Neue Förderung von solarem Mieterstrom jetzt auch von der EU-Kommission genehmigt
Die Europäische Kommission hat am 20.11.2017 die Förderung solar erzeugten Mieterstroms beihilferechtlich genehmigt. Nachdem der Bundestag die Förderung bereits im Sommer beschlossen hat, kann sie jetzt starten. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) rechnet nun mit einem deutlich wachsenden Mieterinteresse an lokal erzeugten Solarstromangeboten. Auch aufgrund deutlich gesunkener Erzeugungskosten ließen sich diese oft preiswerter anbieten als konventionelle Stromtarife.
Allein in den 20 größten deutschen Städten gibt es ein Potenzial von ca. 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden. Rund 1,4 Millionen Mieter könnten damit preiswerten Solarstrom beziehen. Das ist das Kernergebnis einer Potenzialanalyse für solaren Mieterstrom, die der BSW erst kürzlich gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), dem Deutschen Mieterbund (DMB) sowie dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD) vorgestellt hatte.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar): „Jetzt geht es endlich los mit dem Mieterstrom in Deutschlands Metropolen. Stark gesunkene Photovoltaik-Preise und das neue Mieterstromgesetz der Bundesregierung machen dies möglich. Wir beobachten am Markt eine stark wachsende Zahl an Akteuren, die aus den Startlöchern kommen und Mieterstromprojekte umsetzen wollen. Neben Wohnungsbaugesellschaften legen wir insbesondere auch Stadtwerken das neue Geschäftsmodell zur Kundenbindung sehr ans Herz.“
Weitere Informationen zum Thema Mieterstrom und die neue Förderung bietet das Infoportal www.sonne-teilen.de, das u.a. mit Unterstützung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und der Intersolar Europe betrieben wird.
[note Hintergrund
Beim PV-Mieterstrom handelt es sich um Strom, der auf einem oder mehreren Gebäuden durch Solarenergie erzeugt und im Wege der Direktvermarktung an die Bewohner geliefert wird. Da dieser Strom ohne Nutzung eines allgemeinen Versorgungsnetzes zu den Kunden gelangt, enthält der Preis keine staatlichen Abgaben wie Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, KWK-Umlage oder Stromsteuer. Die Mehrwertsteuerpflicht und die volle EEG-Umlage von derzeit rund 7 Cent je Kilowattstunde gelten jedoch auch für solaren Mieterstrom.
Um die Wettbewerbsfähigkeit von PV-Mieterstrom zu erhöhen und den solaren Ausbau in den Städten zu fördern, garantiert das neue Mieterstromgesetz den Betreibern von PV-Mieterstromanlagen in Abhängigkeit von der Größe der Anlage und dem aktuellen EEG-Einspeisetarif einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent/kWh. Förderfähige Anlagen sind jedoch auf 100 kWp begrenzt. Der jährliche Mieterstromzubau wurde auf eine Leistung von 500 MWp gedeckelt. Auch ein Höchstpreis für PV-Mieterstrom wurde vom Gesetzgeber festgelegt. Er muss mindestens 10 Prozent unter dem am jeweiligen Ort geltenden Grundversorgungstarif liegen.]
->Quelle: Solarwirtschaft.de/weg-frei-für-solaren-mieterstrom