Aus Bäumen wird Strom und Wärme produziert
Das Umweltbundesamt warnte am 09.01.2018 davor, Bioenergie in der EU mit der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zunehmend weiter zu nutzen, denn der Klimaschutz profitiere davon nur minimal oder werde sogar negativ beeinflusst. Hintergrund sind die zu schwachen Klimaschutzkriterien für Energie aus Biomasse, die dazu führen könnten, dass Klimaschutz nur auf dem Papier betrieben wird.
Kaminholz – Foto © Veronika Neukum für Solarify
Der Grund: Das Ziel der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Bioenergie verstärkt zu nutzen, um bis 2030 das anvisierte Ziel von 27 Prozent Erneuerbarer Energien zu erreichen, droht, mit einer Intensivierung der Waldbewirtschaftung einherzugehen. Für den Klimaschutz kann das aber ein gravierendes Problem sein: Wer viel Biomasse verbrennt, müsste diese CO2-Freisetzung eigentlich in anderen Bereichen kompensieren, bis seine CO2-Emissionen durch einen Neuaufwuchs wieder ausgeglichen sind. Statt dies vorzusehen wird in der Berechnungsmethodik der Novelle jedoch eine verbleibende CO2-Schuld aus der forstlichen Intensivierung schlicht aus den Berechnungen ausgeschlossen. So riskiert die Novelle umwelt- und klimapolitische Ziele zu verfehlen, obwohl auf dem Papier alles im grünen Bereich zu sein scheint.
Denn die Emissionen aus dem Wald werden in der Landnutzungs-Verordnung (LULUCF-VO*) bei der Erreichung des EU 40% THG-Minderungsziels bis 2030 zwar berücksichtigt, doch die dafür beschlossenen komplexen Regeln erlauben es den Mitgliedsstaaten, bis 2030 insgesamt bis zu 369 Millionen Tonnen CO2 unter den Teppich zu kehren (vorausgesetzt es gibt in der EU einen entsprechenden Überschuss an Gutschriften). Der Anreiz für die einzelnen Mitgliedsstaaten, die CO2-Bindung im eigenen Wald möglichst hoch zu halten, ist somit gering. Noch schlimmere Folgen kann es haben, wenn die Emissionen in andere Länder verlagert werden, wo (stringente) Regelwerke nicht garantiert sind. Es besteht also die Gefahr, dass der europäische Energieholz-Hunger eine CO2-Schuld in Wäldern außerhalb der EU verursacht. Mit einer zusätzlichen Biomasse-Förderung und den unzureichenden Regeln zur Kompensation könnte die EU mit der Bioenergie dem Klima einen Bärendienst erweisen.
Das UBA empfiehlt daher, dass alle Emissionsquellen bei der Beurteilung der Klimaschutzleistung von Bioenergie konsequent berücksichtigt werden. Dazu zählt auch die CO2-Schuld durch Intensivierung der Waldbewirtschaftung.
*) LULUCF (= Land Use, Land-Use Change, and Forestry – „VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft -LULUCF- in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“) bezeichnet Emissionen und Senken (das heißt CO2-Einbindungen) durch Wälder und Böden, die durch Menschen verursacht werden. Bisher werden Emissionsminderungen und Senkenverbesserungen im LULUCF-Sektor im Rahmen der europäischen 2020-Klimaziele nicht angerechnet. Die Mitgliedstaaten sind auf EU-Ebene lediglich verpflichtet, über Emissionen, Senken und Maßnahmen Bericht zu erstatten. Im Juli 2016 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung veröffentlicht, um den Sektor vollständig in den EU-Klimaschutzrahmen bis 2030 zu integrieren. Demnach soll der LULUCF-Sektor neutral sein, das heißt es dürfen keine Nettoemissionen entstehen. Für die Mitgliedstaaten besteht jedoch die Möglichkeit, Netto-Lastschriften durch den Einkauf von Netto-Gutschriften anderer Mitgliedstaaten oder die Übertragung von Emissionsrechten aus anderen Sektoren auszugleichen. Der Vorschlag sieht weiterhin eine Verbesserung der Anrechnungsregeln für die Erfassung von Emissionen und Entnahmen im Sektor sowie regelmäßige Erfüllungskontrollen der Mitgliedsstaaten vor (nach: bmub.bund.de/eu-klimapolitik und https://en.wikipedia.org/wiki/Land_use,_land-use_change,_and_forestry)
->Quellen: