EU erlaubt Milliarden-Entschädigung an LEAG für Braunkohle-Ausstieg

Grundsätzliche politische Einigung

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager und die Dienststellen der Europäischen Kommission haben grundsätzlich grünes Licht für die Entschädigung der LEAG für den Braunkohlausstieg gegeben. In einer vorläufigen, summarischen beihilferechtlichen Bewertung haben die Dienststellen der Kommission die Entschädigungsregelung für den Braunkohleausstieg der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) am 04.06.2024 im Grundsatz bestätigt. Ein Entschädigungsbetrag bis zu einer Höhe von 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG ist danach grundsätzlich mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt vereinbar. Es wird aber ein gestuftes Verfahren geben – so das BMWK in einer laut einer Medienmitteilung vom 04.06.2024.

Braunkohletagebau Welzow Süd – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Das Kohleverstromungs-Beendigungsgesetz und der die gesetzlichen Regelungen flankierende öffentlich-rechtliche Vertrag regeln die Entschädigung zugunsten von Betreibern von Braunkohlekraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Danach soll die LEAG eine Entschädigung in Höhe von 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung der Braunkohlekraftwerke in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier erhalten. Die Auszahlung der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz und im öffentlich-rechtlichen Vertrag genannten Entschädigungsbeträge setzt eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission voraus. Sowohl das Gesetz als auch der Vertrag sehen daher einen entsprechenden Vorbehalt vor.

Die Europäische Kommission hatte folglich am 02.03.2021 ein sogenanntes förmliches Prüfverfahren eröffnet, um unter Beteiligung Dritter besonders gründlich zu untersuchen, ob die Entschädigungszahlung den freien Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verfälscht. Hintergrund ist der von der Vorgängerregierung vereinbarte Braunkohleausstieg in Deutschland. 2020 war dabei mit der LEAG eine Entschädigungssumme von 1,75 Milliarden Euro vereinbart worden. Sie stand aber unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Die EU-Kommission hatte in dem Eröffnungsbeschluss erhebliche Zweifel angemeldet, ob die Entschädigungssumme als Beihilfe genehmigungsfähig ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stand intensiv mit der EU-Kommission im Gespräch und in engem Austausch mit den betroffenen Bundesländern sowie der LEAG, um eine beihilferechtskonforme Lösung zu finden, die der Region bestmöglich dient. Wichtige Eckpunkte stehen nun.

Kommissarin Ferreira besucht Deutschland, um die Umsetzung und Bedeutung der Kohäsionspolitik heute und in Zukunft zu diskutieren. Nächste Woche reist die Kommissarin für Kohäsion und Reformen, Elisa Ferreira, nach Deutschland, um die Auswirkungen der kohäsionspolitischen Mittel vor Ort und die Zukunft der Politik zu diskutieren. Die Kommissarin wird auch mehrere EU-finanzierte Projekte besuchen.

Am Montag wird Kommissarin Ferreira bilaterale Gespräche mit dem Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, und dem Staatssekretär für Europaangelegenheiten im Bundeskanzleramt, Jörg Kukies, führen. Außerdem wird sie im Deutschen Bundestag eine Rede halten, in der sie darlegt, wie die Kohäsionspolitik die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten in Deutschland und in der EU verringert hat und ein wichtiger Motor für das Wirtschaftswachstum war.

Am Dienstag wird Kommissar Ferreira in Sachsen das LEAG-Energiekraftwerk in Boxberg besuchen und mit den sächsischen Ministern für Wirtschaft, Martin Dulig, und für regionale Entwicklung, Thomas Schmidt, zusammenkommen. Die LEAG, ein führendes Energieunternehmen im Lausitzer und Mitteldeutschen Braunkohlerevier, ist einer der Hauptbegünstigten des Just Transition Fund (JTF) und investiert in die Produktion und Speicherung von grünem Wasserstoff. Die gesamte Region Sachsen erhält 645 Mio. EUR an JTF-Mitteln, um den gerechten Übergang der Region zu einer Netto-Null-Wirtschaft voranzutreiben.

Thorsten Kramer, Vorstandsvorsitzender der LEAG: Wir begrüßen die Fortschritte in diesem Verfahren, welche für unser Unternehmen, die Beschäftigten und die Region von entscheidender Bedeutung sind. Die EU-Kommission hat im Grundsatz grünes Licht für eine Entschädigung von bis zu 1,75 Milliarden Euro gegeben. Diese ist essenzieller Baustein für unsere weitere erfolgreiche Transformation zu einem grünen Powerhouse. Sie ebnet den Weg, die Lausitz gemeinsam als Energieregion weiter zu stärken und eine nachhaltige Zukunft für die Menschen in der Region zu sichern.

Martin Dulig, stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister im Freistaat Sachsen: Heute ist ein guter Tag für die Lausitz, für ganz Sachsen und Brandenburg. Die Genehmigung der EU für die Entschädigungszahlungen des Bundes sind ein wichtiges Signal der Sicherheit für die Menschen im Revier, die LEAG und für eine erfolgreiche Energie- und Klimawende. Ich danke vor allem dem Bund für dieses Ergebnis.

Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg: Die Einigung zwischen der Europäischen Kommission und dem Bund über die beihilferechtliche Genehmigung der Kompensation der Mehrkosten für den Kohleausstieg 2038 für die LEAG ist ein wichtiger Meilenstein für Brandenburg und Sachsen. Über die Höhe wurde seither verhandelt. Dass es heute eine Einigung zu verkünden gibt, ist neben dem beständigen Einsatz des BMWK auch dem Engagement der Ministerpräsidenten Brandenburgs und Sachsens zu verdanken.

Nach der vorläufigen summarischen beihilferechtlichen Bewertung der EU-Kommission ist der Entschädigungsbetrag in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro im Grundsatz als Beihilfe zu rechtfertigen. Das Verfahren ist aber gestuft.

  1. Ein Teil der durch den Kohleausstieg verursachten Kosten in Höhe von derzeit geschätzten 1,2 Milliarden Euro ist mit entsprechenden Nachweisen fix, d.h. hierfür könnte nach der förmlichen Genehmigung der Europäischen Kommission unabhängig von der weiteren energiewirtschaftlichen Entwicklung eine Entschädigung ausgezahlt werden. Dies ist darin begründet, dass diese Kosten nicht von der künftigen Rentabilität abhängen, sondern u.a. Sozialvereinbarungen abdecken und Änderungen in der Revierplanung, die durch den Kohleausstieg notwendig wurden und in den Vorsorgevereinbarungen zwischen den Ländern und LEAG berücksichtigt wurden.
  2. Der Rest von bis zu 550 Millionen Euro ist an Voraussetzungen gebunden. Er wird dann berücksichtigt, wenn sich in Zukunft bestätigt, dass die Kraftwerke der LEAG auch über die im Kohleverstromungs-Beendigungsgesetz vorgesehenen Stilllegungsdaten hinaus wirtschaftlich gewesen wären und der LEAG somit aufgrund der gesetzlichen Ausstiegsregelung Gewinne entgehen.

Mit diesem gestuften Vorgehen wird sichergestellt, dass die Entschädigung trotz des langen Zeitraums, der abgedeckt wird, beihilferechtlich nicht zu beanstanden ist und es zu keiner Überkompensation kommt. Die Europäische Kommission wird ihre Prüfung fortsetzen und sie in den kommenden Monaten mittels einer förmlichen beihilferechtlichen Entscheidung zum Abschluss bringen.

Insgesamt ist das beihilferechtliche Prüfverfahren im Fall der LEAG aus verschiedenen Gründen deutlich komplexer als im Fall der RWE AG. So hatte die RWE bereits Kraftwerke stillgelegt, während die ersten Kraftwerke der LEAG erst 2025 stillgelegt werden. Noch relevanter ist der Umstand, dass ein Teil der LEAG-Kraftwerke, anders als bei RWE, bis 2038 betrieben werden darf. Das ist ein sehr langer Zeitraum, der die beihilferechtliche Bewertung erschwert. Um den damit verbundenen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich der künftigen Rentabilität der Kohle, zu begegnen, wird nur ein Teil der Entschädigung fest bestätigt. Der Rest wird gewährt, wenn sich die Marktsituation so entwickelt wie insbesondere auch die LEAG es erwartet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird sich weiterhin konstruktiv für einen baldigen Abschluss des Verfahrens einsetzen und, wie bereits in den vergangenen Monaten, intensiv mit der LEAG und den betroffenen Ländern hieran arbeiten.

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