Bundesrat billigt Verpackungsgesetz – erst 2019 in Kraft
Das Verpackungsgesetz hat am 12.05.2017 den Bundesrat passiert und damit die letzte Hürde genommen. Mehr Recycling und weniger Abfall in die Müllverbrennungsanlage ist das Ziel des neuen Verpackungsgesetzes. Danach gelten für die dualen Systeme von Industrie und Handel künftig höhere Recyclingquoten. Das Verpackungsgesetz wird (erst) zum 01. 01.2019 in Kraft treten.
Die Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent, die für Metalle, Papier und Glas auf 90 Prozent. Außerdem gilt künftig eine Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent bei Getränkeverpackungen. Vorgesehen ist zudem, dass sich die ökologische Gestaltung der Verpackung künftig mehr auszahlt: Dafür sollen sich die Lizenzkosten im dualen System an umweltfreundlichen Aspekten orientieren. Eine für den Verbraucher wichtige Änderung betrifft die Ausweisung von Mehrwegflaschen beim Einkauf: So müssen Geschäfte die Regale auszeichnen, in denen Mehrwegflaschen stehen. Außerdem wird die Pfandpflicht auf Fruchtsaftschorlen und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil ausgeweitet.
UBA bedauert fehlende Vorschrift für Wertstofftonne
Das Umweltbundesamt begrüßt, dass mit dem neuen Verpackungsgesetz mehr Verpackungen recycelt werden sollen – durch höhere Recyclingquoten und durch differenzierte Lizenzentgelte für besser recycelbare Verpackungen. Bedauerlich sei jedoch, dass die Wertstofftonne nicht verbindlich vorgeschrieben werde.
Aus ökologischer Sicht sei es dringend erforderlich, die Recyclingquoten insbesondere für Kunststoffe zu erhöhen. Wichtig sei auch die Errichtung einer Zentralen Stelle, welche durch Registrierung der Hersteller von Verpackungen und durch Datenerfassung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass alle Hersteller ihren Pflichten bei der Sammlung und Verwertung der Verpackungen nachkommen. Hier setzt das neue Verpackungsgesetz aus Sicht des UBA richtig an. Dass die Lizenzentgelte dualer Systeme zukünftig stärker an ökologische Kriterien wie Recycling- und Sortiereigenschaften sowie den Einsatz von Rezyklaten gekoppelt würden, setze ebenfalls dringend erforderliche Anreize für die Hersteller, Verpackungen recyclinggerechter und ressourcenschonender zu gestalten.
Das UBA bedauert, dass mit dem Verpackungsgesetz keine einheitlichen Regeln für die Sammlung von sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Töpfe oder andere Haushaltsgegenstände, und Verpackungen durchgesetzt werden konnten. Nun sei nach dem Verpackungsgesetz die Eigeninitiative der Kommunen gefragt. Einige Kommunen hätten die Wertstofftonne bereits eingeführt. Es ist aus Sicht des UBA wünschenswert, dass zahlreiche weitere diesem Beispiel folgen.
Weitere Kritiker (s.a. solarify.eu/harsche-kritik-am-neuen-verpackungsgesetz)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnte das Verpackungsgesetz ab. Ziel der ursprünglich als Wertstoffgesetz gestarteten Gesetzesinitiative sei es gewesen, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Sammlung von Verpackungen aus Plastik und Metall auf stoffgleiche Produkte auszuweiten und betrügerischen Verpackungsherstellern durch eine bessere Kontrolle das Handwerk zu legen. „Nach DUH-Einschätzung werden mit dem Gesetz die genannten Ziele nicht erreicht.“
Der VKU bezweifelte in einer Erklärung, dass das Verpackungsgesetz eine Trendwende bringen werde und forderte eine Neuausrichtung im Interesse von Bürgern und Umwelt. Denn bis heute sei es nicht gelungen, die Entsorgung von Verpackungsabfällen auf die Ziele Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz hin auszurichten. Die traurige Bilanz nach mehr als 25 Jahren Verpackungsverordnung: Kein Land in Europa produziere pro Kopf mehr Verpackungsabfälle (2014: 17,8 Mio. Tonnen). Die Mehrwegquote sei eingebrochen, die Recyclingquote stagniere und die tatsächliche Wiedereinsatzquote von aufbereiteten Kunststoffabfällen liege nur bei etwa 20 Prozent.
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