Braunkohlestrom klimaschädlichste Energieerzeugungsart
Um Deutschlands Klimaziel 2020 zu erreichen, sollten kurzfristig die ältesten und ineffizientesten Braunkohlekraftwerke stillgelegt und die Stromproduktion von Kohlekraftwerken, die älter als 20 Jahre sind, gedrosselt werden. Deutlich weniger Strom aus Braun- und Steinkohle kann dazu beitragen, das deutsche Klimaschutzziel, den deutschen Treibhausgasausstoß im Jahr 2020 auf 750 Millionen Tonnen zu begrenzen. Gleichzeitig müssen auch die Erneuerbaren Energien stärker ausgebaut werden. Das zeigt ein neues Thesenpapier des Umweltbundesamtes (UBA), das am 14.11.2017 veröffentlicht wurde.
Das UBA schlägt kurzfristig zwei Maßnahmen vor:
Zum einen sollten Braun- und Steinkohlekraftwerke, die älter als 20 Jahre sind, nur noch ein Strombudget von maximal 4.000 Volllaststunden pro Anlage pro Jahr produzieren dürfen.
Zum anderen sollten die ältesten und ineffizientesten Braunkohlekraftwerke stillgelegt werden, und zwar Kapazitäten in Höhe von mindestens 5 GW. Diese Stilllegungen sollten zusätzlich zu den bereits geplanten Stilllegungen erfolgen. Beide Maßnahmen seien die kostengünstigsten und am schnellsten umsetzbaren, um bis 2020 noch eine nennenswerte Reduktion des Treibhausgasausstoßes in der Energiewirtschaft zu erzielen, so die Behörde.
Nach Berechnungen des UBA könne die Energiewirtschaft bereits mit der Begrenzung der Stromproduktion ihre Treibhausgas-emissionen um mehr als die geforderten 40 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 senken. Zusammen mit der Stilllegung von weiteren 5 GW Braunkohlekraftwerken und einem etwas stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien könnten bereits bis 2020 etwa 50 bis 65 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart werden. Damit könnten die Lücke, die zu unserem 40-Prozent-Ziel noch fehlt, zu einem Großteil geschlossen werden.
Auch für das Ziel im Jahr 2030 sei eine schnelle Reduktion der Kohleverstromung wichtig. – Denn bis 2030 soll der gesamte Ausstoß Deutschlands nur noch 543 bis 562 Millionen Tonnen CO2-Äquivaliente betragen. – Das gehe nur, wenn die Energiewirtschaft einen großen Teil der Reduktion trage.
[note Nach dem Klimaschutzplan der Bundesregierung dürfen die Kraftwerke 2030 nur noch 175 bis 183 Millionen Tonnen CO2-Äquivaliente pro Jahr ausstoßen (minus 61 bis 62 Prozent ggü. 1990). Zum Vergleich: 2015 waren es noch 347 Mio. Tonnen in der Energiewirtschaft. Daher sollte nach dem Atomausstieg 2022 eine weitere sukzessive Stilllegung von älteren bzw. ineffizienten Braun- und Steinkohlekraftwerke erfolgen und so die verbleibende Gesamtleistung auf maximal 19 GW reduziert werden.]
Versorgung gesichert
Das Papier des UBA macht klar: Die Versorgungssicherheit in Deutschland bleibt durch die vorgeschlagenen Maßnahmen bestehen. Gleichzeitig muss jedoch die Energie aus Wind und Sonne deutlich schneller ausgebaut werden als bisher geplant. Die aktuellen Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reichen bei weitem nicht aus, um mit einem beschleunigten Kohleausstieg Schritt zu halten. Hierfür müssen die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik kurzfristig auf mindestens 4 GW/a (Brutto), und auf 1 GW/a bei der Windenergie auf See angehoben werden. Nur damit können den Akteuren Planungssicherheit und zukunftsfähige Perspektiven ermöglicht werden, denn ab Mitte der nächsten Dekade werden weitere Anhebungen notwendig.