Antwort der Regierung auf Unionsanfrage zum Zukunftsfonds

KfW setzt Treuhandgeschäft für den Bund um

Die Bundesregierung schlüsselt einem Text des parlamentseigenen Pressedienstes heute im bundestag zufolge in einer Antwort (20/12574) auf eine Kleine Anfrage (20/12307) der CDU/CSU-Fraktion am 23.08.2024 die einzelnen Module des Zukunftsfonds mit zehn Milliarden Euro Volumen auf. Diesen setze die Förderbank KfW als Treuhandgeschäft für den Bund um, erklärt die Bundesregierung. Zusagen könnten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 ausgesprochen werden.

Ein KfW-Büro in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 entfielen die meisten investierten Mittel mit 1,6 Milliarden Euro auf den Baustein „GFF EIF Wachstumsfazilität EIF“, gefolgt vom Instrument „ERP/Zukunftsfonds – Wachstumsfazilität (KfW Capital)“ mit 537 Millionen Euro. „Wesentliches Ziel des Zukunftsfonds ist es, die deutsche Start-up-Szene zu stärken und die Lücken an Kapitalangeboten für Start-ups durch Bereitstellung öffentlicher und Mobilisierung privater Mittel zu adressieren“, erklärt die Bundesregierung weiter. (hib/BAL)

Der Zukunftsfonds

Start-ups setzen als Motoren des strukturellen Wandels innovative Ideen in die Praxis um, schaffen Arbeitsplätze und sichern die Grundlage für künftigen Wohlstand und Wachstum. GründerInnenkönnen wertvolle InnovatorInnen für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands sein. In den vergangenen Jahren hat sich der deutsche Wagniskapitalmarkt stark weiterentwickelt. Vor allem in der Frühphasenfinanzierung von Start-ups ist Deutschland gut aufgestellt. Insbesondere in der zweiten und dritten Wachstumsphase mangelt es Start-ups in Deutschland an Kapital.

Die Bundesregierung fördert daher mit einer Reihe von Instrumenten die Finanzierung von innovativen Start-ups. Diese Förderung erfolgt u.a. mittelbar über Dachfonds oder dem ERP-Venture Capital-Fondsinvestmentprogramm der KfW Capital, die sich an privaten Wagniskapitalfonds beteiligen, sowie unmittelbar über öffentliche Fonds wie dem High-Tech Gründerfonds (HTGF) oder coparion, die direkt in Start-ups investieren. Charakteristisch für diese Instrumente ist, dass sie aus ordnungspolitischen Erwägungen und in Übereinstimmung mit dem europäischen Wettbewerbs-/ Beihilferecht einen signifikanten privatwirtschaftlichen Investitionsbeitrag voraussetzen und auf diese Weise die Finanzierungsbasis des deutschen Wagniskapitalmarktes verbreitern.

Ziel des 2021 aufgelegten Zukunftsfonds ist es, mit einem quantitativen und qualitativen Ausbau der Förderarchitektur des Bundes insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten in der kapitalintensiven Skalierungsphase von Start-ups zu stärken. Für die Investitionen und Kosten des Zukunftsfonds stehen 10 Mrd. Euro neue Mittel zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligt sich das ERP-Sondervermögen finanziell an mehreren Instrumenten des Zukunftsfonds.

Das Konzept für den Zukunftsfonds sieht eine Kombination aus quantitativem Ausbau und qualitativer Erweiterung bestehender Finanzierungsangebote sowie die Entwicklung neuer Instrumente vor. Damit sollen zum einen alle Entwicklungsphasen der Unternehmen mit einem Schwerpunkt auf dem Ausbau der Wachstumsfinanzierung angesprochen werden und zum anderen bislang unzureichend einbezogene Marktsegmente stärker berücksichtigt werden. Mit den Bausteinen des Zukunftsfonds wird die etablierte Förderarchitektur, die bislang insbesondere durch das ERP-Sondervermögen finanziert wird, nachhaltig ausgebaut. Das Konzept sieht einen Zusagezeitraum von zehn Jahren vor, soll den zur Verfügung stehenden Kapitalstock durch erfolgreiche Investments vermehren und so die Grundlage für eine im Volumen wachsende Wiederanlage ohne Belastung des Haushalts schaffen.

Im Wortlaut

Deutscher Bundestag – Drucksache 20/12574 – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/12307 –

Ausbau des Zukunftsfonds für Deutschland

Vorbemerkung der Fragesteller

Unternehmensgründungen sind für den Standort Deutschland von herausgehobener Bedeutung. Unser Wohlstand hängt von neuen Geschäftsideen, technologischen Innovationen, disruptiven Prozessen und mutigen Unternehmern und Unternehmerinnen ab. Über die vergangenen Jahrhunderte hat Deutschland sich als ein Land der Tüftler und Pioniere mit Innovationen hervorgetan, die sich global verbreitet haben.

Um diese Grundlage des Wohlstandes heute und morgen politisch zu unterstützen, wurde noch unter der vorangegangenen CDU/CSU-geführten Bundesregierung ein umfassender Zukunftsfonds ins Leben gerufen. Dieser wurde mit einem Gewährleistungsrahmen in Höhe von 10 Mrd. Euro ausgestattet, die über unterschiedliche Programme und Intermediäre in die Wachstumsfinanzierung von Start-ups fließen sollen. Durch seine Co-Investments zusammen mit privaten Anlegern mobilisiert der Zukunftsfonds nach Ansicht der Fragestellerin zusätzliches privates Kapital für Investitionen in wichtige Zukunftstechnologien. Damit wurden auch die aus dem Zukunftsfonds folgenden Programme wie der Deep Tech & Climate Fonds oder der Wachstumsfonds bereits durch die CDU/CSU-geführte Bundesregierung initiiert. Der Fonds soll in den kapitalintensiven Wachstumsphasen die Finanzierungslücken für Start-ups verkürzen. Damit soll die Skalierung von Start-ups deutlich erleichtert werden.

In einer Studie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) wird der zusätzliche Kapitalbedarf von 2023 bis 2030 prognostiziert, der nötig wäre, um die Finanzierungslücke zu den USA zu schließen (https://bdi.eu/artikel/news/mit-risikokapital-innovationen-hervorbringen). Er entspricht jährlich 11,4 Mrd. Euro oder in Summe 91,1 Mrd. Euro. Der Zukunftsfonds setzt hier an und soll Start-ups in der Wachstumsphase unterstützen und dadurch ihre Abwanderung unterbinden.

Die Relevanz des von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung initiierten Zukunftsfonds wird nach Ansicht der Fragestellerin auch von der aktuellen Bundesregierung erkannt. Er wird nicht nur fortgeführt, sondern sogar erweitert. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben am 7. Februar 2024 in einer Pressemitteilung die Erweiterung des bereitgestellten Kapitals für junge, innovative Technologie-Unternehmen um 1,75 Mrd. Euro angekündigt (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fuer-start-up-firmen.html). Gleichwohl stellen sich nach Ansicht der Fragestellerin Fragen, wie es jetzt konkret weitergeht und welche zusätzlichen Impulse zur Stärkung von Deep-Tech-Start-ups, die bisher keine oder zu wenig Wachstumsfinanzierung erhalten, geplant sind.

1. Verändert die Einbettung des Zukunftsfonds in die Worldwide-Image-Navigation-Initiative (WW-Initiative) die bisherige Governance des Fonds (www.exist.de/EXIST/Redaktion/DE/Aktuelles/Nachrichten/win-initiative-start-ups.html), und wenn ja, welche Änderungen sind konkret an den Bausteinen und fünf Intermediären, die bisher zentral für die Governance des Fonds sind?

Die Initiative für Wagnis- und Wachstumskapital für Deutschland (WIN-Initiative) hat keine Auswirkungen auf die Ausgestaltung oder Steuerung des Zukunftsfonds oder einzelner seiner Bausteine.

  1. In welcher Höhe sind die Mittel aus dem Zukunftsfonds im Rahmen der einzelnen Module investiert worden (bitte die Einzelprojekte und den jeweiligen Mitteleinsatz tabellarisch auflisten)?

Die KfW setzt den Zukunftsfonds als Treuhandgeschäft für den Bund um. Zu-sagen können bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 ausgesprochen werden („Zusagezeitraum“). Die Mittel im Rahmen des Zukunftsfonds waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 wie folgt zugesagt:

* Höhe der investierten Mittel: Vertraglich bindende Investitionszusagen an Fonds bzw. Landesförderinstitute (im Fall von RIG). I. R. des „Zukunftsfonds“ investieren die Mandatare und Dritte, wie das ERP-Sondervermögen, zusätzliche Eigenmittel. Diese Mittel sind hier enthalten.

** Da im Rahmen des Bausteins VTGF Fremdkapital vergeben wird, lässt sich keine äquivalente Zahl zu den Eigenkapitalinvestments der anderen Bausteine ausweisen. Aus diesem Grund wird hier der Netto-Zusagebetrag an die Unternehmen ausgewiesen.

  1. Wie viele Vollzeitäquivalente werden im BMWK und bei den Intermediären für die Administration und das Management des Zukunftsfonds beansprucht (bitte nach Modulen tabellarisch auflisten)?

Beim Zukunftsfonds handelt es sich nicht um einen herkömmlichen Fonds mit einem einheitlichen Management. Unter der Bezeichnung Zukunftsfonds werden vielmehr verschiedene Finanzierungsinstrumente zur Förderung von Zukunftstechnologien gebündelt. Die Finanzierungsinstrumente haben unterschiedliche Investitions- und Anlageziele und investieren mit verschiedenen Eigenkapital- und Fremdkapitalkomponenten in einzelne Fonds bzw. in Portfoliounternehmen direkt. Die Finanzierungsinstrumente werden von den Intermediären KfW, KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds (EIF), DeepTech & Climate Fonds (DTCF) und High-Tech Gründerfonds (HTGF) umgesetzt.

Eine Berichterstattung nach Vollzeitäquivalenten ist im Zukunftsfonds nicht vorgesehen und wird auch von den Intermediären nicht durchgeführt. Jedoch werden die Kosten laufend eng überwacht. Die entstandenen Kosten werden halbjährlich dem Bund in Rechnung gestellt. Für das gesamte Jahr 2023 belaufen sich die Verwaltungskosten für den Zukunftsfonds auf 19,1 Mio. Euro und teilen sich wie folgt auf die Intermediäre auf:

  • KfW und KfW Capital: 12,1 Mio. Euro
  • European Investment Fund: 4,1 Mio. Euro
  • Deep Tech & Climate Fonds: 2,9 Mio. Euro

Das Referat im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), welches u. a. auch federführend für den Zukunftsfonds zuständig ist, umfasst aktuell eine Referatsleitung, vier Stellen aus dem höheren Dienst und jeweils eine Stelle aus dem gehobenen und mittleren Dienst.

  1. Nach welchen regulatorischen Vorgaben wird der Fonds gemanagt, und erfolgt lediglich eine Orientierung an den regulatorischen Rahmenwer-ken wie Solvency II oder eine strikte Umsetzung?

Der Begriff „Zukunftsfonds“ bezeichnet nicht eine rechtlich oder wirtschaftlich selbständige Vermögensmasse, sondern vielmehr ein Maßnahmenpaket aus verschiedenen Finanzierungsinstrumenten (siehe auch zu Frage 3). Einzelne die Bausteine umsetzende Intermediäre (z. B. KfW und KfW Capital) unterliegen als regulierte Institute den für sie jeweils geltenden regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Bei Solvency II handelt es sich um eine Richtlinie, die das Versicherungsaufsichtsrecht auf europäischer Ebene harmonisiert. Schwerpunkte bilden risikobasierte Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung der Versicherungsunternehmen und -gruppen, qualitative Anforderungen an das Risikomanagement derselben sowie Berichtspflichten an die Versicherungsaufsicht und Offenlegungspflichten. Ziel ist die Vermeidung von Insolvenzen der Versicherungsunternehmen.

Der Zukunftsfonds ist von dieser Richtlinie nicht berührt.

  1. Wir häufig werden die Anlagerichtlinien angepasst, nach welchen Kriterien wird entschieden (beispielsweise Renditeziel, Portfoliokonstruktion) und wer entscheidet?

Zur grundsätzlichen Struktur des Zukunftsfonds und seiner Bausteine siehe zu Frage 3. Es gibt dementsprechend keine Anlagerichtlinie für den Zukunftsfonds per se. Für jedes Finanzierungsinstrument wendet der entsprechende Intermediär eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Anlagerichtlinie an, welche bei konkretem Bedarf, nicht jedoch mit bestimmtem Turnus, angepasst werden kann. Anpassungen erfolgen durch die Bundesregierung in Abstimmung mit dem jeweiligen Intermediär.

Mit Blick auf den Zukunftsfonds als Ganzes können auf Basis der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfung des Zukunftsfonds Bausteinvolumina ver-schoben und somit der Fokus des Zukunftsfonds angepasst werden, um auf Marktentwicklungen zu reagieren. Die Entscheidung über derlei Anpassungen liegt bei der Bundesregierung.

  1. In welche Unternehmen wurde investiert, die aber zum aktuellen Stand ihre Geschäftstätigkeit bereits wieder eingestellt haben oder sich in einem geordneten Insolvenzverfahren befinden (bitte einzeln auflisten)?

Der Bundesregierung ist kein Unternehmen bekannt, in welches Zukunftsfondsmittel investiert wurden und welches zum Stichtag 31. Dezember 2023 seine Geschäftstätigkeit bereits wieder eingestellt hatte oder sich in einem geordneten Insolvenzverfahren befand.

  1. Sind Unternehmen, die Kapital über den Zukunftsfonds erhalten haben, in das Ausland abgewandert, und wenn ja, wie viele Unternehmen sind abgewandert und aus welchen Branchen, und wenn ja, wie hoch waren die Investitionen über den Zukunftsfonds für die abgewanderten Unter-nehmen (bitte einzeln auflisten)?

Der Bundesregierung ist zum Stichtag 31. Dezember 2023 kein deutsches Unternehmen bekannt, welches mit Zukunftsfondsmitteln finanziert wurde und in das Ausland abgewandert ist.

  1. Liegt eine Evaluation über das Management des Fonds für die jeweiligen fünf Intermediäre Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), KfW Capital, High-Tech-Gründerfonds, DeepTech & Climate Fonds und European Investment Fonds vor? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die Evaluation hinsichtlich der investierten der Mittel, der Rendite, des bürokratischen Aufwandes einer Beantragung und der beanspruchten Vollzeitäquivalente für das Fonds-Management? Wenn nein, mit welchen Instrumenten wird eine Überwachung des Fondsmanagements durch die Intermediäre sichergestellt?

Im Rahmen von regelmäßigen Monitorings erhält die Bundesregierung viertel- bzw. halbjährlich aktuelle Informationen über Zusage-, Abruf- und Performance-Kennzahlen. Zudem werden die entstehenden Kosten stets aufbereitet und überwacht. Über die wissenschaftliche Begleitung des Zukunftsfonds durch KfW Research und den regelmäßigen Austausch mit der KfW, KfW Capital sowie den weiteren Mandataren des Zukunftsfonds ist die Bundesregierung laufend über aktuelle Marktentwicklungen sowie die entsprechenden Zukunftsfonds-Bausteine informiert.

Eine Evaluation des Zukunftsfonds hat bis dato noch nicht stattgefunden. KfW Research fertigt aktuell erstmalig und turnusgemäß entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen einen Statusbericht zum Zukunftsfonds an. In diesem werden übergeordnete Fragestellungen untersucht. Die Erstellung des Statusberichts erfolgt alle 3 Jahre.

  1. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Ausgestaltung und Entwicklung der Produkte, die für die zusätzlichen 1,75 Mrd. Euro nun vorgesehen werden (bitte den jeweiligen Entwicklungsstand und geplanten Zeitpunkt zur Einführung jedes einzelnen zusätzlichen Produkts auflisten)?

Die Bundesregierung hat sich gemäß der Pressemitteilung vom 7. Februar 2024 auf die folgende Aufteilung der bis dahin noch nicht allozierten Zukunftsfonds-mittel geeinigt:

  • 850 Mio. Euro soll KfW Capital gemeinsam mit privaten Venture-Capital-Fonds für Direktinvestitionen in junge Start-ups in innovativen Technologiebereichen einsetzen.
  • Bis zu 500 Mio. Euro sind als deutscher Beitrag zur Stärkung der Exit-Finanzierung europäischer Tech-Champions vorgesehen. Gemeinsam mit den anderen europäischen Partnern ist der Aufbau einer europäischen Exit-Initiative bei der Europäischen Investitionsbank (EIB)-Gruppe vorgesehen.
  • 200 Mio. Euro sollen KfW Capital für den Wachstumsfonds II zur Verfügung gestellt werden, einem Nachfolgeprodukt des 2023 erfolgreich angelaufenen Wachstumsfonds Deutschland.
  • 200 Mio. Euro sind für Investitionen von KfW Capital in sogenannte Impact Venture Capital-Fonds vorgesehen, die zusätzlich zur finanziellen Rendite auf eine messbare positive, soziale oder ökologische Wirkung abzielen. Hiermit soll das neue Marktsegment des Impact Investing gezielt unterstützt werden.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Bausteine „Direktinvestitionen“ und „Impact Investing“ bis Ende des Jahres 2024 an den Start zu bringen. Da sich der Wachstumsfonds Deutschland aktuell noch in der Investitionsphase befindet, ist ein Wachstumsfonds II erst für frühestens Ende des Jahres 2025 geplant. Hinsichtlich der Stärkung der Exit-Finanzierung ist die Europäische Investitions-bank (EIB-Gruppe) gebeten worden, einen Arbeitsprozess aufzusetzen und Vor-schläge für die Konzeption zu unterbreiten. Konkrete Ergebnisse einschließlich Zeitplanungen liegen derzeit nicht vor.

  1. Wieso plant die Bundesregierung, mit dem Aufstockungsbetrag von 1,75 Mrd. Euro nach Ansicht der Fragestellerin lediglich dieselbe Summe an privaten Mitteln zu hebeln?

Für die Allokation der verbliebenen 1,75 Mrd. Euro wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Die Höhe der damit gehebelten privaten Investitionen ist nur nachträglich bezifferbar. Es ist unzutreffend, dass von einer Hebelung von nur 1,75 Mrd. Euro an privaten Investitionen auszugehen sei.

  1. Nach welchen Kriterien sollen die 500 Mio. Euro, die für die Förderung von Exit-Finanzierungen vorgesehen sind, vergeben werden, ist hier allein die Wettbewerbsfähigkeit des Geschäftsmodells ausschlaggebend, oder spielen sonstige Ziele der Bundesregierung eine Rolle (und wenn ja, bitte nennen)?

Aktuell ist die Europäische Investitionsbank (EIB-Gruppe) gebeten worden, Vorschläge einschließlich eines Arbeitsprozesses zu entwickeln. Die konkrete Ausgestaltung hängt von den Vorschlägen der EIB-Gruppe ab, die derzeit nicht vorliegen. Siehe dazu auch Antwort auf Frage 9.

  1. Was hat den Ausschlag dafür gegeben, die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,75 Mrd. Euro für den Zukunftsfonds zu über 70 Prozent in den Intermediär KfW Capital fließen zu lassen?
    Plant die Bundesregierung einen weiteren Ausbau der Mittel, die von der KfW Capital gemanagt werden?

Die Allokation der 1,75 Mrd. Euro wurde anhand der Bedarfe zur weiteren Stärkung des Venture-Capital-Marktes in Deutschland festgelegt und geht ein-her mit einer Stärkung der KfW Capital als zentralem Akteur für die Weiterentwicklung des Wagniskapitalmarktes. Ein weiterer qualitativer und quantitativer Aufbau ist nötig, um die Ziele, die nach entsprechenden Entscheidungen des Parlaments mit der Gründung der KfW Capital im Jahr 2018 verfolgt wurden, zu erreichen (siehe Bundestagsdrucksache 18/12748). Ein weiterer Ausbau der Mittel, die von der KfW Capital verwaltet werden, ist aktuell nicht geplant.

  1. Nach welchen Kriterien werden die 850 Mio. Euro (von den 1,75 Mrd. Euro) vergeben, die für Direktinvestitionen in junge innovative Technologieunternehmen vorgesehen sind (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fuer-start-up-firmen.html)?
    a) Nach welchen Kriterien werden Investitionsentscheidungen getroffen?
    b) Welche Beteiligungsquoten strebt die Bundesregierung bei Direktinvestments an, und sind – je nach Beteiligungshöhe – Eingriffe in das operative oder strategische Management der Förderempfänger geplant?
    c) Nach welchen Kriterien werden neue Investments getätigt, welche Rolle spielen dabei die Kriterien Diversifizierung und Risikotrag-fähigkeit des Portfolios, und wie wird die erforderliche Fonds-Compliance in dieser Hinsicht sichergestellt?
    d) Wie viele Beteiligungen soll das Portfolio umfassen?
    e) Wie lange ist das Geld in den Direktinvestitionen minimal und maxi-mal gebunden?
    f) Gibt es die Möglichkeit, frühzeitig aus einer Direktinvestition auszusteigen, und wenn ja, wie wird über einen Abzug von Mitteln entschieden?

Die Teilfragen a bis f der Frage werden gemeinsam beantwortet:
Die Investitionskriterien befinden sich derzeit noch in der Abstimmung zwischen der Bundesregierung und der KfW. Ein explizites Ziel für eine feste Beteiligungsquote wird es im Programm nicht geben. Die Beteiligungsquoten werden maßgeblich von den Größen der Finanzierungsrunden abhängen, welche in späten Finanzierungsphasen sehr stark variieren können. Ein Eingriff in das operative oder strategische Management der Portfoliounternehmen ist nicht geplant.

Mit den Venture-Capital-Fondspartnern werden marktübliche Verträge für die Co-Investitionen abgeschlossen. Nach aktueller Planung soll das aufzubauende Portfolio etwa 30 bis 50 Beteiligungen umfassen. Gemäß des Pari Passu-Prinzips müssen die öffentlichen Investitionen aus dem Co-Investmentprogramm die Investitionen eines privaten Investors spiegeln. Die Dauer der Bindung der Investitionsmittel hängt damit von dem Vorgehen der privaten Marktakteure ab.

  1. Welche Gründe waren ausschlaggebend, dass neben der Bundesagentur für Sprunginnovationen und dem High-Tech-Gründerfonds nun mit der KfW Capital eine dritter Akteur Direktinvestitionen tätigen kann?

Die Bundesagentur für Sprunginnovationen konzentriert sich genau wie der High-Tech Gründerfonds (HTGF) eine sehr frühe Phase der Unternehmensentwicklung. Es ist richtig, dass mit dem HTGF Opportunity bereits ein Modul des Zukunftsfonds aufgesetzt wurde, das auch auf die Wachstumsphase zielt. Dieses Modul ist jedoch auf das Portfolio des HTGF beschränkt. Durch den Akteur KfW Capital für Direktinvestitionen in späten Wachstumsfinanzierungsrunden werden auf Grund des Portfolios der KfW Capital, das bereits mehr als 100 Fonds umfasst, umfangreiche weitere Gelegenheiten für attraktive Direktinvestitionen in deutsche Unternehmen geschaffen.

  1. Wie wird ausgeschlossen, dass Unternehmen, in die direkt investiert wird, kein unmittelbares oder mittelbares Privileg in ihrer Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung und ihren Unterorganisationen haben?

Sowohl die einzelnen Investitionsentscheidungen als auch die Portfoliobetreuung durch die jeweiligen Intermediäre vollziehen sich eigenständig nach Marktkriterien und ohne Einbindung der Bundesregierung. Im Übrigen bilden für alle Fragen der Unternehmens- und Beteiligungsführung von Bundesunter-nehmen neben den gesetzlichen Vorschriften (vor allem des Gesellschafts- und Haushaltsrechts) die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes den Rahmen (siehe dazu https://www.bundesfinanzministerium.de/grundsaetze).

  1. Nach welchen nachvollziehbaren Investmentkriterien werden die 200 Mio. Euro im sog. Impact Venture Capital-Fonds von KfW Capital vergeben, und wie wird die Rendite gegenüber den Kriterien des Impact Investing gewichtet (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fuer-start-up-firmen.html)?

Die Investitionskriterien befinden sich derzeit noch in der Abstimmung zwischen der Bundesregierung und der KfW.

  1. Gibt es eine Evaluation des im Oktober 2023 eingeführten Moduls „Emerging Manager Facility“ des Zukunftsfonds (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/10/20231019-bundesregierung-stockt-zukunftsfonds-auf.html)?

Die Überprüfung des Zukunftsfonds und seiner Bausteine findet turnusgemäß alle drei Jahre und erstmalig im Jahr 2024 mit Stichtag 31. Dezember 2023 statt. Die Emerging Manager Facility ist im Oktober 2023 als neues Programm bei KfW Capital gestartet und tätigt wie alle anderen Bausteine des Zukunftsfonds Investitionen bis 2030. Eine aussagekräftige Evaluation des Programms im Jahr 2024 ist daher aufgrund einer unzureichenden Datenbasis noch nicht möglich.

  1. Welchen Ausschlag geben die für das Modul genannten Identitätskriterien von jüngeren, weiblichen und geschlechtsvielfältig ausgestellten Managementteams von Venture Capital-Fonds bei dem Zugang zu Kapital, und in wie viele Managementteams wurde aufgrund ihrer Zusammensetzung nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund bereits investiert?

Im Rahmen der im Juli 2022 vorgestellten Start-up-Strategie hat die Bundesregierung das Ziel ausgegeben, Diversität im Start-up-Ökosystem zu stärken. Ein zentraler Bestandteil der Strategie ist die Stärkung der Finanzierungsmöglichkeiten für divers aufgestellte Fondsmanagementteams. Dafür wurde mit der Emerging Manager Facility ein neues Instrument geschaffen.

Die Zielfonds müssen mindestens eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Management-Team besteht zu mindestens einem Drittel aus weiblichen und/oder non-binären Personen oder
  • das Senior Investment-Team besteht zu mindestens 40 Prozent aus weiblichen und/oder non-binären Personen oder
  • das Investment Committee als das Gremium des Anlagefonds, das über dessen Anlage-/Investmenttätigkeit entscheidet, ist zu mindestens 40 Prozent mit weiblichen und/oder non-binären Personen besetzt.

Teams mit männlichen Personen sind nicht ausgeschlossen, sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Das Programm ist im Oktober des vergangenen Jahres gestartet. Es wurde seitdem in einen Venture Capital Fonds investiert. Neben der Erfüllung der oben genannten Kriterien hat der Fonds erfolgreich eine marktübliche Due Diligence-Prüfung durchlaufen.

  1. Gibt es eine Abwägung in dem Modul mit weiteren Kriterien einer klassischen Due Diligence wie der Rendite, die der Fonds des Management-teams erwirtschaftet, welche Renditeerwartungen verbinden sich mit der Vergabe von Mitteln nach den in Frage 18 genannten Kriterien, und ist das BMWK hier bereit, ggf. auch Mindererträge (Underperformances) zu tolerieren?

Die Erfüllung der genannten Diversitätskriterien ist eine Nebenbedingung. Die Fonds durchlaufen eine marktübliche Due-Diligence-Prüfung und nur diejenigen Fonds, die diese erfolgreich durchlaufen, können eine Investitionszusage erhalten. Die jeweiligen Fonds müssen im Zuge der Due-Diligence-Prüfung nachvollziehbar darlegen, dass sie marktübliche Renditen erzielen werden. Kein Fonds wird ausschließlich „aufgrund ihrer Zusammensetzung nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund“ ohne die Due-Diligence-Prüfung erfolgreich durchlaufen zu haben, eine Investitionszusage im Rahmen der EMF erhalten.

  1. Liegen dem BMWK Statistiken über die identitäre Zusammensetzung der Managementteams weiterer Unternehmen aus dem Zukunftsfonds vor, fragen das BMWK bzw. die Intermediäre die identitäre Zusammensetzung bei den Investitionen über den Zukunftsfonds ab, und wenn ja, bitte Statistik darlegen?

Dies sind keine Kriterien, die Teil der regelmäßigen Monitorings sind (siehe auch zu Frage 2 und 3).

  1. Gibt es eine prozentuale Zielgröße, bei der die positive Diskriminierung für unterrepräsentierte Gruppen, die mit dem Modul angestrebt wird, ab-geschlossen ist, und wenn ja, woraus leitet sich die prozentuale Zielgröße ab?

Es gibt keine prozentuale Zielgröße. Für den Baustein stehen für Investitionen bis ins Jahr 2030 bis zu 200 Mio. Euro bei KfW Capital zu Verfügung.

  1. Benutzt das BMWK für weitere Programme und Instrumente Identitäts-kriterien wie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund, und plant das BMWK, solche Formen der positiven Diskriminierung bei zukünftigen Programmen und Instrumenten zu verstetigen?

Die Bundesregierung versteht die Frage im Kontext der Überschrift „Ausbau des Zukunftsfonds für Deutschland“ und beantwortet sie für die Zukunftsfonds-module wie folgt: Für weitere Programme und Instrumente des Zukunftsfonds nutzt das BMWK keine der von den Fragenstellern genannten Identitätskriterien und plant dies aktuell auch nicht.

  1. Wird der Gewährleistungsrahmen für den Zeitraum bis 2030 in Höhe und Dauer vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen ausgeweitet, wenn ja, um wie viel sollen die 10 Mrd. Euro im Zukunftsfonds des BMWK aufgestockt werden, und wenn nein, gibt es alternative Pläne für die Unterstützung von Start-ups in der Skalierungsphase?

Der Gewährleistungsrahmen in Höhe von. insgesamt 8,5 Mrd. Euro für den Zeitraum bis 2030 für den Zukunftsfonds wird nicht ausgeweitet. Gleiches gilt für die zusätzlich im Haushalt eingebrachten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. Euro. Die große Mehrheit der geplanten Bau-steine des Zukunftsfonds steht am Markt bereits zur Verfügung und wird angenommen. Zu den verbleibenden Mitteln siehe Frage 9.

  1. Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Finanzierungslücke für Deep-Tech-Start-ups, die bisher keine oder zu wenig Wachstumsfinanzierung bekommen haben, zu schließen, und ist eine steuerliche Förderung nach französischem Vorbild geplant?

Mit dem DeepTech & Climate Fonds verfügt der Zukunftsfonds bereits über einen Baustein, der gezielt Kapital für Start-ups im Deep-Tech-Bereich bereit-stellt. Darüber hinaus unterstützt der Zukunftsfonds über seine Dachfonds-Instrumente wie die ERP-Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität, die GFF-EIF-Wachstumsfazilität oder dem Wachstumsfonds Deutschland branchenübergreifend Investitionen in Start-ups. Mit der am 17. Juli 2024 im Bundeskabinett beschlossenen Wachstumsinitiative will die Bundesregierung der Wirtschaft zusätzliche Wachstumsimpulse geben und den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufstellen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen weiter zu verbessern. Dazu sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Dies umfasst auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Geplant sind unter anderem Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, und damit auch von Investitionen in Venture Capital-Fonds. Eine steuerliche Förderung nach französischem Vorbild ist aktuell nicht geplant.

  1. Würde es nach Auffassung der Bundesregierung Sinn machen, auch bei der Auswahl der Asset Manager dem Vorbild Frankreichs zu folgen und verpflichtend mehr Manager mit deutscher Domizilierung vorzunehmen?

Wesentliches Ziel des Zukunftsfonds ist es, die deutsche Start-up-Szene zu stärken und die Lücken an Kapitalangeboten für Start-ups durch Bereitstellung öffentlicher und Mobilisierung privater Mittel zu adressieren. Um die Ziele auf der Start-up-Ebene zu erreichen, spielen Investitionen über deutsche Fondsmanager eine wichtige Rolle. Aus verschiedenen Gründen sind Investitionen in nicht-deutsche Fondsmanager sinnvoll. In den meisten Bausteinen des Zukunftsfonds geht eine Investition aus dem Zukunftsfonds mit der Verpflichtung einher, einen Anteil der Fondsmittel in deutsche Unternehmen zu investieren. So kommen mindestens die Zukunftsfondsmittel und in den meisten Fällen noch zusätzliche Mittel deutschen Start-ups zugute, auch wenn der Fondsmanager nicht-deutsch ist. Zudem werden Verbindungen zwischen europäischen Fondsmanagern und dem deutschen Start-up- und Wagniskapital-Ökosystem gestärkt. Andere Bausteine, z. B. Venture Tech Growth Financing 2.0 (VTGF 2.0) oder RegioInnoGrowth (RIG) investieren ausschließlich in deutsche Unternehmen. Somit ist sichergestellt, dass Mittel in beträchtlicher Höhe in deutsche Unternehmen fließen, unabhängig davon, in welchem Land der Fondsmanager ansässig ist.

->Quellen: