Der europäischen Gerichtshof weist die österreichische Klage gegen die Beihilfe-Entscheidung der EU-Kommission zum britischen Atomkraftwerksneubau Hinkley Point C ab
Das Gericht der Europäischen Union (EuGH) hat eine Klage Österreichs gegen Beihilfen der britischen Regierung zu dem neuen Atomkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen, die die EU-Kommission im Oktober 2014 genehmigt hatte. Worum geht es in der Klage? Eine der Beihilfen besteht darin, dass Großbritannien den AKW-Betreibern einen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt hatte. Dieser Einspeisetarif bedeutet bis zu 1,6 Milliarden Euro Subventionen im Jahr. Nicole Weinhold erklärte in ERNEUERBARE ENRGIEN am 14.07.2018 die Hintergründe dieser heiklen Geschichte.
Österreich hatte mit Unterstützung Luxemburgs unter anderem angeführt, die Förderung der Nuklearenergie sei kein Ziel von „gemeinsamem“ Interesse. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die Entscheidung der Europäischen Kommission über Beihilfen Großbritanniens für den Reaktorneubau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point für zulässig zu erklären, kommentiert Rebecca Harms, energiepolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament: „Der Euratom-Vertrag ist ein Relikt aus der Vergangenheit und verschafft der Hochrisikotechnologie Atomkraft mit Milliardensubventionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil.“ Der Euratom-Vertrag passe nicht zu den europäischen Anforderungen an saubere Energie und fairen Wettbewerb. „Wir müssen die Wettbewerbsverzerrung auf dem europäischen Energiemarkt beenden, den Euratom-Vertrag reformieren und auf die Energiewende setzen.“
Die Grüne Bundestagsabgeordnete kommentiert, mit dem Urteil sei die Atomhörigkeit in der Europäischen Union zementiert worden. „Ein schwarzer Tag für die Energiewende in Europa. Atomwillige Länder können nun beruhigt nachziehen und sich auf wohlwollende Entscheidungen für horrende und völlig absurde AKW-Beihilfen verlassen“, so Kotting-Uhl. Die heute schon tatsächlich viel günstigeren erneuerbaren Energien durch dieses Urteil ins Hintertreffen geraten. „Die Bundesregierung hat Österreich und Luxemburg im Regen stehen gelassen. Das mindeste, was sie jetzt tun muss, ist vehement gegen die Sonderstellung von Atomkraft zu kämpfen: Die Privilegierung von Atomkraft durch den Euratom-Vertrag muss endlich beendet werden.“ Die Bundesregierung müsse auf die Neuausrichtung des Vertrags drängen. – Nicole Weinhold –