Klimawandel-Bericht gemäß COP21 nicht vorgelegt
Eine Gruppe von Umweltschützern vom Center for Biological Diversity (CBD), einem gemeinnützigen Verein mit Sitz in Arizona, hat am 13.03.2018 die US-Regierung verklagt, weil sie Aufzeichnungen nicht freigegeben hatte, die hätten belegen können, warum sie ihren dem Welt-Klimapakt zufolge fälligen Bericht nicht eingereicht hat. Denn im Pariser Abkommen COP21 haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen, in dem einerseits die Treibhausgasemissionen und andererseits die Maßnahmen, den globalen Temperaturanstieg „weit unter“ 2° C zu halten, aufgeführt sind.
Ihr neuester Bericht hätte bis zum 01.01.2018 bei der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen eingereicht werden müssen – der Hüterin des Pariser Abkommens – schreibt Sebastien Malo auf der Webseite der gemeinnützigen Thomson Reuters Foundation. „Dies ist ein kritischer Bericht, den die Welt braucht“, sagte Jean Su, Anwältin der CBD, per Telefon der Thomson Reuters Foundation – die USA hätten am 31.12.2015 ihren letzten Zweijahresbericht vorgelegt.
Die beim Bundesgerichtshof im District of Columbia eingereichte Klage besagt, das US-Außenministerium habe durch seine Weigerung, die Anfrage des COP21-Zentrums nach Berichten zu beantworten, Transparenz und Verwaltungsgesetze verletzt. Für das Außenministerium selbst erklärte eine Sprecherin, man gebe „keine Kommentare zu Angelegenheiten im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten“ ab.
Es war die jüngste von grünen Anwälten ergriffene rechtliche Maßnahme, um gegen die Bemühungen der Regierung von US-Präsident Donald Trump vorzugehen, ihre Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels zu minimieren und Umweltvorschriften zurückzudrängen. Die Klage folgt einer Anfrage der CBD vom Februar nach Informationen im Rahmen eines US-amerikanischen Transparenzgesetzes über den Bericht.
In ihrer Beschwerde sagt die CBD, die Vereinigten Staaten hätten gegen den Freedom of Information Act und den Administrative Procedure Act verstoßen, indem sie es versäumt hätten, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um Informationen über den Status des Berichts zu übermitteln. Die Klage fordert das Gericht auf, das Auswärtige Amt zu beauftragen, „vernünftig kalkulierte Nachforschungen durchzuführen, um die Datensätze zu finden“, die mit der Informationsanfrage der CBD zusammenhängen, die 1,6 Millionen Mitglieder und Unterstützer hinter sich sieht.
Trumps „Klimaschwindel“
Trump hat bereits früher gesagt, dass er den Klimawandel für einen Schwindel hält. Trump hatte im vergangenen Jahr seinen Plan angekündigt, sich aus dem wegweisenden Abkommen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung zurückzuziehen, das 2015 in Paris von fast 200 Nationen erreicht wurde. Es wird jedoch erwartet, dass der Rückzugsprozess mindestens drei Jahre dauern wird – das bedeutet, dass das Land weiterhin Vertragspartei des Abkommens bleibt. Wissenschaftlicher Konsens ist längst, dass der Klimawandel mit verheerenden Folgen wie extremen Wetterbedingungen, steigendem Meeresspiegel und häufigeren, stärkeren Stürmen weitgehend vom Menschen verursacht wird.
[note Bericht von Sebastien Malo @sebastienmalo, redigiert von Robert Carmichael, Thomson Reuters Foundation, gemeinnütziger Arm von Thomson Reuters, der humanitäre Nachrichten, Frauenrechte, Menschenhandel, Eigentumsrechte, Klimawandel und Widerstandsfähigkeit bereitstellt. (http://news.trust.org)]
->Quellen: