Ein Drittel Rückgang auf freiwilliger Basis
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Handelsverband Deutschland (HDE) über die Einführung einer Bezahlpflicht für Kunststofftragetaschen zeigt offenbar Wirkung: Wie der Zusammenschluss in Berlin mitteilte, verwenden die deutschen Verbraucher seltener Plastiktüten als früher: Im vergangenen Jahr sei der Konsum von 68 auf 45 Tüten je Bundesbürger gefallen.
Damit sei der Verbrauch der umweltschädlichen Taschen um ein Drittel geschrumpft. Deutschland setzt mit der Vereinbarung eine entsprechende EU-Vorgabe um. Für leichte Plastiktüten habe der deutsche Handel bereits das europäische Ziel für 2025 erreicht. Das verdeutlichten aktuelle Zahlen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM). Laut GVM verringerte sich 2016 der Tütenverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um zwei auf 3,7 Milliarden Tüten. Das entspricht einem Pro-Kopf-Konsum von 45 Tüten (2015: 68). Damit ging der Verbrauch von Kunststofftragetaschen hierzulande seit Einführung einer freiwilligen Bezahlpflicht im Einzelhandel um ein Drittel zurück.
„Die Reduzierungseffekte durch bezahlpflichtige Tüten waren vor allem im Textileinzelhandel massiv. Modehändler berichten von rückläufigen Umsätzen zwischen 50 bis 80 Prozent“, so HDE-Sprecher Kai Falk. Auch verzichteten inzwischen Unternehmen verschiedener Branchen komplett auf Einwegtragetaschen aus Kunststoff und böten Mehrwegtaschen an. Ökologisch bewusste Geschäfte arbeiten zunehmend mit recyclingfähigen oder kompostierbaren Papiertüten und Taschen.
Der Pro-Kopf-Verbrauch von leichten Kunststofftüten habe im vergangenen Jahr auf 38 Stück abgesenkt werden können. „Die GVM-Zahlen zeigen, dass der deutsche Handel bereits heute das europäische Ziel für 2025 erreicht hat“, so Falk weiter.
Mit der Vereinbarung zur Reduktion von Kunststofftragetaschen zwischen dem HDE und dem BUMB setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. In der Vereinbarung verpflichtete sich der HDE zur Verringerung der Zahl von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 50 mm bis 31.12.2019 auf höchstens 90 und bis 31.12.2025 auf höchstens 40 Kunststofftragetaschen pro Einwohner und Jahr. Die Handelsunternehmen können die Vorgaben entweder durch die Bepreisung der Tüten oder durch den völligen Verzicht auf Einwegtragetaschen umsetzen.
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