission III – Gesundheit für alle verbessern

    • Dr. med. MPH Wolfgang Hoffmann, Universitätsmedizin Greifswald
    • Isabel Nahal Schellinger, Angiolutions GmbH
    • Prof.’in Dr. med. Claudia Wiesemann, Georg-August-Universität Göttingen

Mission IV – Digitale und technologische Souveränität Deutschlands und Europas sichern und Potenziale der Digitalisierung nutzen

    • Prof’in Dr. Irene Bertschek, Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
    • Stefan Joeres, Robert Bosch GmbH
    • Verena Pausder, Deutscher Start-up-Verband

Mission V – Raumfahrt stärken; Weltraum und Meere schützen, erforschen und nachhaltig nutzen

    • Prof.’in Dr. Antje Boetius, Alfred-Wegner-Institut
    • Dr. Günther Hasinger, Deutsches Zentrum für Astrophysik
    • Anke Pagels-Kerp, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Mission VI – Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken

    • Paulina Fröhlich, Das Progressive Zentrum
    • Axel Salheiser, Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft
    • Dr. Andreas Zick, Universität Bielefeld

Vorsitz

Drei weitere Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bilden den Vorsitz des Forums. Sie repräsentieren das Gremium nach außen und sind unter anderem für die inhaltliche Strukturierung des Forums zuständig. Die neuartige, an den Missionsinhalten orientierte Gremienzusammensetzung führt zu einer effektiven Beteiligung relevanter externer Stakeholder und zur Berücksichtigung von Außenperspektiven. So ermöglicht die Struktur des Forums #Zukunftsstrategie eine aktuelle Ausrichtung der Zukunftsstrategie durch kontinuierliche Validierung und Justierung.

Missionsteams

Die praktische Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation wird durch sechs ressortübergreifend angelegte Missionsteams koordiniert. Ziel ist es, Forschung und Innovation wirksamer auf gesellschaftliche Herausforderungen auszurichten und die Missionsorientierung erfolgreich umzusetzen. Die fachliche Ausrichtung der Teams greift aktuelle, wissenschaftlich, gesellschaftlich und staatlich relevante Zielstellungen auf.

Ziele innerhalb der Missionen werden durch entsprechende Schwerpunktsetzungen thematisch gebündelt, systematisiert und konkretisiert, welchen wiederum Ziele zugeordnet sind. Für die Umsetzung der Missionen wurden im Ressortkreis konkrete Missionsziele vereinbart. Im Sinne einer lernenden Strategie können im Verlauf der Umsetzung die Missionsziele priorisiert, angepasst und ergänzt werden.

Dabei sollen auch externe Impulse unter anderem aus dem Forum #Zukunftsstrategie oder Empfehlungen der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) aufgegriffen werden. Die Missionsteams werden jeweils von zwei bis drei Ressorts mit dem größten Fachbezug gemeinsam koordiniert. Darüber hinaus sind in die Teams weitere Ressorts eingebunden und dort vertreten. Die Missionsteams bestehen insgesamt aus circa 10 bis 15 Referentinnen und Referenten fachlich betroffener Ressorts. Die überschaubare Größe der Missionsteams sowie ihre interministerielle Zusammensetzung sind entscheidende Kriterien der neuen Governance-Struktur der Zukunftsstrategie. Kompakte, ressortübergreifende Teams fördern die Zusammenarbeit durch einen direkten und schnellen Austausch. Die Berufung auf Arbeitsebene ermöglicht einen ressortübergreifenden Diskurs auf Augenhöhe.

Aufgaben der Missionsteams

Die sechs Missionsteams gewährleisten einvernehmlich mit den an der Mission beteiligten Ressorts die Umsetzung der Missionen. Als Koordinierungseinheiten begleiten sie die thematische und fachliche Umsetzung der Missionsziele in den einzelnen Ressorts. Die Bundesregierung teilt die Auffassung externer Stakeholder, wie etwa der EFI6, dass die Missionsteams ihre Stärke durch klare Aufgabenzuteilung und konkrete Ziele nutzen können. Die Überprüfung der Zielerreichung erfolgt auf Basis von kontinuierlichen, standardisierten Monitoringprozessen. Die Anpassung, Priorisierung und gegebenenfalls auch die Ergänzung von Missionszielen in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts und externen Stakeholdern erfolgt missionsspezifisch und ist ebenfalls Aufgabe der Missionsteams. Zusätzlich können die Missionen Arbeitsgruppen bilden, um schnell auf aktuelle Herausforderungen und missionsspezifische Erfordernisse zu reagieren. Die Arbeitsgruppen, die unter Beteiligung der fachlich betroffenen Referate abgegrenzte Themenbereiche behandeln, können dabei sowohl zeitlich begrenzt als auch auf Dauer eingerichtet werde

Prozessbegleitung und Projektbüro

Für die Umsetzung der Zukunftsstrategie werden die Missionen durch eine zentrale Prozessbegleitung sowie ein Projektbüro operativ und fachlich unterstützt. Die Arbeit der Akteure ist eng miteinander verzahnt angelegt. Ressortübergreifendes Arbeiten, Monitoring und Dokumentation werden durch den Einsatz von interaktiven, IT-gestützten Kollaborationsmöglichkeiten unterstützt. Die ressortübergreifenden Missionsteams und das Forum #Zukunftsstrategie können so auch über regelmäßige Treffen hinaus auf einer einzigen, gemeinsamen Arbeitsplattform zusammenkommen, Informationen und Wissen teilen und ihren Austausch ergebnisorientiert vorantreiben.

Zur Erfolgskontrolle und Messung der Fortschritte setzt die Zukunftsstrategie dabei besonders auf die Messbarkeit ihrer Ziele. Ziel ist es, das Monitoring möglichst effizient aufzusetzen und bestehende Datenbestände synergetisch zu nutzen. Zum einen soll das Monitoring systematisch entlang der 17 querschnittlich in der Zukunftsstrategie definierten Indikatoren erfolgen. Diese Indikatoren tragen einem breiten Innovationsverständnis und einer starken Transferorientierung in Forschung und Innovation Rechnung.

Wie bei der Umsetzung der Zukunftsstrategie insgesamt, wird auch das Monitoring ressortübergreifend angelegt und so die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts gefördert. Damit trägt auch das geplante Monitoringkonzept sowohl durch die ressortübergreifende Zusammenarbeit als auch durch die zusätzlichen Perspektiven zur Neuartigkeit und Zielorientierung des Governance-Ansatzes der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation bei.

Exkursbox 3 – DER EUROPÄISCHE KONTEXT

Missionsorientierung in der EU: Im aktuellen EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (2021–2027) sind fünf EU-Missionen verankert:

1) Anpassung an den Klimawandel,

2) Krebs,

3) Gesunde Ozeane, Meere, Küsten- und Binnengewässer,

4) Klimaneutrale und intelligente Städte sowie

5) Bodengesundheit und Ernährung.

Themen und Charakteristika der EU-Missionen wurden in einem aufwendigen, mehrjährigen Prozess unter Mitwirkung von EU-Mitgliedstaaten und Stakeholdern erarbeitet. Deutschland hat die Einführung des missionsorientierten Ansatzes in „Horizont Europa“ von Beginn an ausdrücklich unterstützt. Die Ziele der EU-Missionen decken sich in vielen Bereichen mit den in den Missionen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation formulierten Zielen. Die nationale Umsetzung der EU-Missionen zahlt damit auf die Umsetzung der entsprechenden Missionen der Zukunftsstrategie ein. Ressortübergreifende Gremien für die nationale Umsetzung der EU-Missio- nen gewährleisten dabei die Verknüpfung und Vernetzung mit den Missionen der Zukunftsstrategie, ermöglichen Synergien und die Nutzung von Parallelen in der Umsetzung. Darüber hinaus gewährleisten die ressortübergreifenden Missionsteams, dass die Ziele weiterer, inhaltlich zum Teil verwandter Großinitiativen der EU Beachtung finden, um maximale Synergien abzuleiten.

Europäischer Forschungsraum: Die Zielsetzung der europäischen Ebene setzt wichtige Impulse für die deutsche Forschungs- und Innovationspolitik. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben sich mit der „ERA Policy Agenda 2022–2024“ (CC 14308/21) auf 20 konkrete Initiativen geeinigt, so zu Open Access und Open Data, Geschlechtergerechtigkeit und gemeinsamen Forschungsinfrastrukturen. Die „ERA Policy Agenda“ dient als Ausgangspunkt für die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für den Europäischen Forschungsraum (EFR). Der Aktionsplan entwickelt dabei die Ziele der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation entlang der europäischen Schwerpunktsetzungen weiter und bringt sie in die Umsetzung. Im Rahmen einer umfassenden Stakeholder-Konsultation wurden dazu die Bedarfe und Prioritäten der deutschen Forschungs- und Innovationsakteure erfasst. Diese fließen direkt in die Ausgestaltung des Aktionsplans und somit der europäischen Dimension der Zukunftsstrategie ein.

Stärkung des Transfers in die Anwendung

2.1 Bedeutung der Transferförderung

Deutschlands Stärken zeigen sich seit vielen Jahren in einer hohen und international anerkannten Leistungsfähigkeit des Forschungs- und Wissenschaftssystems. Diese Stärke möchte die Bundesregierung weiter ausbauen und befördern. Die Innovationsfähigkeit eines Landes ist neben Fachkräfteförderung oder Infrastrukturausbau auch insbesondere davon abhängig, dass der Transfer von der Idee bis in die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Anwendung möglichst ungehindert erfolgt. Hierbei gilt es nicht nur Kräfte zu bündeln, um damit verbundene Innovationspotenziale von Forschungsergebnissen noch besser auszuschöpfen, sondern auch Schritte von der Grundlagenforschung bis in die Praxis aufeinander abzustimmen und Anschlussfähigkeiten herzustellen. Eine weitere Optimierung bestehender sowie die Eröffnung neuer Transferwege ist daher immer wieder Bestandteil von entsprechenden Empfehlungen. Deutschland ist weiterhin bei technischen Erfindungen führend, die Umsetzung von Ideen in Innovationen und marktreife Dienstleistungen oder Produkte wird aber oft im Ausland realisiert. Auch die Entwicklung von Sozialen Innovationen als wichtiger Baustein unserer Zukunftsvorsorge sowie ihre Überführung in die Praxis hat noch keine ausreichend etablierten Pfade. Ziel der Bundesregierung

Stärkung des Transfers in die Anwendung ist es, dass innovative Lösungen, die in Forschung, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft entstehen, schnell im Leben der Menschen ankommen. Daher sollen sowohl eine exzellente Wissenschaft wie auch ein hochleistungsfähiger Transfer gleichermaßen gefördert werden. Wesentlich dafür ist, bestehende Strukturen für Innovation und Transfer weiter zu optimieren und auszubauen und Transfer systemisch zu betrachten.

Basis für Innovationen sind Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Forschung. Der eigentliche Transfer in marktfähige und gesellschaftliche Neuerungen wird durch verschiedene Instrumente befördert. Technologieführerschaft und Technologieentwicklung auf internationalem Spitzenniveau erfordert langfristiges Engagement. Wir verbinden den für Innovationen notwendigen langen Atem mit der Agilität im schnelllebigen Innovationsgeschehen. Aufbauend auf Deutschlands leistungsfähiger Grundlagenforschung nutzen wir die vorwettbewerbliche Projektförderung auch, um mit inter-, intra- sowie transdisziplinären Konsortien Forscherinnen und Forscher aus Wirtschaft, Gesellschaft und sowie Anwenderinnen und Anwendern zu vernetzen. Die Förderaktivitäten sind dabei so angelegt, dass sie die gesamte Innovationskette von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung abdecken und somit einen Transmissionsriemen für den Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse in die wirtschaftliche Umsetzung bilden. Die gezielte Zusammenführung von Forschung und Anwendung in der Praxis unterstützt das Finden relevanter Aufgabenstellungen und eine wechselseitige Qualifizierung, wodurch eine Stärkung der transferorientierten Forschung erreicht werden kann. Dabei werden die deutschen Innovationsaktivitäten durch die Fokussierung spezifischer FuE-Partner wie Start-ups und kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) begleitet und die ganzheitliche Stärkung des jeweiligen Innovationsökosystems wird etwa über nationale Kompetenzzentren und überregionale Forschungscluster erreicht. Um die Innovationskraft ganzheitlich zu stärken, entwickelt die Bundesregierung auch weitere Konzepte, die den Transfer entlang der gesamten Wertschöpfungskette erleichtern.

Die Transformation gelingt nur, wenn über Disziplingrenzen hinweg zusammengearbeitet wird. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Initiativen, die Interdisziplinarität fördern und verschiedene Akteure zusammenbringen. Auch in diesem Kontext gilt es, den Transfer über Wertschöpfungsketten hinweg zu befördern. Eine besondere Rolle kommt dabei themenoffenen Förderansätzen zu, die ganze Innovationsökosysteme aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung adressieren und gleichzeitig ergänzend zu den technologiespezifischen Förderinstrumen-ten auch Raum für neu aufkommende Themen und branchen- und disziplinübergreifende Ansätze bieten. Mit der in Planung befindlichen Maßnahme „Innovationsregionen“ zielt die Bundesregierung auf die Entstehung von internationalen Leuchtturmregionen mit außergewöhnlichen Innovationsökosystemen, marktveränderndem Innovationspotenzial und einer herausragenden Innovationsdynamik in einem jeweils spezifischen Themenfeld ab.

In Hochtechnologiebereichen werden durch Forschung und Entwicklung (FuE) am Rande des technisch Machbaren innovative Produkte entwickelt. Diese bieten häufig umfassendes Innovationspotenzial für weitere Industriezweige. Hinzu kommen regulatorische Anforderungen wie eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Ordnungsrechts und begleitender Themen wie Normung und Standardisierung, um den Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse zu begleiten und zu beschleunigen. Deutschland steht vor der Herausforderung, sowohl die Entwicklung ganzer Innovationsökosysteme als auch individueller forschungsbasierter Transferschritte für Innovationen mit passfähigen Instrumenten zu unterstützen.

Der Gründungskultur in Deutschland kommt diesbezüglich eine äußerst wichtige Rolle zu. Denn insbesondere Start-ups machen Wissen zu Innovationen und helfen dabei, die Wirtschaft und Gesellschaft zu erneuern und nachhaltiger zu gestalten. Mit der Start-up-Strategie hat die Bundesregierung zum ersten Mal einen umfassenden Ansatz, um die Rahmenbedingungen für Start-ups zu verbessern und das Start-up-Ökosystem in Deutschland und Europa zu stärken.

Reallabore bieten als Testräume für Innovation und Regulierung verschiedene Potenziale, die für den digitalen und nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft von Bedeutung sind: Sie erleichtern und beschleunigen den Transfer von Innovationen in die Praxis und leisten einen Beitrag zur schnelleren Skalierung, aber sie schaffen auch Raum für Partizipation und stärken damit die gesellschaftliche Akzeptanz für Innovationen und eröffnen die Chance für eine bessere Orientierung an Nutzergruppen sowie die systemische Ausrichtung des Transfers. Und auch die SPRIND soll dafür sorgen, dass Ideen mit Sprunginnovationspotenzial deutlich schneller aus der Forschung in die Anwendung kommen und dabei ganz neue Märkte schaffen.

Hinzu kommt, dass Transfer dann besonders gut funktioniert, wenn Kompetenzen räumlich breiter verteilt, gleichzeitig aber gut vernetzt sind. Durch einen engen Austausch über Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzergruppen beziehungsweise deren Einbindung gelingt es besser und schneller, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf die erkannten Bedarfe auszurichten. Eine stärkere Nutzerorientierung in der Forschung erhöht also die Erfolgschancen des Transfers. Dezentrale, breit aufgestellte Innovationsnetzwerke stärken zudem die Resilienz des Wirtschaftssystems gegenüber unerwarteten Schocks. Die derzeit in der Konzeption befindliche Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) soll ebenfalls dazu beitragen, die Transferbewegung zu verbreitern und zu beschleunigen. Ihr Ziel soll es sein, Forschungsergebnisse durch einen effektiven Ideen-, Wissens- und Technologietransfer in die wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Anwendung zu bringen und neue Innovationspotenziale zu heben. Sie soll auf einen themen- und akteursoffenen Ansatz setzen und in ihrem zugrunde liegenden Transfer- und Innovationsverständnis explizit auch Soziale Innovationen umfassen. Das BMBF hat die Pilotmaßnahme „DATIpilot – Fördern & Lernen für Innovation und Transfer: Ein Experimentierraum im Umfeld der DATI“ initiiert. Mit dieser verbinden sich zwei Zielrichtungen: Erstens soll die Maßnahme – vorhandene oder durch sie angeregte – innovative Ideen für Transferprojekte in den verschiedenen Regionen Deutschlands eruieren und Transferpotenziale erschließen. Zweitens soll sie neue Ansätze für eine vereinfachte und flexiblere Förderung von Transfer erproben. Damit schafft das BMBF im Umfeld der beabsichtigten Gründung einer DATI einen Experimentierraum für agile Transfer- und Innovationspolitik sowie einen Erfahrungs- und Ideenspeicher für die Ausgestaltung der Agentur und die Weiterentwicklung der Innovationsförderung insgesamt. Zwei Module – Innovationssprints und Innovationscommunitys – adressieren diese Ziele.

2.2 Ressortübergreifende Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich Transfer

2.2.1 Start-up-Strategie

Start-ups stellen wichtige Transferkanäle für Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung dar. Sie sind damit Treiber von Transformation und wichtiger Impulsgeber für Erneuerungsprozesse in der Wirtschaft. Die Bundesregierung hat im Sommer 2022 erstmals eine umfassende Start-up-Strategie verabschiedet.10 Die Strategie zielt darauf ab, das Ökosystem für Start-ups zu stärken und Innovationen in die Anwendung

zu bringen. Sie enthält rund 130 konkrete Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, die insbesondere auch forschungs- und wissenschaftsbasierte Start-ups unterstützen. Die Strategie basiert unter anderem auf einem umfangreichen Beteiligungsprozess der Stakeholder, in dem Handlungsbedarfe identifiziert und konkretisiert worden sind. Die Bundesregierung hat im September 2023 einen ersten Fortschrittsbericht11 zur Umsetzung der Start-up-Strategie vorgelegt. Daraus geht hervor, dass bereits 45 Prozent der Maßnahmen umgesetzt sind. Dazu zählen wichtige Maßnahmen im Bereich der Start-up-Finanzierung wie beispielsweise der neue Deep Tech & Climate Fonds. Auch im Bereich der Talentgewinnung sind mit den Neuregelungen zur Fachkräfteeinwanderung und dem Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das unter anderem die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und für den Fondsstandort verbessern wird, wesentliche Maßnahmen in der Umsetzung.

2.2.2 Reallabore

Reallabore stellen eine Möglichkeit dar, Innovationen für einen begrenzten Zeitraum unter realistischen Bedingungen zu erproben. Dabei werden sie von den zuständigen Behörden begleitet, da sie häufig an die Grenzen des allgemeinen Rechtsrahmens stoßen. Oftmals basieren Reallabore auf Experimentierklauseln, die den Behörden ermöglichen, kontrollierte Ausnahmen von den fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zuzulassen. Reallabore sind ein Schlüssel für die digitale und nachhaltige Transformation. Sie bringen neue Technologien und innovative Lösungen, die allgemein noch nicht zugelassen sind, schnell und sicher in die Anwendung. Gleichzeitig zeigen sie, wie Innovationen in Zukunft rechtlich geregelt werden sollten, damit am Ende alle von ihnen profitieren. Reallabore sind damit am Schnittpunkt zwischen FuE, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik angesiedelt. Das anwendungsbezogene Testen von Innovationen in Reallaboren erlaubt den direkten Austausch von Akteuren sowie kurze Feedbackschleifen. Wie auch von der EFI betont,12 teilt auch die Bundesregierung die Überzeugung, dass Reallabore so zu einer höheren Akzeptanz und Gebrauchstauglichkeit von Innovationen in der Gesellschaft beitragen und im Alltag den 12 EFI-Gutachten 2023Ergebnistransfer beschleunigen können. Erfolgreiche Beispiele für die Erprobung etwa von autonomen und vernetzten Bussen, Schiffen oder Drohnen, Telemedizin, künstlicher Intelligenz, E-Government oder nachhaltigen Quartierslösungen zeigen die vielfältigen Potenziale von Reallaboren.

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, ein Reallabore-Gesetz zu schaffen, das einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovation ermöglicht. Das Gesetz soll unter anderem übergreifende Standards für Reallabore und Experimentierklauseln gesetzlich verankern, die attraktive Bedingungen bieten und gleichzeitig regulatorisches Lernen fördern. In Zusammenarbeit mit allen Bundesministerien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Juli 2023 ein Grünbuch Reallabore vorgelegt. Dieses bildete die Grundlage für eine Online-Konsultation zwischen Juli und September 2023. Auf Basis der Konsultation wird das BMWK gemeinsam mit allen Bundesministerien einen Gesetzentwurf erarbeiten. Es ist das Ziel der Bundesregierung, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen.

2.2.3 SPRIND

Gemäß der Zukunftsstrategie der Bundesregierung soll die SPRIND insbesondere Innovatorinnen und Innovatoren eine maßgeschneiderte Unterstützung für die Umsetzung ihrer jeweiligen Idee mit Sprunginnovationspotenzial anbieten und damit eine Förderlücke schließen. Im Laufe der Legislaturperiode konnten bereits wichtige Flexibilisierungsmaßnahmen für die SPRIND umgesetzt werden, wie beispielsweise die Zuweisung von Selbstbewirtschaftungsmitteln und die Vereinfachung von Vergabeverfahren bei den Tochtergesellschaften der SPRIND. Entscheidende Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sollen durch das Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz – SPRINDFG) erreicht werden, das bereits vom Bundeskabinett gebilligt und vom Bundestag verabschiedet wurde und derzeit im Bundesrat beraten wird und möglichst noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Durch das Gesetz soll die SPRIND zukünftig in die Lage versetzt werden, mit einem breiten Instrumentenkasten an Förderinstrumenten selbstständig, unbürokratisch und schnell Ideen mit Sprunginnovationspotenzial zu fördern und weiterzuentwickeln. Als Kernanliegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass die SPRIND selbstständig über die Unterstützung von Fördervorhaben und deren Finanzierung entscheiden kann. Dafür soll sie auch neue Finanzierungsinstrumente an die Hand bekommen, um insbesondere Ko-Finanzierungen mit privaten Investorinnen und Investoren zu erleichtern und so attraktiver für Innovatorinnen und Innovatoren zu werden. Um die Forderung aus der Zukunftsstrategie der Bundesregierung nach einem kontinuierlichen Monitoring der SPRIND-Entwicklungen zu adressieren, wird die SPRIND gemäß dem Entwurf des SPRIND-Freiheitsgesetzes bis Ende 2024 evaluiert werden. Insbesondere gilt es, Doppelförderungen zu bestehenden Förder- beziehungsweise Finanzierungsinstrumenten des Bundes zu vermeiden.

Nach ihrer Gründung 2019 hat die SPRIND bereits erfolgreich die Betriebsphase erreicht. So wurden bis Mitte 2023 neun Tochtergesellschaften gegründet, die die Realisierung vielversprechender Ideen mit Sprunginnovationspotenzial aus unterschiedlichsten Themenfeldern verfolgen, zum Beispiel im Bereich Gesundheit zur Behandlung von Alzheimer, zur Krebsbekämpfung oder für eine bessere Diagnostik. Zudem wurden fünf Innovationswettbewerbe erfolgreich gestartet. In diesen Wettbewerben konkurrieren unterschiedliche Innovationsteams um die beste Lösung für eine von der SPRIND vorgegebene Problemstellung von aus ihrer Sicht gesellschaftlicher Bedeutung. Weitere Projekte in Tochtergesellschaften und Innovationswettbewerbe sind in Planung.

2.2.4 Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen

Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen leisten einen zentralen Beitrag, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. Sie adressieren gesellschaftliche Bedürfnisse, während sie auch einen ökonomischen Nutzen für die öffentliche Hand schaffen können. Gleichzeitig sind Gemeinwohlorientierte Unternehmen eine wichtige wirtschaftliche Kraft und schaffen Beschäftigung und Wachstum.

Am 13. September 2023 hat die Bundesregierung die ressortübergreifende Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen, die unter der Federführung von BMBF und BMWK erarbeitet wurde, verabschiedet. Die Strategie formuliert in sieben Leitlinien und elf Handlungsfeldern zentrale Ziele und Maßnahmen, um – durch verbesserte Rahmenbedingungen und passende Unterstützung und im Dialog mit allen sozialinnovativen Akteuren in Wissenschaft, Wirtschaft, Freier Wohlfahrtspflege und Zivilgesellschaft – alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und Lösungen für große gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln.

Im nächsten Schritt wird die engagierte Umsetzung der 70 konkreten Maßnahmen weitergeführt, die von einem regelmäßigen Monitoring begleitet wird. Die beteiligten Bundesressorts werden hierzu gemeinsame Kriterien erarbeiten, um Fortschritt und Wirkung der Strategie zu messen.

Ausblick

Mit den in der Zukunftsstrategie verfolgten Ansätzen für eine moderne und agile Verwaltung soll das vielfach kritisierte Silodenken nachhaltig verändert werden. Insbesondere bei der Umsetzung politischer Großprojekte mit interdisziplinärem Charakter sollte die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ressorts und Behörden möglichst effektiv und unkompliziert gestaltet werden. Auch die frühzeitige Einbindung von Stakeholdern und Fachexpertinnen und -experten soll durch die Einbringung multiperspektivischer Aspekte ein bedarfsorientiertes, vorausschauendes politisches Handeln ermöglichen. Diesem Anspruch verschreibt sich die Innovationspolitik weiterhin. Dazu ist es notwendig, dass wir diese neuartige Governance der Zukunftsstrategie in der Praxis erproben und umsetzen. Die Missionsteams haben ihre Arbeit aufgenommen und das Forum #Zukunfts-strategie hat sich formiert. Im ersten Quartal 2024 wird eine Vernetzungsveranstaltung alle Stakeholder zusammenführen und wichtige Akzente für eine weitere erfolgreiche Umsetzung setzen. Die Zukunftsstrategie möchte neben den formulierten fachlichen Zielstellungen auch interministerielles Arbeiten strukturell vereinfachen und so auch als Beispiel für andere ressortübergreifende Maßnahmen dienen. Anhand der 17 Indikatoren der Zukunftsstrategie und eines detaillierten Monitoringkonzepts werden wir die Messbarkeit sicherstellen. Mit dem Monitoring entwickelt die Bundesregierung einen Prozess, um den Fortschritt der Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation zu erfassen. Gleichzeitig dient das Monitoring der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie als „lebende Strategie“. Aktuelle Vorhaben zahlen bereits auf die Missionen ein.

Im Bereich Transfer hat die Bundesregierung die Umsetzung der Start-up-Strategie im ersten Jahr nach ihrem Beschluss mit Hochdruck vorangetrieben. Umsetzungsfortschritte gibt es dabei in allen Handlungsfeldern. Nur wenige Projekte wurden noch nicht gestartet, wobei aber durchaus konzeptionelle Vorarbeiten oder interne Überlegungen zur Umsetzung erfolgt sein können. Die Bundesregierung wird in den kommenden Jahren weiter daran arbeiten, die verbleibenden Maßnahmen der Start-up-Strategie vollständig umzusetzen.

Auch die Maßnahmen aus der Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen werden bereits umgesetzt. Aus der Maßnahme „Gesellschaft der Ideen – Wettbewerb für Soziale Innovationen“ wurden für die Praxisphase vier Projekte ausgewählt und starten Anfang 2024. Noch dieses Jahr findet zum Start der zweiten Förderrichtlinie „Gesellschaft der Innovationen – Impact Challenge an Hochschulen“ ein Matchathon statt. Dort haben Studierende und Nachwuchsforschende die Möglichkeit, ihre Ideen für eine Soziale Innovation zu entwickeln. Weiterhin wird ein System entwickelt, wie die Maßnahmen und die Ziele der Strategie im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie ressortübergreifend überprüft werden können. Dazu sind unter anderem eine datenbasierte regelmäßige Abfrage und verschiedene ressortübergreifende Arbeitsgruppen geplant.

Weiterhin wird das SPRIND-Freiheitsgesetz die SPRIND in die Lage versetzen, eigenständig und unter substanziell verbesserten Rahmenbedingungen Ideen mit Sprunginnovationspotenzial zu fördern und weiterzuentwickeln. Die SPRIND soll dabei allen Innovatorinnen und Innovatoren von Projekten mit Sprunginnovationspotenzial in unterschiedlichen Entwicklungsstufen eine passgenaue Förderung anbieten. Die bereits angelaufene Evaluation der SPRIND soll Ende 2024 abgeschlossen werden.

Nach Finalisierung des Konzepts zur DATI wird das BMBF dieses mit den Ressorts abstimmen und dem Kabinett vorlegen. Anschließend sind die Veröffentlichung des Konzepts sowie die parlamentarische Beratung vorgesehen, woraus sich das BMBF weitere Anregungen für die DATI erwartet. Zuletzt hat das BMBF die Gründungskommission der DATI benannt.

Sie hat den Auftrag, Vorschläge für Standort und Leitungspersonal der Agentur zu erarbeiten und dem BMBF vorzulegen. Die Gründungskommission knüpft damit an den vom BMBF von Juli 2022 bis Februar 2023 durchgeführten Konsultationsprozess der relevanten Akteure zur DATI an. Weiterhin ist es ihre Aufgabe, Empfehlungen zu inhaltlichen und prozeduralen Aspekten beim Auf- und Ausbau der Agentur zu geben. Nach Abschluss ihrer Arbeitn soll die Gründung und Inbetriebnahme der DATI erfolgen. Noch vor Gründung der DATI setzt das BMBF Impulse, um das große Innovationspotenzial im Land anzuregen.

->Quellen: