„Historische Trendwende im EEG“
„Die Integration Erneuerbarer Energie in den Markt funktioniert. Das EEG trägt in seiner Funktionsweise dazu bei“, sagt BEE-Geschäftsführer Peter Röttgen am 12.10.2018 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin. Denn, so Röttgen: Im August 2018 hatte die als Beispiel vorgestellte PV-Anlage Wittstock, Watter, eine gleitende Marktprämie in Höhe von null Cent. Das heißt, diese Anlage hat im August kein Geld aus dem EEG-Konto erhalten. Der BEE erwartet, dass dies für Photovoltaik- und künftig auch für Windenergieanlagen immer öfter der Fall sein wird. Fairere Marktpreise im Kontext einer CO2-Bepreisung tragen einen wesentlichen Teil dazu bei, die Vermarktung für Erneuerbare zu erleichtern. Darin sieht sich der BEE bestätigt.
„Die Erneuerbare Energie-Branche hat in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben zur Senkung der Kosten gemacht. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, den Ausbau der Erneuerbaren – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – umzusetzen.“ Dann könnten Erneuerbare auch den erforderlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Kostenrückgang der Erneuerbaren Energien einerseits und die sich erholenden Börsenstrompreise andererseits führen dazu, dass die Differenzkosten der Erneuerbaren Energien bereits sehr deutlich zurückgegangen sind. Der BEE ewartet, dass die Kosten von Photovoltaik und Windenergie auch in den kommenden Jahren weiter sinken werden.
Das EEG spiele für den politisch gewünschten Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit verbunden für die Refinanzierung Erneuerbarer Energie-Anlagen weiterhin eine wichtige Rolle. Das Gesetz ist dabei so konstruiert, dass die Marktprämie sich automatisch in dem Maße reduziert, wie der Marktwert der Erneuerbaren Energien steigt und die Kosten fallen. „Insofern handelt es sich um einen notwendigen Mechanismus, um Innovationen voranzubringen. Dabei übernimmt die gleitende Marktprämie immer stärker die Rolle der Risikoabsicherung“, betont Röttgen. Dies trage dazu bei, dass Risikozuschläge minimiert werden, wodurch der Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich kostengünstiger stattfinden kann.
Hintergrund: Die Photovoltaik-Anlage in Wittstock hatte bei einer Ausschreibung einen Zuschlag in Höhe von 5,42 Cent pro Kilowattstunde (Zuschlagswert = anzulegender Wert) erhalten. Der Marktwert für Photovoltaik-Anlagen betrug im Monat August 5,595 Cent pro Kilowattstunde.
BEE erwartet sinkende EEG-Umlage
Die Höhe der EEG-Umlage 2019 wird zwar erst Montag offiziell verkündet, aber der BEE erwartet eine sinkende EEG-Umlage in Höhe von 6,51 Cent pro Kilowattstunde. Die Bandbreite entspricht dabei 6,4 bis 6,6 ct/kWh. Die Entwicklung geht hauptsächlich auf die gestiegenen Zertifikatspreise für CO2 im Europäischen Emissionshandel zurück. Zudem wirken höhere Beschaffungskosten und der hohe EEG-Kontostand umlagesenkend. „Der Emissionshandel entfaltet in diesem Jahr eine Lenkungswirkung, verbessert die wirtschaftliche Vermarktung der Erneuerbaren Energien und honoriert so die saubere Energieerzeugung. Die Börsenstrompreise erholen sich, die EEG-Umlage sinkt“, kommentierte Röttgen die BEE-Prognose.
Je mehr sich die CO2-Preise den tatsächlichen CO2-Kosten annähern, desto höher steigen die Marktwerte für Erneuerbare Energien und desto mehr sinken die Differenzkosten. Der BEE hatte bereits im vergangenen Jahr Konzepte für eine CO2-Bepreisung im Strom- wie auch im Wärmesektor vorgelegt und sieht sich durch die Entwicklungen dieses Jahres bestätigt. „Ein relevanter Preis für CO2 schafft fairere Marktbedingungen und reduziert das Überangebot der konventionellen Stromerzeugung. Ein höherer CO2-Preis führt automatisch zur Senkung der EEG-Umlage. Der BEE sieht hier weiteren Spielraum.“
Für die Erneuerbare Energie-Branche und den Klimaschutz sei es unerlässlich, dass engagiert und stetig mehr Erneuerbare Energien ausgebaut werden, nicht nur über die Sonderausschreibungen. „Durch die in den vergangenen Jahren deutlich gesunkenen Gestehungskosten ist der Ausbau günstiger Neuanlagen für die EEG-Umlage kein relevanter Faktor mehr. Heutige Erneuerbare Energie-Anlagen sind bereits kostengünstiger als konventionelle.“
Darüber hinaus verweist der BEE nochmals darauf, dass die Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung (Industrieprivilegien) künftig aus dem Bundeshaushalt erfolgen solle. Dies würde die EEG-Umlage um weitere 1,5 ct/kWh verringern. Aus Sicht des BEE sollte die Privilegierung der Industrie nicht über die Stromkunden erfolgen. Röttgen: „Der Strompreis sollte nur Bestandteile enthalten, die ordnungspolitisch auch hineingehören. Die Besondere Ausgleichsregelung gehört nicht dazu.“
->Quellen und mehr:
- bee-ev.de/historische-trendwende-im-eeg-marktpraemie-bei-null-cent
- BEE-Hintergrundpapier: EEG effektive Kostenbremse: Gleitende Marktprämie wirkt
- Präsentation: Marco Nicolosi (Connect Energy Economics): Sinkende Förderkosten durch steigende Marktwerte
- Lotte Lehmbruck (Next Kraftwerke): Historische Marktentwicklung (Flexibilität)
- BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2019
- Grafik: Industrieprivilegien weiter auf hohem Niveau