Homann: „Werden gewonnene Erfahrungen nutzen“
„Mit dem neuen EEG hat der Gesetzgeber auch die Förderung der Biomasse auf wettbewerbliche Ermittlung umgestellt“, so eine Medienmitteilung der Bundesnetzagentur. Bis zum 01.09.2017 sollen Gebote in der ersten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen am Bonner Standort der Bundesbehörde eingereicht werden.
„Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Höhe der Zahlungen für Erneuerbaren Strom aus Biomasseanlagen ab einer Größe von 150 Kilowatt sei nicht mehr gesetzlich vorgegeben, sondern nach dem neuen EEG wettbewerblich zu ermitteln. Hierzu führe die Bundesnetzagentur einmal pro Jahr ein Ausschreibungsverfahren durch. Die niedrigsten Gebote erhielten den Zuschlag bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für diese Runde betrage es 150 MW.
Ausschreibungsbedingungen – auch bereits in Betrieb genommene Anlagen können teilnehmen
Das Höchstgebot beträgt 14,88 ct/kWh. Es gilt grundsätzlich das Gebotspreisverfahren, wonach der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren erfolgte Meldung an das Anlagenregister bis zum 11.08.2017. Eine Besonderheit der Ausschreibungen für Biomasse ist, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen teilnehmen können. Diese können sich um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht. Gebote mit einer Größe von 150 Kilowatt oder weniger erhalten den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert. Der Höchstwert für Gebote für bestehende Anlagen beträgt in dieser Runde 16,9 ct/kWh.
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