Mieterstrom-Gesetz benachteiligt Mieter

Fell: „Entwurf zum Mieterstromgesetz verschlechtert Ökostromzugang für Mieter, statt ihn zu verbessern“

Die von CDU/CSU/SPD getragene Bundesregierung missachte den erklärten Willen der eigenen Bundestagsmehrheit immer mehr, schreibt der EE-Experte Hans-Josef Fell: Die vom Bundestag in der EEG-Novelle geforderte Stärkung der Regionalstromvermarktung durch eine Verordnung der Bundesregierung sei so hintergangen worden, dass daraus lediglich ein Kennzeichnungsinstrument gworden sei; nicht aber eine Stütze für die geforderte Stärkung der regionalen Vermarktung von Ökostrom. „Genauso werden nun die Bundestagsforderungen nach einem Mieterstromgesetz von der Bundesregierung hintergangen.“

  • So sollen keine gebäudeübergreifenden oder Quartierslösungen gefördert werden.
  • Die Kriterien sind auf kleine Projekte (100 kWp) innerhalb eines Wohngebäudes beschränkt.
  • Das Gesamtvolumen förderfähiger Anlagen möchte das BMWi auf 500 MWp pro Jahr deckeln.
  • Hinzu kommt, dass für die Abrechnung von Mieterstromprojekten die gleichen Anforderungen hinsichtlich der Stromkennzeichnungspflichten gelten sollen, die auch für die großen Versorger gelten.

„Mieterstromprojekte werden mit diesem Gesetz für den Betreiber vollkommen unkalkulierbar und somit zu einem extremen wirtschaftlichen Risiko. Bei den meisten Projekten ist davon auszugehen, dass die Kosten für die zusätzlichen Pflichten, die durch das vorliegende Mieterstromgesetz entstehen, höher sind, als die „Förderung“ […]. Mit diesem Gesetz werden Mieterstromprojekte be- bzw. verhindert.“, so Dr. Andreas Horn, Vorsitzender von Sonnenkraft Freising e.V., und einer der Pioniere, die sich seit geraumer Zeit erfolgreich für die Verwirklichung von Mieterstromprojekten eingesetzt haben.

Fell: „Noch ist das Gesetz nicht vom Bundestag verabschiedet, kann also im parlamentarischen Verfahren noch deutlich verbessert werden. Dafür braucht es aber die starke Einflussnahme aller gesellschaftlichen Akteure, die sich für Klimaschutz und gerechte Teilhabe der Mieter einsetzen. Dennoch zeigt sich immer mehr, dass die schwarz-rote Bundesregierung sich zwar die Etikette eines fortschrittlichen Handelns für Erneuerbare Energien umhängt, in Wirklichkeit aber dahinter Inhalte verbirgt, die eine Behinderung statt eine Beförderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien bringen. So bei der Regionalstromvermarktung, Bürgerbeteiligung bei Ausschreibungen und nun auch beim Mieterstromgesetz. Im Prinzip täuscht ja schon länger die Bundesregierung die Öffentlichkeit mit dem Etikett Energiewende, wobei sie seit Jahren in Wirklichkeit nur die Ausbaubremse der Erneuerbaren Energien organisiert.“

->Quellen: