EU auf dem Weg zum Energiepaket

Effizienz und Lastenteilung

Am 17.04.2018 verabschiedete das Europaparlament in Straßburg eine Reihe wichtiger Energiegesetze – „ein kleiner Schritt der EU auf dem Weg zum Clean Energy Package, schreibt Sam Morgan auf EURACTIV.com in der Übersetzung von Tim Steins.

EU-Parlament – Screenshot © europaparlament

1. Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) war laut Morgan der erste der Energievorschläge von 2016, den die Europaabgeordneten mit 546 gegen nur 35 Stimmen durchgewinkt, nachdem sie eine mit dem Rat ausgehandelte Vereinbarung abgesegnet hätten. Der dänische Europaabgeordnete und parlamentarische Dossier-Berichterstatter Bendt Bendtsen, habe diese Übung einfach aussehen lassen: Sein Bericht habe große Zustimmung von allen Seiten erhalten – Bendtsen habe souverän durch den Trilog mit der Kommission und den Staatschefs geführt. Nach der Abstimmung habe Bendtsen erklärt, die neuen Regeln verringerten „unsere Abhängigkeit von importierter Energie, zum Beispiel Öl aus dem Nahen Osten und Gas aus Russland. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Verwirklichung der Energieunion.“

Morgan weiter: „Gebäude verbrauchen 40 Prozent der europäischen Energie. Mit der neuen Richtlinie sind die Mitgliedstaaten nun verpflichtet, langfristige Sanierungsstrategien zu entwickeln, um ihren Gebäudebestand zu ‚dekarbonisieren‘. Weitere Elemente wie Brandschutz und Raumluftqualität kommen im finalen Text ebenfalls vor, wie auch die Bestimmung, dass neue Gebäude auch den Einbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge  vorsehen müssen. Dieser letztgenannte Punkt stellte sich als Hauptstreitpunkt zwischen den drei Institutionen heraus, da die Kommission ursprünglich weitaus mehr Ladesäulen in Neubauten mit Parkplätzen vorgeschlagen hatte.“

Das Enddokument senke jedoch die Anzahl der Ladepunkte und verpflichte die Mitgliedstaaten lediglich, dafür zu sorgen, dass Parkplätze mit Ladeeinrichtungen ausgestattet werden können, indem die notwendigen Leitungen für die elektrische Verkabelung bereitgestellt würden: „Die neuen Regeln werden den Ausbau der Infrastruktur für Elektroautos antreiben – aber das muss auf nachhaltige, marktbasierte Weise geschehen. Ich erwarte, dass diejenigen, die mit der Stromerzeugung für den Transport Geld verdienen, für die Einführung von Ladestationen verantwortlich sind,“ so Bendtsen.

Morgans Kommentar: „Obwohl es beeindruckend ist, wie reibungslos die Gebäudeeffizienz-Richtlinie den Gesetzgebungsprozess durchlaufen hat, haben die meisten Experten bereits zu bedenken gegeben, dass sie erst dann voll wirksam sein wird, wenn die Verhandlungen über die viel umfassendere Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (EER) abgeschlossen sind.“

Folgt: 2. Lastenteilungsverordnung