Auswirkungen der Haushaltssperre
Der Bund darf nach jetzigem Stand 2024 16,557 Milliarden Euro Schulden aufnehmen. Allerdings liegt eine abschließende Berechnung, die auch den Saldo der finanziellen Transaktionen berücksichtigt, noch nicht vor, räumt der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag ein. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9941) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9618).
Weil der Bundestag den Haushalt 2024 noch nicht beschlossen hat, gilt eine vorläufige Haushaltsführung außerdem eine Haushaltssperre. Die Unionsfraktion wollte in ihrer Anfrage vor allem wissen, welche Auswirkungen das auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat. Der umfasst derzeit 57,6 Milliarden Euro.
Laut der Antwort der Bundesregierung sind derzeit „alle Titel des KTF mit noch nicht gebundenen Verpflichtungsermächtigungen“ von der Haushaltssperre betroffen. Es handele sich um ein Volumen von 42 Milliarden Euro, das derzeit für die Jahre 2024 bis 2027 gesperrt sei. Von der Haushaltssperre ausgenommen sei die Förderung von Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.
Zu weiteren Fragen bezüglich des KTF schreibt die Bundesregierung: „Eine Überarbeitung des Wirtschaftsplans 2024 für den KTF findet derzeit statt. Bei der Prüfung der Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 geht Sorgfalt jedoch vor Schnelligkeit.“ In ihrer Antwort listet die Bundesregierung zehn Maßnahmen auf, für die eine Ausnahme von der Haushaltssperre beantragt wurde. Teils werden diese bereits als bewilligt angegeben, etwa Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 564 Millionen Euro für die Batteriezellfabrik Northvolt in Heide.
Keine Auswirkungen seien auf den Strompreis zu erwarten, da die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht von der Haushaltssperre betroffen sei. Auch die Strompreiskompensation und der Super Cap seien von der Haushaltssperre nicht betroffen.
Noch keine näheren Angaben kann die Bundesregierung zu den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur machen. Es werde noch geprüft, inwiefern der von der Deutschen Bahn AG angemeldete Mittelbedarf in Höhe von 45 Milliarden Euro bis 2027 bereitgestellt werden könne.
Zum geplanten Klimageld erklärt die Bundesregierung, dass die Bürger im Laufe des Jahres 2024 die Möglichkeit erhalten sollten, eine IBAN an die IdNr-Datenbank zu übermitteln. Dies ermögliche eine missbrauchssichere Auszahlung öffentlicher Mittel und könne Grundlage für Direktzahlungen wie beim Klimageld sein. Wie hoch das Klimageld ausfallen wird, ist indes noch unklar. „Haushaltspolitische Festlegungen zur Auszahlung eines Klimageldes sind bisher nicht erfolgt“, schreibt die Bundesregierung. (hib/BAL)
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