Sachsen beschließt Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft für 89 Millionen

Umweltminister Günther: „Wir unterstützen den Weg der Wirtschaft weg vom Abfall und hin zum Kreislauf“

Sachsens Kabinett hat am 19.03.2024 ein neues Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) beschlossen, mit dem der Übergang hin zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen unterstützt wird. Bis einschließlich 2027 stehen hierfür insgesamt rund 89 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Gefördert werden können Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.

Müllverbrennungsanlage Berlin-Ruhleben – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Umweltminister Wolfram Günther: „Die Wirtschaft der Zukunft arbeitet in Kreisläufen. Wir müssen weg vom Raubbau an der Natur und von Abfallbergen hin zu geschlossenen Stoffkreisläufen und Wiederverwendung. Das haben wir letzten Herbst mit unserem Kreislaufwirtschaftsplan für Sachsen strategisch festgeschrieben. Und die sächsische Wirtschaft ist hier bereits aktiv und unterwegs. Den Weg, den wir mit unserem Kreislaufwirtschaftsplan einschlagen, unterstützen wir in Sachsen künftig mit rund 89 Millionen Euro. Kreislaufwirtschaft schützt Umwelt und Klima, zahlt sich aber auch betriebswirtschaftlich aus – weil neue Rohstoffe nicht mehr teuer beschafft werden müssen und weil Kreislaufwirtschaft ein Geschäftsfeld für sächsische Unternehmen ist. Kreislaufwirtschaft heißt aber auch, sich strategisch unabhängiger von Lieferländern zu machen, in denen Menschenrechte und Umweltstandards nicht eingehalten werden.“

Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand, Region und Begünstigten zwischen zehn und 70 Prozent. Ein Teil der Förderung wird aus dem Strukturfonds EFRE, ein anderer Teil aus dem europäischen Just Transition Fund (JTF) finanziert. Die JTF-Mittel kommen dem Strukturwandel in den ehemaligen Bergbauregionen zu Gute.

Sachsenweit gefördert werden können unter anderem

  • Investitionen in Produktionsverfahren oder Produkte, die der Abfallverringerung und der Rohstoffeinsparung dienen. Hierzu gehören auch die Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff für neue Produkte oder die Digitalisierung von Verfahren
  • Investitionen in eine verbesserte Bewirtschaftung von Abfällen, die auf die Qualität und höhere Anteile getrennt gesammelter Abfälle zielen sowie Investitionen in die Verwertung biologischer Abfälle, in das Recycling von Abfällen aus Haushalten, Gewerbe und Industrie oder in die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen.
  • Maßnahmen, die das Bewusstsein für Abfallvermeidung stärken sowie Evaluierungen von Verfahren und Modellvorhaben oder der Wissens- und Erfahrungsaustausch.

In den Strukturwandelregionen – also über den JTF – können zusätzlich Investitionen in die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfällen und in die Infrastruktur hierfür gefördert werden. Zudem sind in diesen Regionen im Zusammenhang mit Investitionen auch Fortbildungen oder Beratungsleistungen förderfähig.

->Quelle: medienservice.sachsen.de/1073978