Erfahrungen von Fukushima
Der Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Strahlenschutzgesetz zugestimmt. Damit wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland umfassend modernisiert und der radiologische Notfallschutz auf Grundlage der Erfahrungen nach Fukushima konzeptionell fortentwickelt.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das Strahlenschutzrecht hat große Bedeutung für die menschliche Gesundheit und für viele Lebensbereiche. Das Gesetz bringt zahlreiche Verbesserungen für den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland.“
Ionisierende Strahlung kommt in vielen Bereichen vor, zum Beispiel in der Medizin, in der Industrie oder in der Forschung. Der breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts wird nun durch das neue Strahlenschutzgesetz noch erheblich erweitert. Wie das BMUB am 12.05.2017 mitteilte, soll das erweiterte Gesetz zum Beispiel den Einsatz radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten regeln. Voraussetzung sei, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiege. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung in diesem Zusammenhang allein für die Früherkennung von Brustkrebs erlaubt.
Radon – zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs
Auch der Umgang mit dem radioaktiven Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassend geregelt. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Das Gesetz legt erstmals einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest. Anders als ein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf und bußbewehrt ist, bildet der Referenzwert den Maßstab für Schutzmaßnahmen, um unterhalb des Wertes zu bleiben.
Umsetzung einer Euratom-Richtlinie
Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer Euratom-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst.
Die Regelungen zur Optimierung des Notfallschutzes werden bereits in diesem Jahr in Kraft treten. Die anderen Neuregelungen sollen zusammen mit noch zu erarbeitenden konkretisierenden Rechtsverordnungen bis Ende 2018 in Kraft treten.
[note Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung – Das Bundeskabinett hatte am 25.01.2017 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes beschlossen. Damit wird unter anderem der radiologische Notfallschutz von Bund und Ländern verbessert. Das neue Strahlenschutzgesetz regelt erstmals den Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung allein für die Früherkennung von Brustkrebs erlaubt.]