Westnetz soll weiter Balkon-PV ablehnen

Forderung von Konzernmutter Innogy

Die Muttergesellschaft Innogy des Verteilnetzbetreibers Westnetz beharrt auf der Einschätzung, dass Kleinst-Photovoltaik-Anlagen gegen gültige Sicherheitsvorschriften verstoßen und daher nicht angeschlossen werden. Greenpeace Energy gibt sich gelassen und hält an seiner Lesart der Ergebnisse aus dem Verfahren vor der Bundesnetzagentur fest – schreibt Sandra Enkhardt auf pv magazine.

PV-Modul – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Eben erst hatte Greenpeace Energy einen Durchbruch für Photovoltaik-Balkonmodule im Gebiet des Verteilnetzbetreibers Westnetz verkündet. Der Verteilnetzbetreiber, der zur RWE-Tochter Innogy gehört, habe nach einem Verfahren bei der Bundesnetzagentur seinen Widerstand gegen die Solar-Stecker-Anlagen bis 300 Watt Leistung aufgegeben.

17.03.2017: Westnetz erlaubt Anschluss von Balkonmodulen – erster Verteilnetzbetreiber gibt Widerstand gegen Balkon-PV auf. Der Verteilnetzbetreiber Westnetz hat sich dazu entschlossen, den Anschluss von Plug-in-Modulen bis zu einer Leistung von 300 Watt zuzulassen. Der Nutzer muss die Anlage jedoch weiterhin anmelden. Allerdings liegen die bürokratischen Hürden sehr niedrig. Das teilte Greenpeace Energy mit. Damit macht der erste und gleichzeitig größte Verteilnetzbetreiber den Weg für die Nutzung der kleinen Solaranlagen frei, die mit einem Stecker an die Hausstromanlage angeschlossen werden. Westnetz, eine Tochter von Innogy, hat immerhin 185.000 Kilometer Stromnetz in seiner Obhut.
Der jetzigen Erlaubnis war ein langer Streit zwischen Westnetz und Greenpeace Energy vorausgegangen. Dabei ging es darum, dass der Netzbetreiber den Anschluss der vom Ökostromversorger vertriebenen Plug-in-Module blockierte, weil die Gefahren zu hoch seien. Greenpeace Energy hingegen verwies auf einschlägige Untersuchungen genau zu diesen Gefahren. Westnetz räumte jetzt ein, dass schädliche oder störende Rückwirkungen auf das Elektrizitätsversorgungsnetz bei dieser Anlagenleistung nicht erkennbar seien. Unterhalb der 300-Watt-Grenze verzichtet der westdeutsche Netzbetreiber deshalb auch auf den Einbau von Stromzählern mit Rücklaufsperre. Siehe: solarify.eu/greenpeace-energy-durchbruch-fuer-balkon-solarkraftwerke)

Auf Anfrage von pv magazine bei Westnetz stellte eine Innogy-Sprecherin klar, Westnetz lehne Kleinst-PV-Anlagen für den privaten Bereich weiterhin ab – mit der Begründung, die Stromeinspeisung aus diesen Photovoltaik-Balkonmodulen verstoße gegen die aktuell gültigen Sicherheitsvorschriften des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V.). „Werden die Vorschriften des VDE nicht eingehalten, besteht Gefahr von schweren Sach- und Personenschäden“, erklärt die Innogy-Sprecherin, die bereits früher von Westnetz für die Verweigerung des Anschlusses solcher Anlagen genannten Gründe.

Greenpeace-Energy-Sprecher Michael Friedrich findet diese Lesart auf Anfrage von pv magazine „sehr erstaunlich“: Nachdem Westnetz seine Nicht-Zuständigkeit sowie das Ausbleiben von „schädlichen Wirkungen auf den Netzbetrieb“ schriftlich eingeräumt hatte, sei das Verfahren schlicht abgeschlossen gewesen. „Die Widersprüchlichkeit von Aspekten unserer Pressemitteilung und der Innogy-Stellungnahme ist offensichtlich, das liegt aber wohl daran, dass die eine Hand – Innogy – nicht weiß, was die andere Hand – Westnetz – macht“, so Friedrich. Dem Hamburger Ökostromanbieter liege die Stellungnahme des beklagten Verteilnetzbetreibers Westnetz aus dem Verfahren vor der Bundesnetzagentur schriftlich vor. Zudem gebe es Mails aus verschiedenen Westnetz-Abteilungen, in denen es um das weitere Anschluss-Prozedere für PV-Balkonmodule als Konsequenz aus dem Verfahren gehe.

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