WLTP und Halogenlampen-Verbot

Neuregelungen im September 2018

Für die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen gilt laut einer Medienmitteilung der Bundesregierung ab 01.09.2018 das neue Abgasprüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure – deutsch: weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren). Und: Halogenlampen dürfen ab sofort nicht mehr hergestellt werden.

Verkehr

Neu zuzulassende Pkw werden seit dem 01.09.2018 mit dem neuen Verfahren WLTP  auf ihre Abgaswerte überprüft. Das Verfahren soll realistischere Werte über die Abgasemissionen eines Fahrzeugs geben. An der Berechnung der Kfz-Steuer ändert sich grundsätzlich nichts. Sie richtet sich weiter nach dem CO2-Prüfwert und Hubraum. Da aber das neue WLTP-Verfahren in der Regel höhere CO2-Werte liefert, kann sich in vielen Fällen auch die KFZ-Steuer erhöhen. Weitere Informationen beim Bundesfinanzministerium.

Energie

Reflektorhalogenlampen – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Ab dem 01.09.2018 werden Halogenlampen – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr hergestellt. Das Verbot umfasst vor allem die Halogenglühlampen für normale Netzspannung von 230 Volt und mit einem E27- oder E14-Schraubsockel. Restbestände dürfen noch verkauft werden. Bereits seit Herbst 2009 verschwinden ineffiziente Leuchten in Folge der europaweiten „Ökodesign-Richtlinie“ schrittweise vom Markt. Für Verbraucher gibt es inzwischen gute und energieeffiziente Alternativen wie beispielsweise LED- und Energiesparlampen. Weitere Informationen beim Umweltbundesamt.

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