BMWK verbessert Verbraucherinformation über Autos

Neues Pkw-Label kommt

Die novellierte (Achtung: Bandwurmwort!) Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) ist laut einer Medienmitteilung vom 23.02.2024 in Kraft getreten. Die Pkw-EnVKV regelt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher von Händlern und Herstellern über technische und ökonomische Fakten eines Pkw-Neuwagens und seines Betriebs informiert werden müssen. Das Ziel der Novelle ist eine deutlich verbesserte und um weitere wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation.

Autos auf Halde – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: Die verbesserte Kennzeichnung von neuen Pkw bringt mehr Transparenz beim Autokauf. Künftig müssen die absoluten Verbrauchs- und Emissionswerte auf Basis des realitätsnäheren WLTP-Prüfmessverfahrens angegeben werden. Das neue Pkw-Label informiert zudem über die Energiekosten und erstmals auch über die CO2-Kosten der Fahrzeuge. Die verbesserte Kennzeichnung ermöglicht eine informierte Kaufentscheidung, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont.“

Anlass für die Novellierung ist die europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben von Pkw: vom früheren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) wurde EU-weit auf das WLTP-Verfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) umgestellt. Mit der Novelle werden die europarechtlichen Vorschriften nun in deutsches Recht überführt.

Das BMWK hat entschieden, in diesem Zuge auch die Transparenz und die Information für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu erhöhen. Zudem werden anspruchsvollere CO?-Klassen für Pkw eingeführt.

Zukünftig werden Pkw-Neuwagen ausschließlich mit Werten nach WLTP gekennzeichnet. Dieses Prüfverfahren liefert realitätsnähere Energieverbrauchs- und CO?-Emissionswerte. Zudem sind nun Emissionsklassen auf Basis der absoluten CO?-Emissionen vorgesehen – das Gewicht des Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Farblich gekennzeichnete CO?-Klassen zeigen auf einen Blick, wie viele CO?-Emissionen ein Pkw im Vergleich zu alternativen Modellangeboten ausstößt.

Außerdem wird für jede Antriebsart bzw. jeden Energieträger ein eigenes Label eingeführt. Damit erhalten Kundinnen und Kunden deutlich mehr relevante Einzelinformationen. Erstmals werden jetzt auch Verbrauchsangaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi eingetragen. Für Elektro-Fahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben.

PHEV haben einen kombinierten Antrieb mit einem Verbrennungs- und einem Elektromotor. Das neue Pkw-Label sieht für PHEVs erstmals eine doppelte Klassen-Kennzeichnung vor. Ein Pfeil weist auf die CO?-Klasse für den offiziellen Durchschnittswert der CO2-Emissionen, ein zweiter Pfeil zeigt auf die CO?-Klasse im reinem Verbrenner-Betrieb mit entladener Batterie. Beide Informationen sind wichtig für die Pkw-Kaufentscheidung.

Das Pkw-Label informiert außerdem über die jährlichen Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 km und über die aktuelle Kfz-Steuer des neuen Pkw. Auf der Informationsplattform „alternativ mobil“ der Deutschen Energie-Agentur wird zudem zeitnah ein Pkw-Verbrauchskostenrechner bereitgestellt werden, der anhand individueller Parametereinstellungen eine flexiblere und genauere Berechnung des Energieverbrauchs und der möglichen CO2-Kosten alternativer Pkw- Modelle ermöglicht.

Bei der Pkw-EnVKV handelt es sich um eine Ministerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die mit Zustimmung des Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erlassen wird.

Im Wortlaut: Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung

Am 23. Februar 2024 ist die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft getreten.
Die Pkw-EnVKV regelt Art und Format von Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher über konkrete technische und ökonomische Fakten eines Pkw-Neuwagens und seines Betriebs. Diese Informationen müssen Pkw-Hersteller und -händler für neue Pkw zur Verfügung stellen (Kennzeichnungspflichten). Die Novellierung dient auch der Umsetzung der zugrundeliegenden europarechtlichen Vorschriften. Ziel der europäischen Vorgaben und der Pkw-EnVKV ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf oder Leasing eines Pkw-Neuwagens Informationen über dessen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen erhalten.

Konkret regelt die Pkw-EnVKV vier große Bereiche:

  • einen Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben (Pkw-Label), der direkt an dem ausgestellten Pkw angebracht wird bzw. dessen Inhalte bei Fernabsatzgeschäften (z. B. in einem Online-Fahrzeugkonfigurator) anzugeben sind (umzusetzen ab dem 1. Mai 2024),
  • einen Aushang mit Angaben über alle an einem Verkaufsort ausgestellten oder angebotenen Pkw-Modelle (umzusetzen ab dem 1. Mai 2024),
  • einen Leitfaden, der digital abrufbar ist, und einheitliche Angaben zu allen in Deutschland angebotenen Pkw-Modellen gibt (umzusetzen ab dem 15. Juli 2024),
  • die Kennzeichnungspflichten bei Print- und digitaler Werbung (umzusetzen ab dem 1. Mai 2024 für Werbung im Internet und ab dem 1. August 2024 für Werbeschriften, v.a. Printwerbung).

Anlass für die Novellierung sind europäische Vorgaben, die sich geändert haben, so dass diese Änderungen auch im nationalen Recht nachvollzogen werden müssen. Wichtigster Anlass für die Novelle ist die europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben vom früheren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zum WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure). Zwar wurde in der letzten Legislaturperiode ein Referentenentwurf zur Pkw-EnVKV erarbeitet, das Vorhaben damals aber nicht abgeschlossen.

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Pkw-EnVKV werden die europarechtlichen Vorschriften nun in deutsches Recht überführt. Das BMWK hat entschieden, in dem Zuge auch die Transparenz und die Information für Verbraucherinnen und Verbraucher im Pkw-Label deutlich zu erhöhen: Die Zuordnung neuer Pkw zu CO2-Klassen wird künftig auf Basis des absoluten CO2-Ausstoßes der Pkw erfolgen, damit Kundinnen und Kunden die Auswirkungen der ins Auge gefassten Pkw auf die CO2-Emissionen und das Klima einfacher einordnen können.

Das Ziel der Novelle ist eine deutlich verbesserte und um weitere wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation. Die allgemeine Akzeptanz des Pkw-Labels soll gesteigert und der Nutzwert für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht werden. Die Pkw-EnVKV soll einen Beitrag dazu leisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Entscheidung für einen Pkw-Neuwagenkauf in voller Sachkenntnis treffen können und sich für möglichst effiziente Fahrzeugmodelle entscheiden. Für Pkw-Hersteller gibt die Pkw-EnVKV weitere Anreize, möglichst effiziente Pkw zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einem nachhaltigeren und emissionsärmeren Verkehrssektor.

Zentrale Themen und Inhalte der Verordnung

  1. Umstellung auf die im WLTP-Prüfverfahren gemessenen Werte
    Zukünftig wird im Rahmen der Pkw-EnVKV ausschließlich mit Werten nach dem WLTP-Prüfmessverfahren gekennzeichnet. Das WLTP-Prüfmessverfahren sieht strengere Prüfbedingungen vor und liefert realitätsnähere Energieverbrauchs- und CO2-Emissionswerte zu jedem Einzelfahrzeug.
  2. Pkw-Label auf Basis von absoluten CO2-Emissionswerten
    Mit Blick auf das Pkw-Label gibt es eine grundlegende Änderung: Zukünftig wird die Klasseneinteilung mit einer Farbskala anhand von absoluten CO2-Emissionswerten erfolgen. Jeder Pkw wird in eine Klasse von „A“ (null Emissionen, grün) bis „G“ (hohe Emissionen, rot) eingeteilt. Diese neue CO2-Klasseneinteilung ersetzt die in der Vergangenheit genutzte relative Skala (CO2-Effizienzklassen), die das Gewicht des Fahrzeugs einbezog. Damit wird auch ein zentrales Anliegen der Verbraucher- und Naturschutzverbände umgesetzt. Durch die neue Klasseneinteilung wird verhindert, dass besonders große und schwere Pkw aufgrund ihres Gewichts in eine bessere CO2-Klasse eingeordnet werden können als deutlich leichtere Fahrzeuge mit gleich hohen Emissionen.
    Zudem wird es für jede Antriebsart (BEV, PHEV, Diesel und Benziner, Erdgas, Brennstoffzelle) ein eigenes Pkw-Label-Muster geben, um das Label individueller auf die Antriebskonfiguration des jeweiligen Fahrzeugs anzupassen und weitere antriebsspezifische Angaben auszuweisen (z. B. bei BEV die elektrische Reichweite). Das dient dazu, die Kennzeichnung insgesamt verbraucherfreundlicher auszugestalten und einen besseren Vergleich von alternativen Fahrzeugen mit der gleichen Antriebsart zu ermöglichen. Die Vergleichsmöglichkeit von Fahrzeugen über die verschiedenen Antriebskonzepte hinweg bleibt dadurch uneingeschränkt erhalten und wird u. a. auch durch die zusätzlichen Informationsangebote im Aushang und im Leitfaden unterstützt.
  3. Kennzeichnung von Plug-in-Hybriden (PHEV) für Betrieb mit leerer Batterie
    Bei einem PHEV handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem kombinierten Antrieb, also mit einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor. Aus diesem Grund sieht die Verordnung für PHEV erstmals eine doppelte Kennzeichnung auf dem Pkw-Label vor (zwei Pfeile in der Farbskala). Der erste Pfeil gibt, wie bisher, die Klasseneinstufung nach dem gewichtet kombinierten Wert an, dem offiziellen Durchschnittswert der CO2-Emissionen im Mischbetrieb von Elektromotor und Verbrennungsmotor. Der zusätzliche zweite Pfeil gibt die CO2-Klasse beim reinen Verbrenner-Betrieb mit entladener Batterie an. Diese zusätzliche Information ist für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, um die Energieeffizienz des Pkw auch bei entladener Batterie einschätzen zu können. So wird dem Umstand Rechnung getragen, dass – wie Studien zeigen – PHEV im Alltagsbetrieb je nach Nutzung häufig auch rein mit Verbrennungsmotor gefahren werden.
  4. Zusätzliche aussagekräftige Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher
    Zukünftig werden weitere wichtige Angaben zum Energieverbrauch aufgeführt. Neben kombinierten Verbrauchswerten sind Angaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi („Innenstadt“, „Stadtrand“, „Landstraße“, „Autobahn“) vorgesehen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzliche Informationen entsprechend ihrer individuellen Nutzung zu ermöglichen. Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) und PHEV sind zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite anzugeben. Dies gilt für den Hinweis, den Aushang und den Leitfaden.
  5. Ausweisung der möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre im Pkw-Label
    Neu hinzu kommt eine Ausweisung der möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15.000 km Jahresfahrleistung im Pkw-Label. Diese Information zu den CO2-Kosten ist wichtig, um zu verdeutlichen, welche Kostenbelastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die zukünftige CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe entstehen können.
    Nach Studien und Szenarien wird künftig ein deutlicher Anstieg der CO2-Preise erwartet, der sich beim Tanken in höheren Kraftstoffkosten niederschlagen wird. Da die künftige CO2-Preisentwicklung jedoch unsicher ist, werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei verschiedenen angenommenen durchschnittlichen CO2-Preisen über zehn Jahre („mittel“, „niedrig“, „hoch“) berechnet. Das Pkw-Label enthält entsprechend drei unterschiedliche Angaben zu den möglichen CO2-Kosten bei einer beispielhaften Jahresfahrleistung von 15.000 km.
    Das BMWK wird die dieser Berechnung zugrunde liegenden angenommenen künftigen CO2-Preise jährlich überprüfen und ggf. neue angenommene CO2-Preise auf seiner Homepage bekannt geben. Da die tatsächlichen CO2-Preise sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen können, verweist der Hinweis für weitere Informationen zu diesem Thema auf die Informationsplattform der Deutschen Energieagentur (dena) www.alternativ-mobil.info .
  6. Prüfauftrag zur Weiterentwicklung der Pkw-EnVKV
    Die Pkw-EnVKV ist ein wichtiges Instrument für die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher. Angesichts der technologischen Entwicklung und der zunehmenden Marktdurchdringung von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antrieben sollte die Verordnung regelmäßig auf Anpassungsbedarf überprüft werden. Die Europäische Kommission plant eine Überprüfung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2024 und legt, sofern erforderlich, einen neuen Legislativakt vor. Aus diesen Gründen wird auch das BMWK nach Inkrafttreten dieser Verordnung die Pkw-EnVKV erneut überprüfen, einen Bericht mit Vorschlägen zu ihrer Weiterentwicklung und Änderung veröffentlichen und im Lichte der gewonnenen Erkenntnisse voraussichtlich 2025 eine Änderung dieser Verordnung vorschlagen.
    Dabei wird insbesondere geprüft werden, ob und wie der Energieverbrauch elektrifizierter Fahrzeuge (BEV) differenziert nach Energieverbrauchs-Klassen ausgewiesen und ob die Kennzeichnungspflicht um weitere Angaben oder auf Gebrauchtfahrzeuge erweitert werden sollten. Dies würde es ermöglichen, auch BEV – die aktuell alle in der Emissionsklasse A gleich gut abschneiden – untereinander zu vergleichen und den Stromverbrauch damit als Kaufkriterium deutlicher auszuweisen. Untersucht wird auch, inwieweit die Lebenszyklus-Emissionen der verschiedenen Energieträger im Hinweis dargestellt werden können. Des Weiteren soll die Verordnung im Hinblick auf Personenkraftwagen, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden (sog. „E-fuel-only“-Fahrzeuge), um ein weiteres Muster zum Hinweis zu ergänzt werden, sobald eine EU-rechtliche Definition dieser Fahrzeuge existiert.

Die Pkw-EnVKV ist eine Ministerverordnung des BMWK, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erlassen wird und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

->Quellen: