NRW-Onlineplattform zur öffentlichen Windenergieernte

Digitaler Atlas zur Bürgerbeteiligung an Windparks

Nordrhein-Westfalen hat einen digitalen Atlas zur Bürgerbeteiligung an Windparks freigeschaltet. Er soll Dynamik erzeugen. Wenig mehr als ein Vierteljahr nach der Verabschiedung ihres Bürgerenergiegesetzes (BürgEnG) hat die schwarz-grüne Landesregierung in Düsseldorf auch die im Gesetz zugesagte Online-Transparenzplattform dazu geöffnet, schreibt Tilman Weber am 07.04.2024 auf Erneuerbare Energien.

Windpark – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Das im Dezember verabschiedete Gesetz verlangt von Windparkprojektierern, dass sie spätestens einen Monat nach der Baugenehmigung für einen Windpark mit den Standortgemeinden eine Beteiligung der kommunalen Bevölkerung und der Anwohnenden sondieren. Spätestens ein halbes Jahr nach der Genehmigung muss das Windparkunternehmen dann einen offiziellen Beteiligungsentwurf der Gemeinde vorliegen, die dann binnen drei Monaten über die Annahme des Entwurfs abstimmt oder Änderungsvorschläge zurückgibt.

Die Onlineplattform informiert über die Regelungen im Bürgeng, zeigt, wo neue Projekte entstehen, lässt erkennen, welche Gemeinden der gesetzliche vorgesehene Radius von 2.500 Meter um den Fuß einer Windenergieanlage mit dem Beteiligungsgesetz betrifft und welche Beteiligungsangebote für die Windparks gelten. Zudem lässt sich absehen, wie die Windverhältnisse sind und welche Erträge auf einer Projektfläche winken. Die Plattform soll damit das Bürgerinteresse anregen und die Nachfrage nach den Beteiligungsangeboten der Projektunternehmen antreiben. Als Beteiligungmodelle schlägt das Gesetz bereits vor,

  • die BürgerInnen an der Projektgesellschaft zu beteiligen,
  • den Kauf einer oder mehrerer Windenergieanlagen zu ermöglichen,
  • die Menschen am Ort über Anlageprodukte einzubinden,
  • über vergünstigte regionale Tarife mit Windstrom zu versorgen,
  • pauschal BürgerInnen Zahlungen anzubieten,
  • gemeinnützige Stiftungen zu finanzieren – oder
  • Bürgerenergiegesellschaften, Genossenschaften, Gemeinden oder gemeindeeigene Unternehmen zu beteiligen.
  • Auch eine besondere Beteiligung von BürgerInnen, die selbst direkt im Umkreis von 2.500 Metern um eine Anlage leben, ist möglich.

„Beim beschleunigten Ausbau der Windenergie setzen wir auf die Akzeptanz der Menschen. Die bundesweit einzigartige Transparenzplattform ist ein entscheidendes Instrument für mehr Beteiligung und Transparenz bei Windenergievorhaben“, kommentierte die Wirtschafts- und Klimaschutzministerin des Landes, Grünenpolitikerin Mona Neubaur.

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