Bundesregierung setzt erweiterte Vorgaben des Londoner Protokolls zum Schutz der Meere umDeutschland untersagt bestimmte Formen des marinen Geo-Engineerings zu kommerziellen Zwecken
Die sogenannte Meeresdüngung wird im deutschen Hoheitsgebiet nur noch zu Forschungszwecken erlaubt und dies nur unter strengen Auflagen. Dies gilt auch für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für deutsche Schiffe. Dazu hat das Bundeskabinett am 01.08.2018 ein von der Bundesumweltministerin eingebrachtes Ratifizierungsgesetz zu Änderungen des sogenannten Londoner Protokolls, ein Umsetzungsgesetz sowie den Entwurf einer Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings beschlossen. Beim Geo-Engineering geht es um großräumige technische Maßnahmen, um den CO2-Gehalt der Atmosphäre künstlich niedrig zu halten oder zu senken. Als „Meeresdüngung“ bezeichnet man Maßnahmen, die zum Beispiel das Algenwachstum im Meer stimulieren.
Will man zur Meeresdüngung forschen, muss man nun ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Es sieht strenge Voraussetzungen und Auflagen vor. Nachteilige Umweltauswirkungen müssen ausgeschlossen werden können. Eine kommerzielle Nutzung der Meeresdüngung ist ausgeschlossen. So legt es das London-Protokoll über die Verhütung von Meeresverschmutzungen fest, was auch auf eine deutsche Initiative zurückgeht.
Gleichzeitig enthält es eine Rahmenregelung, um weitere marine Geo-Engineering-Techniken mit möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu erfassen und ebenfalls streng zu regulieren. Bisher haben erst zwei Mitgliedstaaten des London-Protokolls die Änderungen ratifiziert. Durch die Ratifizierung Deutschlands und die Umsetzung ins deutsche Recht wird international ein Signal gesetzt, dass Deutschland weiterhin keine Meeresdüngung zu kommerziellen Zwecken will und auch die Forschung auf diesem Gebiet nur unter strengen Voraussetzungen erlauben wird.
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