Koalition bremst wieder bei Erneuerbaren

DUH: „Koalitionsvertrag schon jetzt Makulatur“
Greenpeace: „Klimaschutz verkommt zur Farce“

Das Bundeswirtschaftsministerium will offenbar mit einen Referentenentwurf zur Änderung des EEG, des KWK-Gesetzes und weiterer Bestimmungen im Energierecht das Wachstum sauberen Ökostroms künftig deutlich bremsen. Das im Koalitionsvertrag beschlossene Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen, sollte laut einem ersten Gesetzentwurf des BMWi durch Sonderausschreibungen für Ökostrom erreicht werden. Jetzt sollen weit weniger Kapazitäten für Solar- und Windanlagen ausgeschrieben werden. Auf Drängen der Unionsfraktion wurde der ursprüngliche Vorschlag gestrichen, so pv magazine u.v.a..

Schatten eines Windgeneratoirs auf Fehmarn – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Angesichts sinkender Kosten für Solar- und Windanlagen will die Bundesregierung offenbar die Höchstwerte zur Förderung von Erneuerbaren Energie senken. Demnach sollen Solarfreiflächenanlagen ab 2019 höchstens noch eine garantierte Vergütung von maximal 6,5 ct/kWh erhalten, für Windkraft soll eine Obergrenze von 5,7 ct/kWh gelten. Der Entwurf mit Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), am KWK-Gesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz soll am 09.05.2018 im Kabinett vorgelegt werden.

Vergeblich sucht man in dem 67-seitigen EEG-Referentenentwurf die Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft an Land, auf die sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt hatten. Immerhin jeweils zwei Gigawatt pro Technologie für 2019 und 2020 versprach die neue Regierung, um so die Lücke zu den Klimazielen 2020 doch noch ein bisschen zu schließen. „Doch anscheinend wird dieses Versprechen nun in den internen Auseinandersetzungen zermahlen.

Aus der Union heißt es, die Sonderausschreibungen kämen irgendwann später. Dies will die Branche aber nicht einfach hinnehmen,“ so Sandra Enkhardt auf pv magazine.  „Aus Sicht der Erneuerbare-Energie-Branche gibt es keinen fachlichen Grund, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen jetzt wieder in Frage zu stellen. Zudem bieten die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Sonderausschreibungen für Onshore-Wind und Photovoltaik der Industrie die überfällige Planungssicherheit, auf die nicht länger gewartet werden kann“, erklärt Peter Röttgen, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), auf Enkhardts Nachfrage.

Greenpeace-Energieexperte Andree Böhling warnt vor drohender Politikverdrossenheit: „Die Union ist dabei, die einzige konkrete Klimaschutzmaßnahme des Koalitionsvertrags schon nach sechs Wochen zu meucheln. Wer so fahrlässig mit politischen Versprechen umgeht, darf sich über wachsende Politikverdrossenheit nicht wundern. Nur wenn die Bundesregierung die vereinbarten Sonderausschreibungen für Wind- und Sonnenstrom noch vor dem Sommer verabschiedet, lassen sich die anvisierten CO2-Einsparungen bis zehn Millionen Tonnen bis 2020 erreichen. Ohne den versprochenen Ausbau der Erneuerbaren, verkommt Klimaschutz in der großen Koalition zu einer großen Farce.“

Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte die geplante Verabschiedung vom Ausbauziel für Erneuerbare Energien 2020 scharf als „fatales Signal“: Die Bundesregierung sieht im EEG-Referentenentwurf keine Sonderausschreibungen mehr für Wind- und Solarenergie vor. Schon zu Beginn der neuen Legislaturperiode werde auch das Minimalziel einer CO2-Reduktion um acht bis zehn Millionen Tonnen bis 2020 mittels Wind- und Solarstrom aufgegeben. „Die Sonderausschreibung für zusätzlichen Wind- und Photovoltaikstrom war ein Deal, um wenigstens die größten Versäumnisse beim Klimaschutz etwas zu reduzieren“, sagt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. „Davon bleibt in dem jetzigen Vorschlag nichts mehr übrig. Der jetzige Referentenentwurf ist kein gutes Omen für die Zukunft des Klimaschutzes. Wir fordern das Parlament auf, diesen Entwurf entschieden zurückweisen.“

Weil das ursprüngliche Klimaschutzziel bis 2020 nicht nicht erreicht wird, hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart, 2019 und 2020 eine Sonderausschreibung von je 4000 Megawatt Wind und Solarstrom durchzuführen.

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