EU stuft EEG als staatliche Beihilfe ein
EU-Wettbewerbskommissar Almunia greift das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an. Er will die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten nicht länger dulden und droht den betreffenden Unternehmen, gar mit der Rückzahlung schon gezahlter Befreiungen. Das steht in einem Vermerk aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der dem Handelsblatt (29.11.2012) vorliegt. Er dokumentiert ein Gespräch von Beamten aus dem Umwelt- und Wirtschaftsministerium mit Kollegen aus der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission.
Die Brüsseler Beamten sollen dabei ihren Plan mitgeteilt haben, „dass sie das EEG insgesamt“ als staatliche Beihilfe qualifizieren wollten. Diese Neubewertung werde unter anderem mit der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs begründet. Schon früher hat die Kommission einzelne Aspekte der deutschen Energiepolitik kritisch betrachtet, jedoch nicht das EEG insgesamt. Dies könnte schwerwiegende Folgen für das Fortbestehen des Gesetzes haben. Den Almunias Vorgehen kann bedeuten, dass das Gesetz dann dem Beihilfe-Notifizierungs-Verfahren unterworfen wäre.
Die Neubewertung könne für die Bundesregierung die geplanten Korrekturen des EEG beträchtlich erschweren. Zudem spielt sie Gegnern des Gesetzes in die Hand, die das EEG ganz abschaffen und durch ein Quotenmodell ersetzen wollen.
Es handele sich nach Auffassung der Wettbewerbskommission bei den nicht gezahlten Netzentgelten um „staatliche Mittel“, die den begünstigten Unternehmen zugute kämen. Im Vermerk an das Wirtschaftsministerium heißt es weiter, dass die Netzentgelte nachträglich zurückgefordert werden könnten. Dabei handele es sich allein im Jahr 2012 um 300 Millionen Euro. Auch in einem Verfahren des Oberlandesgerichtes Düsseldorf sei dies kürzlich überprüft worden. Zu diesem Zeitpunkt habe die EU-Kommission allerdings noch nicht eindeutig Stellung bezogen. Dies werde sie jetzt nachholen. Das formelle Beihilfeverfahren werde nun am 5. Dezember eröffnet.
->Quellen: www.photovoltaik.eu; www.handelsblatt.com