EU-Verpackungsordnung setzt auf Kreislaufwirtschaft

Die Europäische Union geht einen entscheidenden Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Im Februar 2025 tritt die Verpackungsverordnung 2025/40 in Kraft. Ziel ist es, Verpackungen konsequent in geschlossene Wirtschaftskreisläufe zu integrieren und die Ressourcennutzung effizient sowie nachhaltig zu gestalten.

Euro-Schein als Hemd gefaltet. Verpackungsmaterial muss in der EU nachhaltiger werden l Foto: Alexa

Aktuelle Daten von Eurostat verdeutlichen die Dringlichkeit dieser Maßnahmen: 40 Prozent der in der EU verwendeten Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers entfallen auf Verpackungen. Verpackungen machen zudem mehr als ein Drittel des gesamten Haushaltsabfalls aus. Die Verordnung setzt genau hier an, um Abfallmengen zu reduzieren und Rohstoffe effizienter zu nutzen. Sie schafft die Grundlage für ein geschlossenes Kreislaufsystem für Verpackungsmaterialien.

Die neue EU-Verpackungsverordnung ist Teil des European Green Deals und des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und aktualisiert den bestehenden Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen, bei dem EU-Richtlinien erst in nationale Gesetze umgesetzt werden mussten, gilt die neue Verordnung nach Ablauf jeder Übergangsfrist unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Eine vorherige Umsetzung in nationale Gesetze und Verordnungen entfällt, wodurch mögliche Probleme und Verzögerungen, die in der Vergangenheit auftraten, vermieden werden sollen. So wird Nachhaltigkeit nicht nur als Ziel formuliert, sondern durch klare Maßnahmen und zeitgebundene Vorgaben festgelegt. Ab2030 müssen alle Verpackungen entweder wiederverwendbar oder recyclingfähig sein. Für Kunststoffverpackungen gelten verbindliche Recyclingquoten, und die Hersteller sind verpflichtet, nachzuweisen, dass ein bestimmter Anteil recyceltes Material – sogenanntes Rezyklat – aus Verbraucherabfällen in ihren Produkten verwendet wird.

Die Verordnung verlangt zudem, dass die Mitgliedstaaten Systeme zur getrennten Abfallsammlung aufbauen, um hochwertige Recyclingmaterialien bereitzustellen und den Kreislauf zu schließen. Gleichzeitig wird die Materialwahl strenger reguliert: So werden per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen verboten. Ausnahmen gibt es jedoch für medizinische und pharmazeutische Verpackungen, die besonderen Anforderungen genügen müssen. Die Verpackungsordnung sei so konzipiert, dass Unternehmen durch innovative Verpackungslösungen und nachhaltige Strategien Wettbewerbsvorteile erzielen können. Zudem treiben steigende Anforderungen die Entwicklung von Recyclingtechnologien und die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen voran, wodurch neue Geschäftsfelder entstehen. Ein gut funktionierendes Kreislaufsystem reduziert nicht nur den Rohstoffverbrauch, sondern bietet auch wirtschaftliche Vorteile durch die Wiederverwertung hochwertiger Materialien.

Die neue Verpackungsverordnung zeigt, dass die EU entschlossen ist, die Kreislaufwirtschaft in den Mittelpunkt der Abfallpolitik zu stellen. Durch die schrittweise Einführung der Maßnahmen erhalten Unternehmen und Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich strategisch auf die Veränderungen vorzubereiten. Mit der Verordnung wird nicht nur eine wichtige Grundlage für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft im Verpackungssektor geschaffen, sondern sie treibt auch die nachhaltige Ressourcennutzung insgesamt voran. Unternehmen, die diese Chance nutzen, können sich als Vorreiter für Nachhaltigkeit positionieren – und damit in einer ressourcenbewussten Zukunft entscheidende Vorteile sichern.

 

Zeitplan der Verpackungsverordnung:

Die Einführung der neuen Regeln erfolgt schrittweise:

  • Ab Anfang 2025: Die Verordnung 11.02.2025 in Kraft. Bis Ende des Jahres müssen die Mitgliedstaaten ein Recyclingziel von 65 Prozent für Verpackungsabfälle erreichen.
  • Ab 2026: Die Verordnung wird verbindlich, und Unternehmen müssen ihre Prozesse entsprechend anpassen.
  • Ab 2030: Alle Verpackungen müssen mindestens dann Mindestanforderungen (Stufe C) erfüllen und entweder wiederverwendbar oder recyclingfähig sein. Für Kunststoffverpackungen gelten zudem Einsatzquoten für Rezyklate, und bestimmte Einwegverpackungen werden eingeschränkt.
  • Ab 2038: Die Anforderungen verschärfen sich weiter – Verpackungen müssen dann mindestens die Recycling-Leistungsstufe B erreichen.

Die EU-Kommission erhält mit der Verordnung weitreichende Befugnisse, um Details wie Materialzusammensetzungen, Kennzeichnungspflichten und technische Anforderungen zu regulieren.

 

 

Quellen: