Staatengemeinschaft nicht machtlos gegen globale Umweltveränderungen
Am 16.09.2017 jährt sich zum 30. Mal der Abschluss des Montrealer Abkommens zum Schutz der Ozonschicht. Es steht wie kaum eine andere völkerrechtliche Vereinbarung dafür, dass die Staatengemeinschaft in der Lage ist, auf globale Umweltveränderungen entschlossen und erfolgreich zu reagieren. Denn in den drei Jahrzehnten seit seinem Inkrafttreten hat sich die lebenswichtige Ozonschicht um den Globus deutlich erholt, teilte das BMUB am 15.09.2017 per Pressemeldung Nr. 308/17 mit.
UN-Wissenschaftler erwarten, dass sie bis zur Mitte dieses Jahrhunderts wieder das Niveau von 1960 erreicht. Da die ozonschichtschädigenden Stoffe zugleich sehr klimaschädlich seien, sei mit dem Ausstieg aus den im Protokoll geregelten Stoffen auch ein großer Klimaschutzbeitrag verbunden, der weit über dem des Kyoto-Protokolls in seiner ersten Verpflichtungsperiode hinausginge, heißt es weiter.
Hendricks: „Internationales Umweltabkommen hat die Ozonschicht gerettet“
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Ohne das Montrealer Abkommen wäre der Schutz der Ozonschicht nicht möglich gewesen. Erst vor knapp einem Jahr haben die Vertragsparteien dies in Kigali erneut unter Beweis gestellt, als sie die Vermeidung fluorierter Treibhausgase beschlossen. Dieser Beschluss kann auch die Umsetzung des Paris Abkommens beflügeln und trägt wegen der hohen Klimaschädlichkeit dieser Stoffe erheblich zur Bewältigung des Klimawandels bei.“
[note Das Montrealer Abkommen wurde bis heute von 197 Vertragsparteien unterzeichnet. Die Produktion ozonschichtschädigender Substanzen ging infolgedessen um 99 Prozent zurück. Dies hat dazu geführt, dass sich das Ozonloch inzwischen langsam wieder schließt. Das Protokoll trägt zudem weltweit zum Gesundheitsschutz bei. Ohne diese Maßnahmen könnte es bis 2030 jährlich zwei Millionen mehr Hautkrebsfälle geben.
Dem Gründungsbeschluss des Montrealer Protokolls vom 16.o9.1987 waren kontroverse wissenschaftliche Diskussionen vorangegangen. Bereits 1974 hatten Wissenschaftler die These vertreten, dass die FCKW geeignet seien, die Ozonschicht zu schädigen. Für diese bahnbrechende Entdeckung wurden sie später mit dem Chemie-Nobelpreis ausgezeichnet. Diese These war zunächst von vielen Seiten angezweifelt worden. Erst im Herbst 1985 konnte erstmalig messtechnisch der Abbau der Ozonschicht belegt werden.]
Recht schnell wurde erkannt, dass die ursprünglichen Regelungen, die noch keine vollständigen Verbote vorsahen, nicht ausreichten, um das rapide Schwinden der Ozonschicht zu verhindern. Das Protokoll wurde deshalb schrittweise immer weiter verstärkt.
Auch immer mehr Staaten schlossen sich ihm an, so dass mittlerweile alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen das Protokoll und seine bisherigen Änderungen ratifiziert haben. Derzeit steht die im Oktober 2016 beschlossene Änderung von Kigali zur Ratifikation an, mit der die Aufnahme von vielfach als Ersatz für die ozonschichtschädigenden Stoffe eingesetzten teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in das Protokoll geregelt wird. Deutschland hat die verfassungsrechtlichen Grundlagen hierfür bereits geschaffen.
1994 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 16. September, den Tag der Zeichnung des Protokolls, zum „Tag der Ozonschicht“ um damit die Bedeutung des Schutzes der Ozonschicht für das Leben auf der Erde ins Bewusstsein der Menschen zu rücken. Am Vortag des 30. Jahrestages des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht starten die kanadische Umweltministerin Catherine McKenna und die Exekutivsekretärin des Protokolls, Tina Birmpili, in Montreal zur Feier dieses Ereignisses die weltweite Kampagne „Ozoneheroes„.
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