Künftig Pflicht: Schnellladepunkte an Tankstellen

Neue Pflicht für Schnellladepunkte an Tankstellen ab 2028

Ab Januar 2028 sollen Tankstellenunternehmen mit mehr als 200 öffentlichen Tankstellen dazu verpflichtet werden, Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge anzubieten. Pro Tankstelle soll mindestens ein Schnellladepunkt installiert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes hervor.

Elektroladestation an einer Tankstelle © Gerhard Hofmann für Solarify

Ausnahmeregelung für flexible Standortwahl

Der Gesetzentwurf enthält Ausnahmeregelungen: Für bis zu 50 Prozent der betroffenen Tankstellen können die Unternehmen den Ladepunkt entweder an einem anderen eigenen Standort oder in einem Umkreis von 1.000 Metern bereitstellen. Diese Option soll es ermöglichen, bei der Standortwahl wirtschaftliche Erwägungen oder örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Angesichts des Ziels, bis 2030 rund 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zu haben, erwartet die Bundesregierung einen steigenden Bedarf an Lademöglichkeiten. Das Gesetz zielt darauf ab, ab bis 2028 einen wesentlichen Teil der öffentlichen Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur auszustatten.

Reaktion auf mangelnde freiwillige Initiativen

Laut der Meldung des Deutschen Bundestages sei diese Maßnahme nun notwendig, weil die Mineralölwirtschaft früheren Aufforderungen zum freiwilligen Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht nachgekommen sei. Trotz geeigneter Förderprogramme verfügen Stand März 2024 erst rund sieben Prozent der Tankstellen in Deutschland über Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt.

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