Biodiesel HVO100 auch in Deutschland an den Tankstellen

bft begrüßt Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und kritisiert Verzögerung

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt können ab 29.05.2024 auch in Deutschland die neuen Dieselkraftstoffsorten XTL und B10 angeboten und getankt werden, so der Bundesverband freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler (bft) in einer Medienmitteilung vom 28.05.2024. Das bedeute, dass der XTL-Kraftstoff HVO endlich auch in Reinform abgegeben werden könne. Der bft begrüßt ausdrücklich die Markteinführung der Kraftstoffsorten, die „einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele“ darstellten, kritisiert aber gleichzeitig die stark verspätete Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Allerdings ist der neue Kraftstoff (noch) teurer als Fossil-Diesel.

Freie Tankstelle in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann Agentur Zukunft, für Solarify

bft-Geschäftsführer Daniel Kaddik dazu: „Es ist unverständlich, warum die Veröffentlichung derart lang gedauert hat. Andere Gesetze, die auch am 22.03.2024 ebenfalls die Zustimmung im Bundesrat erhalten haben, wurden bereits Mitte April im Bundesgesetzblatt publiziert. Klimafreundliche Kraftstoffe anzubieten, sollte im Interesse aller Beteiligten sein und nicht unnötig blockiert werden! Endlich haben unsere Tankstellenunternehmen Rechtssicherheit und die Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, klimafreundlichen Diesel zu tanken.“

90 Prozent weniger Treibhausgasemissionen

Der XTL-Kraftstoff HVO („Hydrotreated Vegetable Oil“) wird derzeit hauptsächlich aus biogenen Rest- und Abfallstoffen hergestellt. Dadurch lassen sich die Treibhausgasemissionen im Vergleich zur Nutzung rein fossilen Dieselkraftstoffs um bis zu 90 Prozent senken. Dabei ist der Kraftstoff prinzipiell für alle Dieselfahrzeugen nutzbar. Die VerbraucheriInnen sollten aber auf die XTL-Freigabe in ihrem Tankdeckel achten oder die Freigabeliste prüfen: xtl-freigaben.de/efuel-today

Gleichzeitig erneuert Kaddik die Forderung, dass Benzin E5 nicht mehr gesetzlich von den Tankstellen vorgehalten werden muss. Damit wäre der Platz an den Zapfsäulen frei für HVO. Die Kraftstoffsorte Benzin E5 sei „motortechnisch nicht mehr relevant und Deutschland bleibt hier bei einer europäischen Insellösung“.

Als XtL-Kraftstoffe (auch: Fischer-Tropsch-Kraftstoffe) werden verschiedene synthetische Kraftstoffe bezeichnet, bei denen es zur Umwandlung eines festen oder gasförmigen Energieträgers in einen bei normaler Temperatur und Druck flüssigen kohlenstoffhaltigen Kraftstoff kommt. Dabei stellt das „X“ eine Variable dar und wird durch eine Abkürzung des ursprünglichen Energieträgers ausgetauscht während „tL“ für das englische „to Liquid“ steht. Aktuell gebräuchlich sind dabei die Abkürzungen GtL (Gas-to-Liquid) bei der Verwendung von Erdgas bzw. Biogas, BtL (Biomass-to-Liquid) bei der Verwendung von Biomasse und CtL (Coal-to-Liquid) bei der Verwendung von Kohle als Ausgangs-Energieträger.

XtL-Prozess

Unabhängig vom ursprünglichen Energieträger besteht der XtL-Prozess bei allen Formen von XtL-Kraftstoffen aus vier Phasen:

    1. Gasifizierung: Der ursprüngliche Energieträger wird zu einem verwertbaren Synthesegas umgewandelt.
    2. Gasreinigung und Gaskonditionierung: Aufbereitung des Synthesegases für die nachfolgende Synthese
    3. Kohlenwasserstoffsynthese: Synthese des Gases in einer Fischer-Tropsch-Synthese zu komplexeren Kohlenwasserstoffen, die als Kraftstoffrohprodukte dienen. Dabei entstehen Paraffine, Oleofine und Sauerstoffverbindungen. Die Kettenlänge der meist geradlinigen Kohlenwasserstoffe reicht vom gasförmigen Methan (ein Kohlenstoffatom) bis zu festen Wachsen (20 und mehr Kohlenstoffatome).[1]
    4. Aufbereitung: Die Kohlenwasserstoffe werden zum fertigen Kraftstoff aufbereitet, wobei sie als synthetische Kraftstoffe den späteren Ansprüchen angepasst werden können. (aus: chemie-schule.de/XtL-Kraftstoff)

Zum Hintergrund: Grundlage für die Markteinführung der neuen Kraftstoffe ist die geänderte Verordnung über die Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV), die am 22. März 2024 den Bundesrat passierte und am 29.05.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

->Quelle: