Kaum Hoffnungen auf fallende Strompreise
Die Ökostrom-Umlage fällt – laut einer Medienmitteilung der Bundesregierung – im kommenden Jahr „etwas geringer“ aus: Sie beträgt dann 6,792 ct/kWh. Im Vergleich zu diesem Jahr sinke die Umlage für Strom aus Windkraft und Sonne um 1,3 Prozent. Das hätten die vier Netzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW mitgeteilt (Solarify berichtete).
Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien geht damit erst zum zweiten Mal seit der Einführung im Jahr 1998 zurück. Der Rückgang ist allerdings so gering, dass sich Haushaltskunden kaum Hoffnungen auf fallende Strompreise machen können.
Übertragungsnetzbetreiber legen EEG-Umlage fest
Die EEG-Umlage wird als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, den Energiekonzerne zahlen müssen, desto höher die Umlage. Um die Höhe der EEG-Umlage festzulegen, schätzen die Übertragungsnetzbetreiber, welche Einnahmen und Ausgaben sich für sie für das folgende Jahr ergeben: wie viel Geld sie voraussichtlich im darauf folgenden Jahr an die Erzeuger von Ökostrom zahlen müssen und welche Summe sie für diese Energie an der Strombörse bekommen. Auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Ausgleichsmechanismus-Verordnung legen die Netzbetreiber die Umlage fest und veröffentlichen sie dann Mitte Oktober.
Netzstabilisierende Maßnahmen kosten
Hauptkostentreiber sind sogenannte netzstabilisierende Maßnahmen. Sie sind nötig, weil immer mehr Wind- und Sonnenstrom ins Netz drängt. Die Stromerzeugung aus diesen Quellen ist nur schwer kalkulierbar und erfordert kostenträchtige Ausgleichsmaßnahmen. Immer wieder müssen die Unternehmen in den laufenden Netzbetrieb eingreifen, Reservekraftwerke einschalten und Windparks abregeln. Allein im vergangenen Jahr hat Tennet für netzstabilisierende Maßnahmen 660 Millionen Euro ausgegeben. Im ersten Halbjahr 2017 ist der Aufwand für netzstabilisierende Maßnahmen noch einmal deutlich gestiegen.
Zur Zeit stehen sie für 60 Prozent der Netzentgelte, 25 Prozent entfallen auf Investitionen für den Netzausbau. Laut Energiewende-Index der Firma McKinsey haben sich die Kosten für netzstabilisierende Maßnahmen seit 2014 auf nunmehr 7,34 €/MWh verdoppelt. „Ein erheblicher Teil der EEG-Umlage besteht aus Kosten, die nicht über die Stromkunden getragen werden müssen – wie etwa die Ausnahmen für Industriebetriebe oder die Technologie-Entwicklungskosten für Offshore-Windkraft und Solar-Energie“, sagte Patrick Graichen von der Initiative „Agora Energiewende“ Ende September in Berlin.
EEG-Umlage hat sich stabilisiert
Bei ihrer Einführung vor 17 Jahren betrug die Umlage, die die Verbraucher über die Stromrechnung bezahlen, 0,19 ct/kWh Strom. Seither stieg sie von Jahr zu Jahr. Besonders hoch fielen die Anstiege von 2010 auf 2011 und von 2012 auf 2013 aus. Deshalb hat die Bundesregierung das EEG im Jahr 2014 novelliert. So sank die Umlage 2015 erstmals, und zwar von 6,24 ct auf 6,17 ct. 2016 betrug sie 6,35 ct/kWh, im laufenden Jahr 6,88 ct.
Durch das EEG 2017 wird die Vergütung für den erneuerbaren Strom nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Ende Juni hat der Bundestag die schrittweise, bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries erklärte: „Die Reform der Netzentgelte verringert regionale Unterschiede und schafft mehr Verteilungsgerechtigkeit. Für die Akzeptanz des Projekts Energiewende ist eine faire Verteilung auf alle Schultern entscheidend.“
[note Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
- Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb und sonstige Kosten und Marge (insgesamt 20,5 Prozent);
- Steuern (23,2 Prozent): diese beinhalten Mehrwertsteuer (16 Prozent) und Stromsteuer (7,2 Prozent);
- Nettonetzentgelt (22,4 Prozent);
- Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung (2,9 Prozent)
- Abgaben/Umlagen:
- Konzessionsabgabe (5,7 Prozent);
- Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) (22,4 Prozent);
- Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG (1,6 Prozent);
- Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung (1,3 Prozent);
- Umlage Offshore-Haftung (0,1 Prozent).
(Quelle: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2016, S. 232)]
->Quelle: bundesregierung.de/oekoumlage-sinkt