EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat beschließt Ausrichtung zu Industrie und Binnenmarkt
Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat hat am 24.05.2024 mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten unter Enthaltung Deutschlands das EU-Lieferkettengesetz formal angenommen. Die Mitgliedstaaten müssen einer Medienmitteilung des BMWK folgend die Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Außerdem formuliert der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat kurz vor den anstehenden Europawahlen heute mit der Annahme von Ratsschlussfolgerungen zur künftigen Industrie- und Binnenmarktpolitik Aufträge an die neue EU-Kommission. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Binnenmarkts sollen Schwerpunkte der nächsten Legislatur sein.
Wirtschafts-Staatssekretär Sven Giegold, der die Bundesregierung in Brüssel vertreten hat: „Wirtschaftliches Handeln muss im Einklang mit Menschenrechten stehen und nachhaltig sein. Das EU-Lieferkettengesetz sorgt für gemeinsame und faire Regeln im gesamten Binnenmarkt. Wir werden nun für eine wirksame und bürokratiearme Umsetzung in Deutschland sorgen.“
Die Ratsschlussfolgerungen identifizieren eine Vielzahl hierfür relevanter Bereiche, darunter: die ambitionierte Fortsetzung der ökologischen und digitalen Transformation mit dem Green Deal als Treiber für Wachstum und Innovation, den Bürokratieabbau und die Schaffung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Förderung von Investitionen, den Energie- und Infrastrukturausbau im Binnenmarkt sowie die Verfolgung einer ehrgeizigen, offenen und nachhaltigen Handelsagenda.
Zu den Inhalten hatten die Mitgliedstaaten zuvor intensive Verhandlungen geführt, bei denen sich Deutschland mit wichtigen Anliegen durchsetzen konnte. Der Entwurf der Ratsschlussfolgerungen zum Binnenmarkt war im Anschluss an die Vorstellung des Hochrangigen Berichts zur Zukunft des Binnenmarkts von Enrico Letta vorgelegt worden.
Giegold: „Mit einem starken Binnenmarkt und einer wettbewerbsfähigen europäischen Industrie machen wir die EU zukunftstauglich. Den Green Deal und Green Deal Industrial Plan setzen wir als Agenda für Wachstum und Nachhaltigkeit fort. Die kommenden Jahre müssen wir nutzen, damit die EU ihren Standortvorteil und ihre industrielle Führungsrolle im globalen Wettbewerb sichern kann. Dafür müssen wir das investitions- und innovationsfördernde Klima in der EU stärken und weiter daran arbeiten, den Regelungsrahmen in der EU zu harmonisieren und zu vereinfachen, unnötige bürokratische Lasten abzubauen sowie Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.“
Mit Schlussfolgerungen zum öffentlichen Beschaffungswesen erteilen die Mitgliedstaaten bei dem Rat weitere Aufträge an die EU-Kommission. Unter dem aktuell geltenden EU-Vergaberecht herrscht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kein ausreichender Wettbewerb und es werden nur verhältnismäßig wenige Aufträge an KMU vergeben. Zudem bleibt die strategische Dimension der öffentlichen Beschaffung zum Erreichen ökologischer, sozialer oder innovativer Ziele unterentwickelt. Der geltende gesetzliche Rahmen muss deshalb einer vertieften Analyse und voraussichtlich auch einer Überarbeitung unterzogen werden.
Bei dem Rat wirbt Deutschland darüber hinaus für eine Initiative zur Verbesserung und Vereinfachung von Entsendeverfahren mittels eines freiwillig anwendbaren, einheitlichen und digitalen Registrierungsformulars (sog. eDeclaration) sowie eines EU-weit einheitlichen Registrierungsportals, über das perspektivisch auch die Beantragung der sozialversicherungsrechtlichen A1-Bescheinigung – soweit erforderlich – ermöglicht werden soll. Aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der entsenderechtlichen Vorgaben in den Mitgliedstaaten stehen Unternehmen, insbesondere KMU, bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung aktuell noch vor großen bürokratischen Herausforderungen. Deutschland, die Tschechische Republik, Litauen, Irland, Polen, Griechenland, Slowenien, Ungarn und Portugal planen nun in einem ersten Schritt die nationale Umsetzung der eDeclaration und legen dies heute in einer Absichtserklärung nieder. Dabei soll das hohe Niveau an sozialer Sicherheit und Arbeitnehmerschutz aufrechterhalten werden. Deutschland ist es ein großes Anliegen, dass die Initiative weitere Unterstützer findet und die Arbeiten an dem EU-weit einheitlichen Registrierungsportal auch in der neuen Legislatur ambitioniert fortgeführt werden.