Erdgas-Steuerermäßigung zumeist begrüßt

Regierung will Energiesteuer-Begünstigung beibehalten

Eigentlich wären die Steuerbegünstigungen für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas Ende des Jahres 2018 ausgelaufen. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493, 18/11927) will die Bundesregierung aber die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 verlängern (ab 2024 ist eine sukzessive Absenkung vorgesehen). Diese geplante Verlängerung ist von Seiten der Wirtschaft begrüßt worden.

So erklärte der Sachverständige Peter Meyer von der Initiative „Zukunft Erdgas“ in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag, gerade im Nutzfahrzeugbereich, der für ein Drittel der Schadstoffemissionen im Verkehrssektor verantwortlich sei, könne Erdgas als Kraftstoff zu einer „unmittelbaren, spürbaren Entlastung führen“. Durch Einsatz innovativer Technologien wie „Power-to-Gas“ entwickle sich Erdgas auch immer stärker zu einem „Partner der Energiewende“.

Steuerbegünstigung von Autogas (LPG) erhalten

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Änderungsantrag, die Steuerbegünstigung von Autogas (LPG) zu erhalten. LPG könne einen Beitrag zur Verringerung von Luftschadstoffen vor allem im innerstädtischen Bereich leisten. Dieser Forderung der Fraktion die Linke schloss sich der Mineralölwirtschaftsverband in der Anhörung an: „Die kurzfristige Beendigung der steuerlichen Förderung für LPG läuft den gemeinsamen Bemühungen von Politik, Wirtschaft und Verbrauchern zuwider, die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu senken.“ Professor Thomas Heinze (Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes) sagte, durch den Einsatz von Flüssiggas seien 15 bis 20 Prozent Kohlendioxid einsparbar. Es gebe keine Probleme mit Stickoxiden (NOX) bei der Verwendung von LPG. LPG sei ein umweltfreundlicher Kraftstoff. Andreas Stücke (Flüssiggas-Verband) erklärte, mit LPG werde ein Kraftstoff verteuert, der Probleme lösen könne.

Unterstützt wurde die Forderung nach Erhalt der Steuerbegünstigung von LPG-Autogas auch von der Mittelständischen Energiewirtschaft. LPG leiste einen Beitrag zum Klimaschutz, während CNG seit Jahren trotz der Steuerbegünstigung an der mangelnden Akzeptanz durch die Verbraucher leide. Mehr als eine halbe Million Halter von Flüssiggasfahrzeugen und die mittelständischen Flüssiggasanbieter würden darauf vertrauen, dass ihre Investitionen nicht entwertet würden. Von der Deutschen Energieagentur (dena) hieß es, Erdgas verbrenne deutlich schadstoffärmer als andere fossile Energieträger.

Mehrere Sachverständige protestierten gegen die vorgesehene Besteuerung von Erdgas beim Einsatz im Raffinerieprozess. Dies würde zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Raffinerien führen, da dieser Verbrauch in den meisten anderen EU-Ländern steuerfrei sei, erklärte etwa der Mineralölwirtschaftsverband. Auch der Verband der chemischen Industrie sprach von zahlreichen Abgrenzungsfragen und fragte außerdem, „warum das Mischen von fremdbezogenen Energieerzeugnissen mit innerhalb des Betriebsgeländes selbst hergestellten Energieerzeugnissen nicht als Herstellung gelten soll“.

Emissionshandel

Grundsätzlich Stellung zur Energiebesteuerung in Deutschland bezog Professor Andreas Löschel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster). Mit einer Vielzahl von komplexen Instrumenten werde versucht, die Klimaschutzziele zu erreichen. Die ökonomische Theorie kenne eine recht einfache Regel für kosteneffiziente Klimapolitik, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das seien ein umfangreicher Emissionshandel oder eine umfassende Kohlendioxid-Abgabe auf alle fossilen Energieträger. Eine einheitliche Kohlendioxid-Bepreisung für alle Wirtschaftsakteure wäre ein sinnvolles Leitinstrument der Energiewende, sagte Löschel und empfahl zugleich entsprechende Änderungen für die Erdgasbesteuerung.

Sarah Rieseberg (Aepo consult) kritisierte, dass die pauschale Subventionierung der Industrieunternehmen fortgesetzt werde. Wie schon Professor Löschel wies auch Rieseberg darauf hin, dass die Verlängerung der reduzierten Erdgasbesteuerung „nicht ausreichend richtungsweisend“ sei und keine systematische Kraftstoffbesteuerung nach dem Kohlendioxid-Gehalt ersetze. Sie erinnerte auch daran, dass die Emissionen in Deutschland heute höher seien als 1990. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft sprach sich ebenfalls für einen sektorübergreifenden CO2-Preis aus. Dieser solle zunächst 30 Euro pro Tonne betragen. Der Staat solle Eingriffe in den Markt vermeiden und bei der Besteuerung technologieneutral vorgehen, ohne Kostenvorteile für einzelne Kraftstoffe zu schaffen, empfahl das Forum.

Auf Fragen nach der Vereinbarung mit dem europäischen Beihilferecht erklärte Professor Roland Ismer (Universität Erlangen-Nürnberg): „Die meisten Regelungen scheinen mir mit Blick auf das Beihilferecht gelungen.“ Er regte aber einige Änderungen an. (hib/HLE)

->Quelle: bundestag.de/hib/506882