Ausbau der Windenergie
Der Bundesrat hat am 02.02.2018 einen Antrag Niedersachsens zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beraten und in die Fachausschüsse überwiesen. Um Fehlentwicklungen beim Ausbau der Onshore-Windenergie zu verhindern, hat die Länderkammer zudem beschlossen, einen Gesetzentwurf – auf Antrag Nordrhein-Westfalens, TOP 2b – Drs. 3/18(B) – zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen.
Niedersachsen möchte das Ausschreibungsvolumen für Windanlagen an Land einmalig für das Jahr 2018 um 2.000 Megawatt erhöhen. Zudem sollen bisher bestehende Sonderregelungen für Bürgergesellschaften für die Jahre 2018 und 2019 ausgesetzt werden. Damit will Niedersachsen die zu erwartende Ausbaulücke bei der Realisierung von Windenergieprojekten in 2019 und 2020 schließen und den Verlust von Arbeitsplätzen verhindern.
Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften
Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, wurden Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften eingeführt: Sie durften in den bisherigen Ausschreibungen bereits vor der Erteilung einer Anlagengenehmigung ein Gebot abgeben und erhielten dann eine um zwei Jahre längere Realisierungsfrist. Diese als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde allerdings in der Praxis zur Regel. Niedersachsen fürchtet daher für die Jahre 2019 und 2020 eine „Zubaulücke“ und schlägt vor, dass in den nächsten beiden Jahren nur Projekte mit vorhandener Anlagengenehmigung an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen.
Verlässlichkeit für kontinuierlichen Ausbau
Das Land warnt vor einem „industriepolitischer Fadenriss“ und damit einem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze – nicht nur in Norddeutschland. In den drei Ausschreibungsrunden des Jahres 2017 hätten Gebote von Bürgergesellschaften, die ohne Genehmigung abgegeben worden seien, jeweils mehr als 90 Prozent des Zuschlagsvolumens erhalten, heißt es in der Entwurfsbegründung. Erforderlich sei jedoch vor allem Verlässlichkeit für einen weiteren kontinuierlichen Ausbau. Mit dem vorgeschlagenen Sonderausschreibungskontingent soll die zu erwartende Ausbaulücke 2019 und 2020 kompensiert werden. Zugleich werde damit auch der Handlungslücke bei der Erreichung der nationalen Klimaziele für 2020 begegnet.
Ausschreibungen für Windkraftprojekte ändern
Zum gleichen Thema, vor allem um Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie an Land verhindern, hat der Bundesrat am 02.02.2018 beschlossen, einen Gesetzentwurf – auf Antrag Nordrhein-Westfalens, TOP 2b – Drs. 3/18(B) – zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen.
Ausnahme wurde zur Regel
Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, erhielten Bürgerenergiegesellschaften Privilegien: Sie können sich z.B. ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhalten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies hat im Jahr 2017 dazu geführt, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde damit zur Regel. In der Praxis kamen dabei allerdings einige wenige Projektierer zum Zuge, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten. Dies führe zu wirtschaftlichen Verwerfungen bei nicht-privilegierten Windanlagenherstellern, kritisiert der Bundesrat. Er fordert, die Privilegien daher für eineinhalb Jahre auszusetzen.
Ausbaulücke verhindern
Außerdem befürchtet der Bundesrat, dass es zu einer Ausbaulücke kommt, wenn die Bürgerenergiegesellschaften von der verlängerten Frist zur Realisierung der Projekte Gebrauch machen. Daher fordert er eine Reduzierung der Realisierungsfrist und die schrittweise Erhöhung der Ausschreibungsvolumen auf bis zu 1650 Megawatt in 2018. Mit einer Verrechnung dieser zusätzlichen Mengen ab dem Jahr 2022. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Bundesregierung rechnet mit Fehlentwicklungen bei Bürgerenergiegesellschaften
Die Bundesregierung rechnet derweil – so der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“ – damit, dass es bei mit Sonderregelungen bedachten Bürgerenergiegesellschaften zu Fehlentwicklungen kommt. So sei etwa zu erwarten, dass es wegen der hohe Zuschlagsquote solcher Gesellschaften bei Windenergie-an-Land-Ausschreibungen länger dauere, bis Projekte realisiert würden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/541) auf eine Kleine Anfrage (19/382) der Fraktion Die Linke. Bürgerenergiegesellschaften genießen längere Umsetzungsfristen und können Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz später einholen. „Es liegen bisher keine Erfahrungswerte zur Realisierungswahrscheinlichkeit von bezuschlagten Projekten ohne Genehmigung vor“, erklärt die Bundesregierung.
Die Akteursvielfalt an sich sei gleichwohl nicht gefährdet, nur weil sich so viele Bürgerenergiegesellschaften beteiligen. Den Angaben nach entfielen 93 Prozent der Zuschläge in den drei Ausschreibungsrunden Wind an Land 2017 auf Bürgerenergiegesellschaften. Indes habe der Bundestag im Sommer kurzfristig entschieden, im Zusammenhang mit dem Mieterstrom-Gesetz nur mehr Bürgerenergieprojekte mit einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuzulassen. Beide Modalitäten sollten zu einem späteren Zeitpunkt miteinander verglichen werden. Die Fraktion Die Linke hatte ihre Anfrage mit Medienberichten begründet, wonach Sonderregelungen bei Ausschreibungen zu Windenergie-Projekten eher ein „Einfallstor für einen Missbrauch der Bürgerenergie-Definition bieten“ als Akteursvielfalt am Markt zu fördern.
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