Klimaschutzprojekt-Anbieter aus aller Welt können sich für Kompensationsverfahren bewerben
Die Bundesregierung stellt laut einer gemeinsamen Medienmitteilung von Umweltbundesamt und BMUB erneut ihre Dienstreisen klimaneutral. Die Emissionen sollen über hochwertige Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Dafür will die Bundesregierung für das Jahr 2015 insgesamt 203.630 Emissionsgutschriften kaufen und unwiderruflich stilllegen. Klimaschonendes Handeln – Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren – hat damit auch für Dienstreisen weiterhin einen festen Platz.
Bereits 2014 wurden über 100.000 Emissionsgutschriften erworben und stillgelegt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Je weniger wir fliegen, desto besser für Umwelt und Klima. Wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, dann hilft zumindest eine Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen. Wir rufen daher abermals nationale und internationale Anbieter von Klimaschutzprojekten auf, uns Gutschriften aus anspruchsvollen Klimaschutzprojekten anzubieten.“
Die Bundesregierung hatte sich Anfang 2015 darauf verständigt, die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten ab Beginn der laufenden Legislaturperiode zu kompensieren. Dazu zählen die Pkw-Fahrten und Flugreisen von 110 Ministerien und Behörden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Wir legen bei der Auswahl der Klimaschutzprojekte den Fokus auf Maßnahmen, die einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten. Damit reicht die Kompensation der Dienstreisen über den reinen Ausgleich von Treibhausgasemissionen hinaus. Die Qualitätskriterien für die Auswahl der Klimaschutzprojekte orientieren sich an den Festlegungen des deutschen Klimaschutzplans 2050 und den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.“
Verfahren zum Ankauf von 203.630 CDM-Emissionsgutschriften des Kyoto-Protokolls
Für das Jahr 2015 startet das UBA jetzt das Verfahren zum Ankauf der 203.630 Emissionsgutschriften aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) des Kyoto-Protokolls. Er erlaubt es Industriestaaten, in gemeinsamen Projekten mit Entwicklungsländern, Klimaschutz in konkreten Projekten außerhalb des eigenen Landes umzusetzen. Das UBA prüft alle angebotenen Projekte auf die Einhaltung der geforderten Qualität.
Der Umfang der Emissionen ergibt sich aus den Dienstreisedaten 2015. Hierzu hat das UBA für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und die Treibhausgasemissionen berechnet. Für Flugreisen wurde dabei ein Faktor von 3 auf die Kohlendioxidemissionen angesetzt, um die höhere Klimawirksamkeit des Luftverkehrs zu berücksichtigen.
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